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   BVerwG, 29.01.1990 - 6 C 4.88   

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BVerwG, 29.01.1990 - 6 C 4.88 (https://dejure.org/1990,10046)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1990 - 6 C 4.88 (https://dejure.org/1990,10046)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - 6 C 4.88 (https://dejure.org/1990,10046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Parteivernehmung des Antragstellers als regelmäßige Voraussetzung der Klageabweisung in Kriegsdienstverweigerungssachen - Aufklärungspflicht des Gerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Leistung des Kriegsdienstes mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.09.1987 - 6 C 11.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Parteivernehmung - Beweismittel -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 6 C 4.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört es in Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen unter der Geltung des KDVG jedenfalls dann, wenn die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens in Frage steht, regelmäßig zur Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 Abs. 1 VwGO, daß sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Antragsteller verschafft (vgl. Urteil vom 3. September 1987 - BVerwG 6 C 11.86 - ).

    Fälle, in denen schon das eigene Vorbringen des Klägers seiner Anerkennung entgegensteht, weil mit ihm keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG geltend gemacht wird, werden jedoch sehr selten sein (vgl. das erwähnte Urteil vom 3. September 1987 - BVerwG 6 C 11.86 -).

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 6 C 4.88
    Zu der vom Kläger beantragten Aufhebung der Verwaltungsentscheidungen und Anerkennung seines Rechts zur Verweigerung des Kriegsdienstes durch das Bundesverwaltungsgericht besteht keine Möglichkeit, da es Sache des Verwaltungsgerichts ist, das Vorbringen des Klägers, soweit es nicht schon seinem bestandskräftig abgelehnten Antrag vom Jahre 1962 zugrunde gelegen hat, zu würdigen und zu prüfen, ob der Kläger eine von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG bei Berücksichtigung der dafür maßgebenden Umstände (vgl. BVerwGE 55, 217) getroffen hat.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 6 C 4.88
    Dabei wird es auch die vom Senat u.a. in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) für Entscheidungen in Fällen, in denen im Falle der Anerkennung kein ziviler Ersatzdienst zu leisten wäre, entwickelten Grundsätze zu beachten haben.
  • BVerwG, 25.10.1985 - 6 C 67.84

    Kriegsdienstverweigerung - Rechtsschutzinteresse - Altersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 6 C 4.88
    Wie der erkennende Senat u.a. in seinem Urteil vom 25. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 67.84 - (Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 2) entschieden hat, ist ein Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Verfahrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu bejahen, wenn der Antragsteller nach Erreichen der Altersgrenze zwar keinen Grundwehrdienst und auch keinen Dienst in der Verfügungsbereitschaft mehr zu leisten hat, aber jedenfalls noch zum Wehrdienst im Verteidigungsfalle einberufen werden kann.
  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 2.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

    Anderes gilt nur dann, wenn es - wie z.B. früher in Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - ausschließlich um die Überprüfung einer inneren Einstellung geht, die sich nur durch persönliche Anhörung ermitteln lässt (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1990 - 6 C 4.88 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.09.2015 - 6 B 31.15

    Kriegsdienstverweigerung; Parteivernehmung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. jeweils m.w.N. etwa: Urteile vom 26. Juni 1981 - 6 C 183.80 - NVwZ 1982, 40 f., vom 3. September 1987 - 6 C 11.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192 S. 4 ff. und vom 29. Januar 1990 - 6 C 4.88 - juris Rn. 8; Beschlüsse vom 29. April 1991 - 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 S. 59 f., vom 13. September 2010 - 6 B 31.10 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 6 Rn. 3 und vom 2. Dezember 2013 - 6 B 30.13 - juris Rn. 3) gehört es in gerichtlichen Verfahren, deren Gegenstand die Berechtigung des Klägers zur Verweigerung des Kriegsdienstes ist, unter der Geltung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes jedenfalls dann, wenn die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens in Frage steht, regelmäßig zur Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kläger verschafft und ihn zu diesem Zweck förmlich als Partei vernimmt.

    Es entfällt nicht durch eine formlose Anhörung (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1981 a.a.O. S. 40 und vom 29. Januar 1990 - 6 C 4.88 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 02.12.2013 - 6 B 30.13

    Aufklärungsrüge; Anerkennungsverfahren; Verweigerung des Kriegsdienstes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. jeweils m.w.N. etwa: Urteile vom 3. September 1987 - BVerwG 6 C 11.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192 S. 4 ff. und vom 29. Januar 1990 - BVerwG 6 C 4.88 - juris Rn. 8; Beschlüsse vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 S. 59 f. und vom 13. September 2010 - BVerwG 6 B 31.10 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 6 Rn. 3) gehört es in gerichtlichen Verfahren, deren Gegenstand die Berechtigung des Klägers zur Verweigerung des Kriegsdienstes ist, unter der Geltung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes jedenfalls dann, wenn die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens in Frage steht, regelmäßig zur Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kläger verschafft und ihn zu diesem Zweck förmlich als Partei vernimmt.
  • BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 40.90

    Wehrdienstverweigerung - Klage auf Anerkennung als Kriegdienstverweigerer -

    Wie der Senat insbesondere in seinem Urteil vom 3. September 1987 - BVerwG 6 C 11.86 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192) und auch in seinen Urteilen vom 29. Januar 1990 - BVerwG 6 C 4.88 - sowie vom 15. Februar 1990 - BVerwG 6 C 11.88 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 220) näher ausgeführt hat, gebietet es - abgesehen von Ausnahmefällen (vgl. z.B. Urteil vom 3. September 1987, a.a.O. S. 5) - die Aufklärungspflicht des Gerichts, eine Beweisaufnahme durch förmliche Vernehmung des Klägers als Partei immer dann durchzuführen, wenn dessen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht schon nach der Aktenlage oder aufgrund einer ergänzenden formlosen Anhörung nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 KDVG geboten erscheint und wenn nicht andererseits das Vorbringen des Klägers ergibt, daß er sich aus anderen als Gewissensgründen um die Anerkennung bemüht oder sich nicht im Sinne des § 1 KDVG der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt.
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