Rechtsprechung
BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 6.11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; SVertO §§ 8 Abs. 3, 41; BinSchG §§ 4 bis 5m; BGB § 90
Verteilungsverfahren; Binnenschifffahrtsrecht; Verwaltungsrechtsstreit; Unterbrechung; Haftungsbeschränkung; Gebührenbescheid; Feuerwehreinsatz; Gewässerverunreinigung; Sachschaden; Sache; Wasser; fließendes Gewässer - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1
Binnenschifffahrtsrecht; Feuerwehreinsatz; Gebührenbescheid; Gewässerverunreinigung; Haftungsbeschränkung; Sache; Sachschaden; Unterbrechung; Verteilungsverfahren; Verwaltungsrechtsstreit; Wasser, fließendes Gewässer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 90 BGB, § 8 Abs 3 SeeRVertO 1996, § 41 SeeRVertO 1996, § 4 Abs 3 S 1 BinSchPRG
Keine Haftungsbeschränkung für Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei Schiffsunfall; Gewässerverunreinigung - Wolters Kluwer
Auswirkungen einer nachträglich eingetretenen Haftungsbeschränkung auf die Rechtmäßigkeit eines ordnungsrechtlichen Kostenbescheides i.R.e. Gewässerverunreinigung
- rewis.io
Keine Haftungsbeschränkung für Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei Schiffsunfall; Gewässerverunreinigung
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- ra.de
- rewis.io
Keine Haftungsbeschränkung für Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei Schiffsunfall; Gewässerverunreinigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen einer nachträglich eingetretenen Haftungsbeschränkung auf die Rechtmäßigkeit eines ordnungsrechtlichen Kostenbescheides i.R.e. Gewässerverunreinigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Haftungsbeschränkung für Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei Schiffsunfall
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Schiffsunfall und die Kosten des Feuerwehreinsatzes
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haftungsbeschränkung und Kostenbescheide in der Binnenschifffahrt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 129
- DVBl 2012, 306
- DÖV 2012, 328
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Darmstadt, 31.07.2008 - 3 E 1329/07
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 6.11
Diese Voraussetzungen sind zwar in zeitlicher Hinsicht erfüllt, denn die Klägerin hat ihre verwaltungsgerichtlichen Klagen am 5. Juni 2007, (3 E 969/07), am 17. August 2007, (3 E 1329/07) und am 21. Oktober 2005 (3 E 1895/05) erhoben. - BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 6.11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 13. März 1980 - II ZR 239/78 - BGHZ 76, 206 und vom 25. April 1988 - II ZR 252/86 - BGHZ 104, 215 kann ein Rechtsstreit wegen eines Anspruchs aus der Verwendung des Schiffes trotz Eröffnung des seerechtlichen Verteilungsverfahrens fortgesetzt werden, soweit der Gläubiger die unbeschränkte Haftung des Schuldners behauptet und daher den Anspruch außerhalb des Verteilungsverfahrens weiterverfolgen will. - BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 76.06
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 6.11
Wird über das Vermögen eines Abgabenschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, darf dieser nach der Eröffnung grundsätzlich nicht mehr durch Abgabenbescheid zur Leistung der Abgabe verpflichtet werden, wogegen Gebührenbescheide die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen werden, nicht nachträglich rechtswidrig, sondern nur in ihrer Vollziehbarkeit eingeschränkt werden (Beschluss vom 9. Oktober 2006 - BVerwG 3 B 76.06 - juris Rn. 22). - BGH, 13.03.1980 - II ZR 239/78
Auswirkungen des seerechtlichen Verteilungsverfahrens auf einen anhängigen …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 6.11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 13. März 1980 - II ZR 239/78 - BGHZ 76, 206 und vom 25. April 1988 - II ZR 252/86 - BGHZ 104, 215 kann ein Rechtsstreit wegen eines Anspruchs aus der Verwendung des Schiffes trotz Eröffnung des seerechtlichen Verteilungsverfahrens fortgesetzt werden, soweit der Gläubiger die unbeschränkte Haftung des Schuldners behauptet und daher den Anspruch außerhalb des Verteilungsverfahrens weiterverfolgen will. - VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09
Binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung für Feuerwehrgebühren
Auszug aus BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 6.11
(4) Hessischer VGH - 25.11.2010 - AZ: VGH 8 A 3077/09.
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2019 - 4 S 473/19
Besondere Auslandsverwendung eines Soldaten vor dem 01.12.2002
Die Rechtswidrigkeit bestandskräftiger Verwaltungsakte als solche begründet daher einen Anspruch auf Korrektur nur ausnahmsweise dann, wenn das Aufrechterhalten des Verwaltungsakts "schlechthin unerträglich" ist, was insbesondere der Fall ist, wenn Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen lassen bzw. wenn der Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 07.07.2004 - 6 C 24.03 -, Juris Rn. 15, und Urteil vom 09.05.2012 - 6 C 6.11 -, Juris Rn. 51). - VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem …
Eine gesonderte Sachherrschaft über auf Fließgewässern befindliche Öllachen ist schon deshalb auszuschließen, weil deren Ausdehnung und Gestalt sich fortlaufend ändern, so dass es an einem räumlich abgrenzbaren körperlichen Gegenstand gemäß § 90 BGB fehlt (…OVG SH, U.v. 30.4.1992 - 2 L 258/91 - ZfW 1993, 57, juris Rn. 32; vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2011 - 6 C 6.11 - KommJur 2012, 195 Rn. 27).