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AG Eschweiler, 03.01.1986 - 6 C 599/85 (falsch: 6 C 599/86) |
Zitiervorschläge
AG Eschweiler, Entscheidung vom 03.01.1986 - 6 C 599/85 (falsch: 6 C 599/86) (https://dejure.org/1986,6231)
AG Eschweiler, Entscheidung vom 03. Januar 1986 - 6 C 599/85 (falsch: 6 C 599/86) (https://dejure.org/1986,6231)
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Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Augenverletzung durch geworfene Tulpe auf Rosenmontagsumzug - Werfen von kleinen Gegenständen gehört zum rheinischen Brauchtum und stellt keine unerlaubte Handlung dar
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 576
Wird zitiert von ...
- AG Köln, 07.01.2011 - 123 C 254/10
Schadensersatz wegen einer Verletzung durch den Wurf eines Schokoladenriegels am …
Mit dem Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 03.01.1986, Az. 6 C 599/85 (dort Verletzung am Auge durch geworfene Blume) und dem Landgericht Trier, Urteil vom 07.02.1995, 1 S 150/94 (Verletzung eines Zahnes durch Wurf eines Bonbons) ist davon auszugehen, dass das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt ist.