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   AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06   

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https://dejure.org/2006,7497
AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06 (https://dejure.org/2006,7497)
AG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.2006 - 6 C 404/06 (https://dejure.org/2006,7497)
AG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 6 C 404/06 (https://dejure.org/2006,7497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LawCommunity.de

    Double-Opt-In-Verfahren: Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unzumutbarer Belästigung durch unverlangte Werbe-E-Mails; Anforderungen an die Darlegung des Versenders hinsichtlich der Einwilligungserteilung des Adressaten i.S.d. double opt-in-Verfahrens

  • adresshandel-und-recht.de

    Anforderungen an Opt-In-Nachweis

  • haerting.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zusendung von Werbe-E-Mails - Anforderungen an die Zustimmung des Adressaten

  • heise.de (Pressebericht, 23.01.2007)

    Bestätigungsmails bei Double-Opt-In sind kein Spam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachweispflichten bei Double-Opt-In bei Newslettern

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Nachweispflichten bei Double-Opt-In bei Newslettern

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Newsletter-Einwilligung nur durch "Double Opt-In" beweisbar

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06
    Dabei ist allgemein anerkannt, daß eine vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung in der Regel eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr begründet (vgl. nur BGH NJW 1986, 2503, 2504; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820, 821).

    An die Widerlegung dieser Gefahr werden hohe Anforderungen gestellt, so daß das bloße Versprechen, die störende Handlung nicht mehr vorzunehmen, grundsätzlich nur dann als geeignet erachtet wird, die Wiederholungsgefahr auszuräumen, wenn es in Verbindung mit einer Vertragsstrafe erklärt wird (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1989, 902, 904; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820, 821).

  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Auszug aus AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06
    Die Frage der Dringlichkeit im Sinne des Paragraph 935 ZPO ist strikt von der Frage der Wiederholungsgefahr bei Paragraph 1004 Absatz eins Satz zwei BGB zu trennen (vgl. OLG Dresden NJW 2005, 1871).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06
    Dabei ist allgemein anerkannt, daß eine vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung in der Regel eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr begründet (vgl. nur BGH NJW 1986, 2503, 2504; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820, 821).
  • LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03

    E-Mail Werbung mit Austragungsmöglichkeit

    Auszug aus AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06
    Das Interesse der Klägerin an der ungestörten Nutzung ihres Fernkommunikationsmittelsystems und der ungestörten informationellen Selbstbestimmung ihrer Mitglieder, deren Integrität des jeweiligen allgemeinen Persönlichkeitsrechtes mit dem einhergehenden Recht, den persönlichen und beruflichen Lebensbereich von jedem Zwang zur Auseinandersetzung mit Werbung freizuhalten, der negativen Informationsfreiheit, (vgl. unter anderem Landgericht Berlin, Urteil vom 26. achten 2003, 16 O 339/03, in: juris), überwiegt gegenüber dem zurückzutretenden Interesse der Beklagten an der bequemen und kostengünstigen Werbung per e-mail.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06
    Nach den zutreffenden Vorgaben des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 11. dritten 2004, Az. I ZR 81/null eins, in: NJW 2004, 1655 fort folgende, muß der Versender einer Werbe-e-mail darlegen und beweisen bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes glaubhaftmachen , daß bezogen auf den streitgegenständlichen Fall ein Einverständnis des Empfängers vorliegt.
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06
    An die Widerlegung dieser Gefahr werden hohe Anforderungen gestellt, so daß das bloße Versprechen, die störende Handlung nicht mehr vorzunehmen, grundsätzlich nur dann als geeignet erachtet wird, die Wiederholungsgefahr auszuräumen, wenn es in Verbindung mit einer Vertragsstrafe erklärt wird (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1989, 902, 904; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820, 821).
  • LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02

    Unzulässige Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt

    Auszug aus AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06
    So hätte zumindest sichergestellt werden können, daß Dritte nicht eine fremde oder falsche Adresse angeben (vgl. Landgericht Berlin, in: MMR 2002, 631, 633).
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