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   BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15   

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https://dejure.org/2016,4337
BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15 (https://dejure.org/2016,4337)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2016 - 6 C 6.15 (https://dejure.org/2016,4337)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 (https://dejure.org/2016,4337)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 105 Abs. 2; RBStV §§ 1 bis 4; RFinStV §§ 3, 8, 10; RStV §§ 12 bis 14, 40
    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag; duale Rundfunkordnung; Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; Programmfreiheit; Staatsferne des ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 105 Abs. 2
    "Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei Verzicht auf Rundfunkempfangsmöglichkeit; Belastungsgleichheit; Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts; Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 102 Abs 2 GG, § 1 RdFunkBeitrStVtr NW, § 2 RdFunkBeitrStVtr NW
    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

  • webshoprecht.de

    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Rundfunkbeitrags als eine in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für das Rundfunkrecht fallende rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe; Vorrangige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag; Entrichtung des ...

  • doev.de PDF

    Ersetzung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag

  • rewis.io

    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung des Rundfunkbeitrags als eine in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für das Rundfunkrecht fallende rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe; Vorrangige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag; Entrichtung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit Grundgesetz vereinbar

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    "Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag

  • haufe.de (Pressebericht)

    Flächendeckender Rundfunkbeitrag abgesegnet - das letzte Wort?

  • Telepolis (Pressebericht, 15.12.2016)

    Rundfunkbeitrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenbeitrag ist rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.03.2016)

    Rundfunkbeitrag: Sinkende Klagechancen für Praxen

  • loebisch.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rundfunkgebühr vor dem BVerwG

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rundfunkbeitrag: Keine Steuer, keine Ungleichbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 154, 275
  • NJW 2016, 2601
  • NVwZ 2016, 1081
  • MMR 2017, 140
  • K&R 2016, 538
  • DÖV 2016, 695
  • ZUM 2016, 787
  • afp 2016, 468
 
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Wird zitiert von ... (331)

  • LG Tübingen, 16.09.2016 - 5 T 232/16

    SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben

    Auf die von Beschwerdeführern regelmäßig in den Raum gestellte Frage, ob der Landesgesetzgeber die Beitragskompetenz hatte, kommt es danach nicht mehr an, auch wenn dies entgegen vielfacher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 - 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 3 A 384/15 -, Rn. 8, juris) durchaus fraglich erscheinen könnte.
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Nach der Zurückweisung seiner Berufung (OVG NRW, Urteil vom 12. März 2015 - 2 A 2423/14 -, juris) wurde seine Revision mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückgewiesen (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 7.15 -, juris; vgl. die Parallelentscheidung BVerwGE 154, 275).

    Auf die tatsächliche Nutzung und die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger kommt es dabei ebenso wenig an (vgl. BVerfGE 90, 60 ) wie darauf, ob die Abgabenschuldner von der Nutzungsmöglichkeit nahezu geschlossen Gebrauch machen (vgl. aber BVerwGE 154, 275 ).

    Es kommt daneben nicht darauf an, ob diese Nutzungsmöglichkeit tatsächlich weitgehend in Anspruch genommen wird (a.A. BVerwGE 154, 275 ).

    Dass erst ein Empfangsgerät erforderlich ist, hat für den Zurechnungszusammenhang zwischen Vorteil und Beitragslast keine Bedeutung (vgl. Röß, Die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, 2015, S. 97; anders aber BVerwGE 154, 275 ).

    Neben der Frage der Verhältnismäßigkeit eines solchen Nachweises, bei dem Falschangaben mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht sind (vgl. Schneider, NVwZ 2013, S. 19 ; Wagner, Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr, 2011, S. 166 ff.), bildet die Versicherung an Eides statt vor allem nur eine Momentaufnahme ab (ebenso BVerwGE 154, 275 ).

    Damit ist die Belastung der einzelnen Beitragsschuldner desto geringer, je mehr Personen die Wohnung bewohnen (vgl. BVerwGE 154, 275 ).

    Dies ist bei der Rundfunkempfangsmöglichkeit jedoch nicht der Fall, weil sie personenbezogen ist (ebenso BVerwGE 154, 275 ).

    Es kann nicht festgestellt werden, wer in einer Wohnung in welchem Umfang das Rundfunkangebot tatsächlich nutzt (ebenso im Ergebnis BVerwGE 154, 275 ).

    Diese Annahme kann weder durch Tatsachen belegt werden (vgl. BVerwGE 154, 275 ), noch erscheint sie realitätsgerecht.

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

    Dass das Verfahren, in dem die Höhe des Beitrags ermittelt wird, und deren Bestimmung nicht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag selbst, sondern in einem anderen Staatsvertrag, dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, geregelt ist, stellt dabei den aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Grundsatz der Normenklarheit nicht in Frage (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - BVerwGE 154, 275 Rn. 7 f.).

    Diesem Regelungskonzept liegt die nicht zu beanstandende und durch statische Erhebungen gedeckte Erwägung zugrunde, dass die Adressaten des Programmangebots den Rundfunk typischerweise in der Wohnung empfangen können und nutzen und dass deshalb das Innehaben einer solchen Raumeinheit ausreichende Rückschlüsse auf die Nutzungsmöglichkeit als abzugeltenden Vorteil zulässt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180718.1bvr197516] - NVwZ 2018, 1293; BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 11 ff.).

    bb) Unter dem Gesichtspunkt der Rundfunkempfangsmöglichkeit ist hiernach eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV etwa zu erteilen, wenn es dem Beitragsschuldner objektiv unmöglich ist, zumindest über einen Übertragungsweg (Terrestrik, Kabel, Satellit, Internet oder Mobilfunk) Rundfunk zu empfangen (vgl. dazu LT-Drs. BY 16/7001 S. 16 sowie BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - NVwZ 2018, 1293 Rn. 61, 85); demgegenüber kommt eine Befreiung auf der Grundlage dieser Vorschrift bei einem - hier nicht in Rede stehenden - bewussten Verzicht auf ein Rundfunkempfangsgerät nicht in Betracht (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 9).

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