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   BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10   

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https://dejure.org/2011,5414
BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10 (https://dejure.org/2011,5414)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2011 - 6 C 5.10 (https://dejure.org/2011,5414)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 (https://dejure.org/2011,5414)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    TKG § 55 Abs. 9, § 61 Abs. 1, 2, 5 und 6
    Frequenz; Funkfrequenz; Versteigerungsverfahren; Ausschreibungsverfahren; Regulierungsziele; Ermessen; Beurteilungsspielraum

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG § 55 Abs. 9, § 61 Abs. 1, 2, 5 und 6
    Ausschreibungsverfahren; Beurteilungsspielraum; Ermessen; Frequenz; Funkfrequenz; Regulierungsziele; Versteigerungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 9 TKG 2004, § 61 Abs 1 TKG 2004, § 61 Abs 2 S 1 TKG 2004, § 61 Abs 2 S 2 Alt 1 TKG 2004, § 61 Abs 4 S 2 Nr 2 TKG 2004
    Telekommunikation; Art des Vergabeverfahrens; Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur; relevanter Markt

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung des Beurteilungsspielraums der Bundesnetzagentur bei der Bestimmung der Art des Vergabeverfahrens als Versteigerungsverfahren oder Ausschreibungsverfahren; Vornahme der für die Bestimmung der Art des Vergabeverfahrens erforderlichen Abgrenzung des sachlich und ...

  • rewis.io

    Telekommunikation; Art des Vergabeverfahrens; Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur; relevanter Markt

  • ra.de
  • rewis.io

    Telekommunikation; Art des Vergabeverfahrens; Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur; relevanter Markt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 61 Abs. 2 S. 1, 2
    Begrenzung des Beurteilungsspielraums der Bundesnetzagentur bei der Bestimmung der Art des Vergabeverfahrens als Versteigerungsverfahren oder Ausschreibungsverfahren; Vornahme der für die Bestimmung der Art des Vergabeverfahrens erforderlichen Abgrenzung des sachlich und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Vergabe von Funkfrequenzen: Klage teilweise erfolgreich

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Airdata-Klage gegen die Vergabe von Funkfrequenzen teilweise erfolgreich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1339
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 6.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10
    Eine dabei erforderliche Abgrenzung des sachlich und räumlich relevanten Marktes (§ 61 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 TKG) ist nach dem Bedarfsmarktkonzept vorzunehmen (im Anschluss an Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 -).

    Er rechtfertigt sich aus der Notwendigkeit, zur Bestimmung der Geeignetheit bzw. Ungeeignetheit des Versteigerungsverfahrens in eine komplexe Abwägung der Regulierungsziele einzutreten, was die Gewichtung und den Ausgleich gegenläufiger öffentlicher und privater Belange einschließt (s. Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Zu dem sachlich relevanten Markt gehören diejenigen Produkte, die wegen ihrer objektiven Merkmale, der Wettbewerbsbedingungen und der Struktur von Angebot und Nachfrage hinreichend austauschbar bzw. substituierbar sind; Produkte, die nur in geringem Maß oder nur relativ austauschbar sind, gehören regelmäßig nicht demselben Markt an (Urteil vom 23. März 2011 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10
    I Die Klägerin wendet sich gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen (Allgemeinverfügungen vom 19. Juni 2007, ABl BNetzA S. 3115, vom 7. April 2008, ABl BNetzA S. 581 und vom 12. Oktober 2009, ABl BNetzA S. 3623); wegen der näheren Einzelheiten wird auf das Urteil gleichen Rubrums vom heutigen Tag - BVerwG 6 C 3.10 - Bezug genommen.

    Wie sich aus dem Urteil vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 6 C 3.10 zu der parallelen Problematik im Hinblick auf die Vergabeanordnung (Teilentscheidungen I und II) erschließt, ist die Klage gegen die mittlerweile erledigten Allgemeinverfügungen vom 19. Juni 2007 und 7. April 2008 in Ermangelung eines Rechtsschutzbedürfnisses dagegen unzulässig.

    Eine Aufhebung der Teilentscheidung III vom 12. Oktober 2009 über die Versteigerung der dort bezeichneten Funkfrequenzen der Frequenzbereiche 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2, 6 GHz ausschließlich für den Frequenzbereich von 2, 6 GHz kommt ebenso wenig in Betracht wie eine isolierte Aufhebung des betreffenden Teils der Vergabeanordnung (s. auch insoweit Urteil BVerwG 6 C 3.10).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10
    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, verletzt dies regelmäßig die Begründungspflicht und zugleich den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (s. nur Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28 ff.; Beschluss vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 B 50.09 - Buchholz 442.066 § 135 TKG Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 B 50.09

    Marktdefinition; Marktanalyse; Regulierungsverfügung; Regulierungsermessen;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10
    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, verletzt dies regelmäßig die Begründungspflicht und zugleich den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (s. nur Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28 ff.; Beschluss vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 B 50.09 - Buchholz 442.066 § 135 TKG Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10
    Soweit der Senat dem § 10 Abs. 1 TKG eine Beurteilungsermächtigung (schon) bei der Abgrenzung eines für die Regulierung in Betracht kommenden Marktes entnommen hat, beruht dies auf dem engen systematischen Zusammenhang mit der Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit dieses Marktes, für die ein Beurteilungsspielraum kraft Gesetzes besteht (§ 10 Abs. 2 Satz 2 TKG), und zudem auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 7, 15, 16 RRL über das durch Berücksichtigungspflichten geprägte transnationale Kooperationsverfahren zwischen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden (s. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 Rn. 15 ff. = Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 1 und vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2 Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10
    Soweit der Senat dem § 10 Abs. 1 TKG eine Beurteilungsermächtigung (schon) bei der Abgrenzung eines für die Regulierung in Betracht kommenden Marktes entnommen hat, beruht dies auf dem engen systematischen Zusammenhang mit der Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit dieses Marktes, für die ein Beurteilungsspielraum kraft Gesetzes besteht (§ 10 Abs. 2 Satz 2 TKG), und zudem auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 7, 15, 16 RRL über das durch Berücksichtigungspflichten geprägte transnationale Kooperationsverfahren zwischen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden (s. Urteile vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 Rn. 15 ff. = Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 1 und vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2 Rn. 16 ff.).
  • VG Köln, 17.09.2014 - 21 K 4414/11

    Durchführung des Vergabeverfahrens über die Vergabe von Funkfrequenzen als

    Auf die Revision der Klägerin hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) diese Entscheidung durch Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 - auf, soweit die Klage hinsichtlich des Hilfsantrages abgewiesen worden war.

    Er rechtfertigt sich aus der Notwendigkeit, zur Bestimmung der Geeignetheit bzw. Ungeeignetheit des Versteigerungsverfahrens in eine komplexe Abwägung der Regulierungsziele einzutreten, was die Gewichtung und den Ausgleich gegenläufiger öffentlicher und privater Belange einschließt, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, Juris Rn. 12; Urteil vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, Juris Rn. 27 m.w.N.

    In dieser Situation ist daher die Frage, ob das Versteigerungsverfahren, das wie das Ausschreibungsverfahren eine konkrete Ausformung im Gesetz erhalten hat (§ 61 Abs. 5 und 6 TKG), zur Erreichung der in § 2 Abs. 2 TKG normierten Regulierungsziele ungeeignet ist, von der Behörde ohne weitergehende gesetzliche Vorsteuerung zu beantworten, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, Juris Rn. 13 und 14.

    Zu dem sachlich relevanten Markt gehören diejenigen Produkte, die wegen ihrer objektiven Merkmale, der Wettbewerbsbedingungen und der Struktur von Angebot und Nachfrage hinreichend austauschbar bzw. substituierbar sind; Produkte, die nur in geringem Maß oder nur relativ austauschbar sind, gehören regelmäßig nicht demselben Markt an, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, Juris Rn. 16; Urteil vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, Juris Rn. 30 m.w.N.

    Während die Marktabgrenzung nach den §§ 9 ff. TKG vornehmlich der Frage gilt, ob auf den identifizierten Märkten wirksamer Wettbewerb besteht und ob Unternehmen auf diesen Märkten über beträchtliche Marktmacht verfügen (§ 9 Abs. 1 und 2 TKG), sie mithin das Ziel verfolgt, die Intensität der Wettbewerbsbeziehungen und der Wettbewerbskräfte mit dem Ziel der Bestimmung regulierungsbedürftiger Märkte zu ermitteln, dient die im Rahmen von § 61 Abs. 2 Satz 2 TKG nach dem Bedarfsmarktkonzept vorzunehmende Marktabgrenzung anderen Zwecken: Ihr Ziel ist die Vermeidung unzumutbarer wettbewerblicher Benachteiligungen durch asymmetrische Marktzutrittsbedingungen in der Gestalt von ungerechtfertigten höheren Marktzutrittskosten auf solchen Märkten, zu deren Zugang Frequenznutzungsrechte erforderlich sind, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, Juris Rn. 20; Jenny in Heun; Handbuch Telekommunikationsrecht, 2. Aufl. 2007, D Rn. 198; Geppert in Beck'scher TKG Kommentar.

    Zwar führt dies nicht dazu, dass - ohne eine Marktabgrenzung nach dem Bedarfsmarktkonzept - der Widmungsbereich der Frequenzen auf der Grundlage des Frequenznutzungsplans mit dem sachlich relevanten Markt gleichgesetzt werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, Juris Rn. 17.

    Unter dieser Prämisse sind auf der Grundlage des weiteren Vorbringens der Klägerin keine Beurteilungsfehler der Beklagten bei der Bewertung der Geeignetheit des Versteigerungsverfahrens erkennbar, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, Urteilsabdruck Rn. 21.

    Diese Erwägungen mögen "defizitär" sein, weil ohne die fehlende Marktabgrenzung nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die - so aber vorgenommene - Beurteilung der Geeignetheit des Versteigerungsverfahrens als unplausibel und damit wegen Überschreitung der Grenzen des Beurteilungsspielraums als rechtswidrig erweist, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, Urteilsabdruck Rn. 19.

    Dabei ist nach Maßgabe der jeweiligen Marktgegebenheiten - insbesondere anhand einer quantitativen und qualitativen Gewichtung der bislang praktizierten Vergabearten - zu entscheiden, inwieweit der Grundsatz chancengleichen und diskriminierungsfreien Frequenzzugangs gewahrt ist, wenn der Zugang für andere Unternehmen nunmehr auf einen Erwerb im Wege des Höchstgebots verengt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, Urteilsabdruck Rn. 14, 20.

  • VG Köln, 18.02.2019 - 9 K 4396/18

    Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im

    BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, juris (Rn. 12); und vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, juris (Rn. 27).

    Dazu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, juris (Rn. 12 f.); zum Ganzen auch BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 -, juris (Rn. 37).

    BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, juris (Rn. 14); und vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, juris (Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 40.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabebedingungen;

    (1) Soweit die Beklagte den Widmungsbereich (u.a.) der hier umstrittenen Frequenzen des 2, 6-GHz-Bereichs auf der Grundlage des Frequenznutzungsplans mit dem sachlich relevanten Markt gleichgesetzt hat, ohne das Nachfrager- und Anbieterverhalten empirisch zu ermitteln (siehe dazu das Urteil vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 6 C 5.10), kann sich dieser Mangel im Verhältnis zur Klägerin nicht nachteilig auswirken.

    Sofern die Bundesnetzagentur dazu berechtigt ist, regionale Märkte anstelle eines bundesweiten Marktes zu bestimmen - dies kommt nach den Kriterien des Bedarfsmarktkonzepts (s. dazu auch das Urteil vom heutigen Tag - BVerwG 6 C 5.10 -) nur für Gebiete in Betracht, die unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks der Frequenzen wie auch der steuernden Wirkung der Marktbestimmung selbst (voraussichtlich) durch eine regionale Nachfrage bestimmt sein werden - hat sie die konkreten normativen Vorgaben des Frequenzplanungsrechts zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 36.11

    Telekommunikation; Vergabe von Frequenzen; drahtloser Netzzugang: Frequenzbereich

    Allerdings ist im Hinblick auf diese Bewertung - auf der Tatbestandsseite der Norm - ein Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur anzuerkennen, der sich aus der Notwendigkeit rechtfertigt, zur Bestimmung der Geeignetheit bzw. Ungeeignetheit des Versteigerungsverfahrens in eine komplexe Abwägung der Regulierungsziele einzutreten, was die Gewichtung und den Ausgleich gegenläufiger öffentlicher und privater Belange einschließt (s. Urteile vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 5.10 - Buchholz 442.06 § 55 TKG Nr. 7 Rn. 12 und vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 = Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 5 jeweils Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Köln, 21.12.2018 - 9 L 1698/18

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, juris (Rn. 12); und vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, juris (Rn. 27).

    Dazu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, juris (Rn. 12 f.); zum Ganzen auch BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 -, juris (Rn. 37).

    BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, juris (Rn. 14); und vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, juris (Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung

    Danach steht der Kammer mit Blick auf die für die Verfahrensauswahl erforderliche Abwägung der Regulierungsziele des § 2 (Abs. 2) TKG ein Beurteilungsspielraum zu, der gemäß § 61 Abs. 2 Satz 1 TKG in Richtung auf ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten eines Versteigerungsverfahrens eingeschränkt ist, der jedoch wegen einer Limitierung dieser Einschränkung in Orientierung an den Fallbeispielen des § 61 Abs. 2 Satz 2 TKG wieder an Weite gewinnen kann (vgl. im Einzelnen: BVerwG, Urteile vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 Rn. 27 f., 33, vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 7 Rn. 12 ff., 21 f. und vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 37).
  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8489/18
    Grundlegend BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, juris (Rn. 34); siehe auch BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, juris (Rn. 19); und vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, juris (Rn. 10).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 300/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Grundlegend BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, juris (Rn. 34); siehe auch BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, juris (Rn. 19); und vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, juris (Rn. 10).

    BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 -, juris (Rn. 12); und vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 -, juris (Rn. 37).

  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14

    Vergabe von Funkfrequenzen; Allgemeinverfahren; interner Vermerk der

    Insoweit hatte das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 7) auf die Revision der Klägerin das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen: Ein Vergabeverfahren könne gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 als Versteigerungsverfahren oder als Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.

    Das Verwaltungsgericht ist nicht von der rechtlichen Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 - abgewichen, die es seiner Entscheidung gemäß § 144 Abs. 6 VwGO zugrunde zu legen hatte.

  • VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 3396/12

    Infopost-Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt

    Danach gehören Dienstleistungen zu einem sachlichen Markt, die wegen ihrer objektiven Merkmale, der Wettbewerbsbedingungen und der Struktur von Angebot und Nachfrage aus Sicht eines verständigen Nachfragers als hinreichend austauschbar bzw. substituierbar angesehen werden, vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.2011 - 6 C 5.10 - juris.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 13.11

    Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 15.13

    Wasserversorgungsleistungen; fehlerhafter Wasser- und Abwasserzweckverband; zur

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 3.12

    Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 2.12

    Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur

  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 455/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8490/18
  • VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 3725/11
  • VG Köln, 22.04.2016 - 9 K 1486/15

    Anspruch eines Betreibers funkgestützter Netze zum Angebot eines breitbandigen

  • VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Entgeltgenehmigung i.S.d. § 35 Abs. 5 S. 3

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8491/18
  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8492/18
  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13

    Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 27.13

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 25.13

    Begründung der Revisionszulassung durch die Nichtbeachtungsrüge von Bundesrecht

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 24.13

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 26.13

    Zustehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

  • VG Köln, 30.04.2015 - 9 L 538/15

    Frequenzen für mobile Telekommunikationsdienste dürfen im Rahmen eines

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 29.13

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 28.13

    Begründung von Leistungspflichten im Zusammenhang mit der öffentlichen

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