Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39247
BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18 (https://dejure.org/2018,39247)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2018 - 6 C 4.18 (https://dejure.org/2018,39247)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2018 - 6 C 4.18 (https://dejure.org/2018,39247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WaffG 2002 §§ 8, 13, Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4; WaffG 1972 § 3 Abs. 1
    Bedürfnisnachweis für Schalldämpfer; Berechtigung von Jägern zum Erwerb, Besitz und Führen von Jagdwaffen (Jägerprivileg); Gleichstellung von Schalldämpfern mit Schusswaffen; Schutz des Gehörs der Jäger vor dem Mündungsknall; Schutz des Gehörs durch Ohrenkapseln und ...

  • Wolters Kluwer
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 8, § 13, Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, § 19 Abs. 2 BJagdG
    Schusswaffen; Schalldämpfer; Jägerprivileg; Bedürfnisnachweis; Gehörschutz

  • doev.de PDF

    Schalldämpfer für Jagdwaffen

  • rewis.io

    Schalldämpfer für Jagdwaffen

  • ra.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein jagdliches Bedürfnis für Schalldämpfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Jägers auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers zur Jagd; Schutz des Gehörs der Jäger als Grund für den Schalldämpfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jäger darf keinen Schalldämpfer erwerben - Bundesverwaltungsgericht: Hörschäden bei der Jagd kann man auch anders verhindern

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keinen Anspruch auf Schalldämpfer für Jäger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schalldämpfer

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 8, § 13, Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, § 19 Abs. 2 BJagdG
    Schusswaffen; Schalldämpfer; Jägerprivileg; Bedürfnisnachweis; Gehörschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Düsseldorf, 10.05.2016 - 22 K 4721/14

    Keine Schalldämpfer für Jagdgewehre

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf verwiesen, dass die statistischen Erkenntnisse darauf beruhen, dass Schalldämpfer wegen der bisherigen restriktiven Zulassungspraxis wenig verbreitet sind (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2016 - 22 K 4721/14 - juris Rn. 67 ff.).

    Davon ausgehend nimmt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend an, dass es keines Schalldämpfers bedarf, um das Gehör der Jäger wirksam vor möglichen Beeinträchtigungen durch das jagdliche Schießen zu schützen, weil dieser Schutz anderweitig gewährleistet werden kann (vgl. nur VG Stuttgart, Urteil vom 14. Januar 2009 - 5 K 151/08 [ECLI:DE:VGSTUTT:2009:0114.5K151.08.0A] - juris Rn. 20; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. April 2015 - 8 K 1781/13 - juris Rn. 43 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 4. April 2016 - 8 K 1470/15 - juris Rn. 79 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2016 - 22 K 4721/14 - juris Rn. 39 ff.; VG Münster, Urteil vom 27. März 2017 - 1 K 1271/15 [ECLI:DE:VGMS:2017:0327.1K1271.15.00] - juris Rn. 38 ff.).

    Dementsprechend kann sie weder auf andere Personen übertragen werden noch diesen zugutekommen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27. April 2015 - 20 A 1444/13 - juris Rn. 6; VG Minden, Urteil vom 26. April 2013 - 8 K 2491/12 - juris Rn. 43; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2016 - 22 K 4721/14 - juris Rn. 55 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 11 B 11.16

    Kein generelles waffenrechtliches Bedürfnis für Schalldämpfer zum Zweck der

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Der bestimmten Personengruppen wie den Jägern gestattete Schusswaffenbesitz sollte nicht den Besitz dafür bestimmter Schalldämpfer erfassen; hierfür sollten auch diese Personengruppen ein gesondertes Bedürfnis nachweisen müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2017 - 11 B 11.16 [ECLI:DE:OVGBEBB:2017:0406.OVG11B11.16.0A] - juris Rn. 30).

    Die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 WaffG 1972 über die waffenrechtliche Behandlung von Schalldämpfern findet sich nunmehr in Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG; inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2017 - 11 B 11.16 - juris Rn. 31).

    Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem Schutz des Gehörs durch Verwendung von Schalldämpfern um ein Interesse handelt, das bei allen Jägern in gleicher Weise besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2017 - 11 B 11.16 - juris Rn. 38).

  • VGH Hessen, 09.12.2003 - 11 UE 2912/00

    Jagdscheininhaber benötigen Waffenbesitzkarte für Schalldämpfer bzw.

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Von diesem Bedürfnisnachweis waren Inhaber von Jahresjagdscheinen nach § 28 Abs. 4 Nr. 7 und § 32 Abs. 1 Nr. 1 WaffG 1972 in Bezug auf Jagdwaffen, nicht aber in Bezug auf dafür bestimmte Schalldämpfer freigestellt (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 9. Dezember 2003 - 11 UE 2912/00 [ECLI:DE:VGHHE:2003:1209.11UE2912.00.0A] - juris Rn. 15).

    Diese Entscheidung des Bundesgesetzgebers stand in Einklang mit den Vorstellungen der Interessenverbände der Jäger, die die Verwendung von Schalldämpferwaffen für die Jagd ablehnten (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 9. Dezember 2003 - 11 UE 2912/00 - juris Rn. 16 unter Hinweis auf entsprechende Stellungnahmen u.a. des Deutschen Jagdschutz-Verbands e.V.).

    Die Beibehaltung des allgemeinen Bedürfnisnachweises für Schalldämpfer entsprach der weiterhin ablehnenden Haltung der Interessenverbände der Jäger gegenüber der Jagd mit schallgedämpften Waffen (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 9. Dezember 2003 - 11 UE 2912/00 - juris Rn. 16).

  • VG Sigmaringen, 24.04.2015 - 8 K 1781/13

    Verfassungsmäßigkeit der Erlaubnispflicht mit Bedürfnisprüfung (§ 8

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Hierfür reicht aus, dass der Bedürfnisnachweis für Schalldämpfer nicht als offensichtlich ungeeignet angesehen werden kann, um einen Beitrag zu dem beabsichtigten Rechtsgüterschutz im Vorfeld konkreter Gefahrenlagen zu leisten (vgl. zum Eignungsmaßstab BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1971 - 2 BvR 326 u.a./69 - BVerfGE 30, 250 und vom 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 [ECLI:DE:BVerfG:2001:ls20010403.1bvl003297] - BVerfGE 103, 293 ; zur Einschätzung von schallgedämpften Waffen VG Sigmaringen, Urteil vom 24. April 2015 - 8 K 1781/13 [ECLI:DE:VGSIGMA:2015:0424.8K1781.13.0A] - juris Rn. 34 ff.).

    Davon ausgehend nimmt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend an, dass es keines Schalldämpfers bedarf, um das Gehör der Jäger wirksam vor möglichen Beeinträchtigungen durch das jagdliche Schießen zu schützen, weil dieser Schutz anderweitig gewährleistet werden kann (vgl. nur VG Stuttgart, Urteil vom 14. Januar 2009 - 5 K 151/08 [ECLI:DE:VGSTUTT:2009:0114.5K151.08.0A] - juris Rn. 20; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. April 2015 - 8 K 1781/13 - juris Rn. 43 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 4. April 2016 - 8 K 1470/15 - juris Rn. 79 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2016 - 22 K 4721/14 - juris Rn. 39 ff.; VG Münster, Urteil vom 27. März 2017 - 1 K 1271/15 [ECLI:DE:VGMS:2017:0327.1K1271.15.00] - juris Rn. 38 ff.).

  • VG Arnsberg, 04.04.2016 - 8 K 1470/15

    Anspruch eines Jägers und Försters auf Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Für die Jagd kommt hinzu, dass die Verwendung von schallgedämpften Waffen die Jagdwilderei erleichtern und den Warneffekt des Knalls bei der Schussabgabe für Unbeteiligte, etwa für Spaziergänger, vermindern oder beseitigen kann (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 4. April 2016 - 8 K 1470/15 - juris Rn. 106).

    Davon ausgehend nimmt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend an, dass es keines Schalldämpfers bedarf, um das Gehör der Jäger wirksam vor möglichen Beeinträchtigungen durch das jagdliche Schießen zu schützen, weil dieser Schutz anderweitig gewährleistet werden kann (vgl. nur VG Stuttgart, Urteil vom 14. Januar 2009 - 5 K 151/08 [ECLI:DE:VGSTUTT:2009:0114.5K151.08.0A] - juris Rn. 20; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. April 2015 - 8 K 1781/13 - juris Rn. 43 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 4. April 2016 - 8 K 1470/15 - juris Rn. 79 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2016 - 22 K 4721/14 - juris Rn. 39 ff.; VG Münster, Urteil vom 27. März 2017 - 1 K 1271/15 [ECLI:DE:VGMS:2017:0327.1K1271.15.00] - juris Rn. 38 ff.).

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Angesichts des Gefahrenpotentials, das insbesondere von Schusswaffen für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht, steht die Verhältnismäßigkeit dieser Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes außer Frage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 [ECLI:DE:BVerfG:2003:rk20030401.1bvr053903] - NVwZ 2003, 855; BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 ; vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 65; Beschluss vom 26. März 2008 - 6 B 11.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 Rn. 12; stRspr).

    Hinzukommen muss, dass der Besitz einer Waffe erforderlich ist, weil der Gefahr nicht auf andere Weise wirkungsvoll begegnet werden kann (BVerwG, Urteile vom 9. November 1959 - 1 C 107.57 - Buchholz 402.5 Waffenrecht Nr. 1 S. 2 f.; vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 , - 1 C 2.74 -, - 1 C 48.74 - und - 1 C 6.75 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8a, 8b und 8c; stRspr).

  • BVerwG, 09.11.1959 - I C 107.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Die Vereinbarkeit dieses Schalldämpferverbots mit dem Grundgesetz stand außer Frage, so dass es bis zum Inkrafttreten des Waffengesetzes des Bundes vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1797) am 1. Januar 1973 nach Art. 123 ff. GG als Landesrecht fortgalt (BVerwG, Urteil vom 9. November 1959 - 1 C 107.57 - Buchholz 402.5 Waffenrecht Nr. 1; BT-Drs. VI/2678 S. 23).

    Hinzukommen muss, dass der Besitz einer Waffe erforderlich ist, weil der Gefahr nicht auf andere Weise wirkungsvoll begegnet werden kann (BVerwG, Urteile vom 9. November 1959 - 1 C 107.57 - Buchholz 402.5 Waffenrecht Nr. 1 S. 2 f.; vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 , - 1 C 2.74 -, - 1 C 48.74 - und - 1 C 6.75 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8a, 8b und 8c; stRspr).

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Für die Verpflichtungsklage ist anerkannt, dass ihre Zulässigkeit grundsätzlich davon abhängt, dass der Kläger bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Vornahme des angestrebten Verwaltungsakts gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. August 1995 - 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158 und vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 - BVerwGE 130, 39 Rn. 23; stRspr).
  • VG Stuttgart, 14.01.2009 - 5 K 151/08

    Schwerhörigkeit und Tinnitus zwingen nicht zur Schalldämpferverwendung bei der

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Davon ausgehend nimmt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend an, dass es keines Schalldämpfers bedarf, um das Gehör der Jäger wirksam vor möglichen Beeinträchtigungen durch das jagdliche Schießen zu schützen, weil dieser Schutz anderweitig gewährleistet werden kann (vgl. nur VG Stuttgart, Urteil vom 14. Januar 2009 - 5 K 151/08 [ECLI:DE:VGSTUTT:2009:0114.5K151.08.0A] - juris Rn. 20; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. April 2015 - 8 K 1781/13 - juris Rn. 43 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 4. April 2016 - 8 K 1470/15 - juris Rn. 79 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2016 - 22 K 4721/14 - juris Rn. 39 ff.; VG Münster, Urteil vom 27. März 2017 - 1 K 1271/15 [ECLI:DE:VGMS:2017:0327.1K1271.15.00] - juris Rn. 38 ff.).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
    Für die Verpflichtungsklage ist anerkannt, dass ihre Zulässigkeit grundsätzlich davon abhängt, dass der Kläger bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Vornahme des angestrebten Verwaltungsakts gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. August 1995 - 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158 und vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 - BVerwGE 130, 39 Rn. 23; stRspr).
  • VG Minden, 26.04.2013 - 8 K 2491/12

    Keine Anwendbarkeit der Privilegierung des § 13 Abs. 2 WaffG auf Schalldämpfer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 20 A 1444/13

    Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz von Schalldämpfern und schallgedämmten

  • VG Münster, 27.03.2017 - 1 K 1271/15

    Erlaubnis ; Schalldämpfer

  • BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03

    Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 2.74

    Ausstellung eines Waffenerwerbscheins für eine Faustfeuerwaffe - Häufung

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 48.74

    Versagung einer Waffenbesitzkarte - Anforderungen an die Bedürfnisprüfung für den

  • BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75

    Bedürfnis eines Landarztes für Schusswaffen - Nachweis eines Bedürfnisses für

  • VG München, 10.04.2019 - M 7 K 17.2495

    Kein Bedürfnis für Schalldämpfer an Waffen von Sportschützen

    Vielmehr ist durch Auslegung der Bestimmungen, die den Schusswaffenbesitz abweichend von den allgemeinen waffengesetzlichen Regeln ermöglichen, zu ermitteln, ob sie auch Geltung für Schalldämpfer beanspruchen (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 13 bzgl. eines Schalldämpfers für Jagdwaffen).

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgend ist dies für das sog. Jägerprivileg des § 13 WaffG nicht der Fall, da § 13 WaffG weder aufgrund des sich aus der Entstehungsgeschichte ergebenden Normzwecks noch wegen des Regelungszusammenhangs mit dem Bundesjagdgesetz auf Schalldämpfer anwendbar ist (vgl. dazu ausführlich BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 14 ff.).

    Im Hinblick auf den Bedürfnisnachweis für Schalldämpfer bleibt es dagegen bei der Regelung des § 8 WaffG, d.h. es muss ein auf den Schalldämpfer bezogenes Bedürfnis nachgewiesen werden (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 24).

    Es handelt sich um unbestimmte bundesgesetzliche Rechtsbegriffe, deren Auslegung und Anwendung durch die Waffenbehörden der uneingeschränkten Nachprüfung der Verwaltungsgerichte unterliegt; ein behördlicher Beurteilungsspielraum besteht nicht (vgl. dazu umfassend/grundsätzlich BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 21 ff.).

    Angesichts des Gefahrenpotentials, das insbesondere von Schusswaffen für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht, steht die Verhältnismäßigkeit dieser Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes außer Frage (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 22 mit Verweis u.a. auf BVerfG, B.v. 1.4.2003 - 1 BvR 539/03 - juris; stRspr).

    Hierfür reicht aus, dass der Bedürfnisnachweis für Schalldämpfer nicht als offensichtlich ungeeignet angesehen werden kann, um einen Beitrag zu dem beabsichtigten Rechtsgüterschutz im Vorfeld konkreter Gefahrenlagen zu leisten (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 23 ff.).

    Dies gilt erst recht, weil Schalldämpfer nach der weit überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Schutz des Gehörs regelmäßig nur benötigt werden, wenn der Schütze freiwillig darauf verzichtet, das Gehör durch andere Vorkehrungen zu schützen (in diesem Sinne BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 27 zum Bedürfnis von Jägern an Schalldämpfern).

    Zum Vortrag des Klägers bzgl. der geringen Deliktsrelevanz von Schalldämpfern und den insoweit - da ausschließlich die im Rahmen seiner Freizeit ausgeübte Tätigkeit als Sportschütze verfahrensgegenständlich ist - nicht einschlägigen Regelungen der RL 2003/10/EG und der LärmVibrationsArbSchV vgl. ebenfalls die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 28, 33f.).

  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 24 ZB 19.1181

    Anspruch eines Sportschützen auf eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass das Erstgericht sich in seinen Entscheidungsgründen im Wesentlichen auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 28.11.2018 (BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4.18 - juris) stützt, in welchem ausgeführt wird, dass Jäger nach § 8 WaffG keinen Anspruch darauf haben, dass ihnen der Erwerb eines Schalldämpfers für ihre Jagdwaffen gestattet wird.

    Das Erstgericht führt in den Entscheidungsgründen aus, dass "ein Schalldämpfer eine lautlose Schussabgabe ermöglicht oder jedenfalls die Lautstärke des Mündungsknalls beim Abfeuern der Waffe erheblich vermindert" (UA Seite 9) und macht sich insoweit die Gründe des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28.11.2018 (Az. 6 C 4/18 - juris Rn. 25) zu eigen.

  • VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte, keine Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses als

    Ein behördlicher Beurteilungsspielraum besteht insoweit nicht (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 21 ff.).

    Angesichts des Gefahrenpotentials, das insbesondere von Schusswaffen für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht, steht die Verhältnismäßigkeit dieser Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes außer Frage (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 22; BVerfG, B.v. 1.4.2003 - 1 BvR 539/03 - juris).

  • VG München, 20.04.2021 - M 7 K 19.4259

    Verlängerung der Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige

    Es handelt sich dabei um unbestimmte bundesgesetzliche Rechtsbegriffe, deren Auslegung und Anwendung durch die Waffenbehörden der uneingeschränkten Nachprüfung der Verwaltungsgerichte unterliegt; ein behördlicher Beurteilungsspielraum besteht nicht (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2018 - 6 C 4/18 - juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht