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   BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11   

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https://dejure.org/2012,20857
BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11 (https://dejure.org/2012,20857)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2012 - 6 C 39.11 (https://dejure.org/2012,20857)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 6 C 39.11 (https://dejure.org/2012,20857)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 5 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; BayMG Art. 25, 26; FSS § 24
    Fortsetzungsfeststellungsklage; Klageänderung; privater Rundfunk; Anbieter; Genehmigung; Widerruf; Fernsehsatzung; Satzungsermächtigung; Gesetzesvorbehalt; Parlamentsgesetz

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 5 Abs. 1
    Anbieter; Fernsehsatzung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Genehmigung; Gesetzesvorbehalt; Klageänderung; Parlamentsgesetz; Satzungsermächtigung; Widerruf; privater Rundfunk

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, Art 25 Abs 13 MedienG BY 2003, Art 26 MedienG BY 2003
    Rundfunkrechtliche Genehmigung; Widerruf; Ermächtigungsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Ausreichen der allgemeine Satzungsermächtigung in Art. 25 Abs. 13 BayMG als Grundlage für die Widerrufsregelung in § 24 Abs. 1 S. 3 FSS; Vereinbarkeit der Übertragung des Rechts zur Entscheidung über die Veranstaltung privaten Rundfunks auf die Exekutive mit dem ...

  • rewis.io

    Rundfunkrechtliche Genehmigung; Widerruf; Ermächtigungsgrundlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Rundfunkrechtliche Genehmigung; Widerruf; Ermächtigungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichen der allgemeine Satzungsermächtigung in Art. 25 Abs. 13 BayMG als Grundlage für die Widerrufsregelung in § 24 Abs. 1 S. 3 FSS; Vereinbarkeit der Übertragung des Rechts zur Entscheidung über die Veranstaltung privaten Rundfunks auf die Exekutive mit dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf einer rundfunkrechtlichen Genehmigung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.01.2013)

    Streit um Lizenzentzug: Privater Anbieter verklagt Bayerns Medienanstalt auf Millionensumme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 808
  • DÖV 2013, 81
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11
    Der Gesetzgeber muss beim privaten Rundfunk lediglich dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vielfalt in der Berichterstattung im Ergebnis durch das Gesamtangebot aller Veranstalter erfüllt werden; für private Rundfunkveranstalter verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG keine binnenpluralistische Organisation, weil damit diese Form der Veranstaltung von Rundfunksendungen um das Grundelement privater autonomer Gestaltung und Entscheidung und damit um ihre eigentliche Substanz gebracht würde (BVerfG, Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ).

    Staatsfreiheit des Rundfunks bedeutet, dass der Staat weder selbst Rundfunkveranstalter sein noch bestimmenden Einfluss auf das Programm der von ihm unabhängigen Veranstalter gewinnen darf (BVerfG, Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 6 C 39.11
    Um wirksam werden zu können, bedarf die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Rundfunks der gesetzlichen Ausgestaltung (BVerfG, Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 ).
  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein

    Ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, sondern im Rahmen seiner weiten Gestaltungsfreiheit lediglich berechtigt, das Gebot der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit der Programme durch Vorschriften über die Binnenpluralität privatrechtlich organisierter Anbieter zu sichern (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 6 C 39.11 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 65 Rn. 27), lässt sich auch die Forderung einer binnenpluralistischen Organisation der für die Zulassung von und die Aufsicht über private(n) Rundfunkanstalte(n) zuständigen Stellen verfassungsrechtlich nicht begründen.
  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 25.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein

    Ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, sondern im Rahmen seiner weiten Gestaltungsfreiheit lediglich berechtigt, das Gebot der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit der Programme durch Vorschriften über die Binnenpluralität privatrechtlich organisierter Anbieter zu sichern (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 6 C 39.11 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 65 Rn. 27), lässt sich auch die Forderung einer binnenpluralistischen Organisation der für die Zulassung von und die Aufsicht über private(n) Rundfunkveranstalter(n) zuständigen Stellen verfassungsrechtlich nicht begründen.
  • BFH, 22.03.2022 - IV R 13/18

    "Sendelizenz" nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein

    Hinsichtlich der vergleichbaren Rechtslage in Bayern habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 11.07.2012 - 6 C 39/11 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2012, 808, Rz 26) entschieden, dass es sich bei der gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) erforderlichen Genehmigung zur Verbreitung von Rundfunkangeboten um ein höchstpersönliches Recht handele, weil die Erteilung der Genehmigung nach Art. 26 Abs. 1 Satz 1 BayMG bestimmte persönliche Merkmale des Anbieters voraussetze.

    Wie auch dem vom FG in Bezug genommenen und von der Klägerin angeführten BVerwG-Urteil in NVwZ-RR 2012, 808 (Rz 26) für das BayMG zu entnehmen ist, ist Hintergrund der Ausgestaltung der rundfunkrechtlichen Zulassung als höchstpersönliches Recht, dass den Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen eines Anbieters nach Auffassung des Gesetzgebers eine wichtige Bedeutung zukommen soll.

  • BVerwG, 07.10.2014 - 4 B 22.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Hiervon unabhängig hat das Bundesverwaltungsgericht die von der Beschwerde allgemein formulierte Frage bereits bejaht: Die Befugnis, durch Erlass eines Verwaltungsakts zu handeln, muss nicht stets ausdrücklich in der gesetzlichen Grundlage erwähnt sein, es reicht aus, wenn sie sich einem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lässt (Urteil vom 7. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 39.11 - BVerwGE 141, 243 Rn. 14 f.).

    Dabei steht das Vorliegen ausdrücklich geregelter Ermächtigungsnormen der Auslegung weiterer Vorschriften im Sinne impliziter Ermächtigungsnormen nicht entgegen (Urteile vom 22. November 1994 - BVerwG 1 C 22.92 - BVerwGE 97, 117 und vom 7. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 4 A 2856/18

    Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2012 - 6 C 39.11 -, juris, Rn. 25.
  • FG Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 4 K 173/14

    Keine Bilanzierung einer Fernsehlizenz mangels Übertragbarkeit und

    Die Zulassung ist als höchstpersönliches Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 6 C 39/11, NVwZ-RR 2012, 808 Rn. 26) an die Person des Adressaten des Zulassungsbescheids gebunden (vgl. auch Grüneberg, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 399 Rn. 6).
  • LG München I, 26.02.2014 - 15 O 27992/12

    Bayern Journal

    Auf erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde stellte das BVerwG - auf den Hilfsantrag der Klägerin hin - fest, dass der Bescheid der Beklagten vom 18.5.2009 die Klägerin in ihren Rechten verletze (Urteil des BVerwG vom 11.7. 2012, Az.: 6 C 39/11).
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