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   BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10   

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https://dejure.org/2011,1235
BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10 (https://dejure.org/2011,1235)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2011 - 6 C 45.10 (https://dejure.org/2011,1235)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2011 - 6 C 45.10 (https://dejure.org/2011,1235)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Befreiung eines internetfähigen PC von der Rundfunkgebührenpflicht als neuartiges Rundfunkempfangsgerät und Zweitgerät zu einem herkömmlichen Rundfunkempfangsgerät

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung eines internetfähigen PC von der Rundfunkgebührenpflicht als neuartiges Rundfunkempfangsgerät und Zweitgerät zu einem herkömmlichen Rundfunkempfangsgerät

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werden für alle privat genutzten Geräte Rundfunkgebühren entrichtet, ist das "Zweitgerät” im beruflich genutzten Arbeitszimmer nicht gebührenpflichtig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für für Internet-PC's als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Rundfunkgebühr für nicht ausschließlich privat genutzten PC als Zweitgerät

  • heise.de (Pressebericht, 18.08.2011)

    Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für PC im Heimbüro

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine GEZ-Gebühren für Internet-PCs als Zweitgerät

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für den Arbeits-PC zuhause

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beruflich genutzter PC - keine zusätzliche Rundfunkgebühr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für internetfähige PC als Zweitgeräte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine GEZ für Internet-PC als Zweitgerät bei geschäftlicher Nutzung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2011, 748
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946) sind auch internetfähige PC wie derjenige des Klägers als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im Sinne des § 5 Abs. 3 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

    Diese Besonderheit hat der Gesetzgeber mit der typisierenden Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 3 RGebStV für neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch im beruflich/gewerblichen Bereich jedenfalls dann angemessen berücksichtigt, wenn auch die Fallgestaltungen der gemischt privaten/gewerblichen Nutzung desselben Grundstücks von ihr erfasst werden (vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946).

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).
  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 33.08

    Einbeziehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Genuss der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).
  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10
    Die gemeinsame amtliche, wortgleich in den Parlamentsdrucksachen der Bundesländer niedergelegte Begründung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags stellt zugleich angesichts der vielschichtigen Motivationen der Beteiligten den einzig verlässlichen Anhaltspunkt für den Willen der Ländergesamtheit dar (so zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181 ).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10

    Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im

    BVerwG 6 C 45.10 VGH 10 A 2910/09 Verkündet am 17. August 2011 Bärhold als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 7 BV 11.2265

    Gebührenfreiheit für neuartige Rundfunkempfangsgeräte; internetfähiger PC

    Wie das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden hat, gilt dies unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird (BVerwG vom 17.8.2011 Az. 6 C 15.10, 6 C 45.10 und 6 C 20.11 ; ebenso BayVGH vom 27.4.2011 DStR 2011, 1443).
  • VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10

    Rundfunkgebühren für PC in Rechenzentrum

    Bei einer etwaigen Inanspruchnahme ihrer Gesellschafter als Gebührenschuldner wäre schließlich die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, wonach es zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ausreicht, dass das "neuartige" und das "nicht neuartige" Rundfunkempfangsgerät auf demselben Grundstück bereitgehalten werden (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 15.10 und 6 C 45.10 -, jeweils Juris).
  • VG Gelsenkirchen, 22.11.2011 - 14 K 5764/10

    BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.;

    Anders als in der von der Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung in Bezug genommenen Entscheidung des Hessischen VGH vom 30. März 2010 - 10 A 2910/09 - (juris), nachgehend BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 45.10 -, juris, wird vorliegend nicht etwa der Geschäftsführer/Alleingesellschafter der Klägerin als Rundfunkteilnehmer in Anspruch genommen, weil er als Selbständiger oder Freiberufler eine erwerbsrechtliche Tätigkeit "in seinem häuslichen Arbeitszimmer" unter Verwendung eines internetfähigen PC ausübt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - 2 A 201/12

    Erhebung von Rundfunkgebühren für beruflich genutzte neuartige

    Das von dem Zulassungsantrag besonders angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 2011 - 6 C 45.10 -, juris, gebietet keine gegenteilige Schlussfolgerung.
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