Rechtsprechung
BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 67.14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8, § 10 Abs. 4, § 19, § 28 Abs. 1, § 28 Abs. 2; GewO § 34a; VwGO § 134 Abs. 4
Waffenschein; Bedürfnis; Bewachungsunternehmer; Bewachungsaufträge; gefährdete Person; gefährdetes Objekt; Geld- und Werttransporte; Erforderlichkeit einer Schusswaffe; Glaubhaftmachung; einzelauftragsbezogener Waffenschein; Firmenwaffenschein; Geltungsbereich. - Bundesverwaltungsgericht
WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 4; § 8; § 10 Abs. 4; § 19; § 28 Abs. 1; § 28 Abs. 2; GewO § 34a; VwGO § 134 Abs. 4
Bedürfnis; Bewachungsaufträge; Bewachungsunternehmer; Erforderlichkeit einer Schusswaffe; Firmenwaffenschein; Geld- und Werttransporte; Geltungsbereich; Glaubhaftmachung; Waffenschein; einzelauftragsbezogener Waffenschein; gefährdete Person; gefährdetes Objekt - rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 Nr 4 WaffG 2002, § 8 WaffG 2002, § 10 Abs 4 WaffG 2002, § 19 WaffG 2002, § 28 Abs 1 S 1 WaffG 2002
Voraussetzungen zur Erteilung von Waffenscheinen; Bewachungsunternehmen; sog. Firmenwaffenschein
- Wolters Kluwer
Begrenzung der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für das Führen einer Schusswaffe auf einen konkreten Bewachungsauftrag
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8, § 10 Abs. 4, § 28 WaffG, § 34a GewO, § 134 VwGO
Waffenrecht: Grundsätzlich nur auf einzelne Aufträge bezogene Waffenscheine für Bewachungsunternehmer | Waffenschein; Firmenwaffenschein; Bewachungsunternehmer; Bewachungsaufträge; Gefährdete Person; Gefährdetes Objekt - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8, § 10 Abs. 4, § 28 WaffG, § 34a GewO, § 134 VwGO
Waffenrecht: Grundsätzlich nur auf einzelne Aufträge bezogene Waffenscheine für Bewachungsunternehmer | Waffenschein; Firmenwaffenschein; Bewachungsunternehmer; Bewachungsaufträge; Gefährdete Person; Gefährdetes Objekt - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begrenzung der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für das Führen einer Schusswaffe auf einen konkreten Bewachungsauftrag
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine "Firmenwaffenscheine" für Bewachungsunternehmer
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kein globaler Waffenschein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine "Firmenwaffenscheine" für Bewachungsunternehmer
- Jurion (Kurzinformation)
Waffenrechtliche Erlaubnis für Bewachungsunternehmen nur für konkreten Bewachungsauftrag
- juraforum.de (Kurzinformation)
Waffenerlaubnis nur gezielt für konkrete Bewachungsaufträge
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Waffenerlaubnis nur für konkrete Bewachungsaufträge
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8, § 10 Abs. 4, § 28 WaffG, § 34a GewO, § 134 VwGO
Waffenrecht: Grundsätzlich nur auf einzelne Aufträge bezogene Waffenscheine für Bewachungsunternehmer | Waffenschein; Firmenwaffenschein; Bewachungsunternehmer; Bewachungsaufträge; Gefährdete Person; Gefährdetes Objekt
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791
- BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 67.14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 888
- DÖV 2016, 309
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17
Waffenschein für Juwelier
a) Begründet ein Antragsteller ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe und/oder die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie damit, dass er sich mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen wolle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse daran, dass möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (…grdl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25.73 - BVerwGE 49, 1 zu § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 1972; zu Letzterem auch dass., Beschl. v. 11.11.2015 - 6 C 67.14 - NJW 2016, 888 und v. 26.03.2008 - 6 B 11.08 u.a. - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 jeweils m.w.N.).Deshalb stellen insbesondere auch Geld- und Werttransporte keine eigene Kategorie dar, bei der ohne Weiteres anzunehmen ist, dass aus Gründen der Sicherung des Transports Schusswaffen erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2015, a.a.O.).
Geld- und Werttransporte stellen keine eigene Kategorie dar, bei der ohne Weiteres anzunehmen ist, dass aus Gründen der Sicherung des Transports Schusswaffen erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2015, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1991, a.a.O.).
- VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 20.272
Antrag auf Zulassung der Berufung - Erteilung eines unbeschränkten Waffenscheins …
Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. November 2015 - 6 C 67/14 - sei die Ablehnung eines unbeschränkten Waffenscheins für die Klägerin nicht zu beanstanden.Die Klägerin verkennt hierbei, dass das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris) zu dem Ergebnis kommt, dass die für die Erteilung der begehrten Erlaubnis notwendige Konkretisierung der Bewachungsaufträge fehlt und daher die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG nicht vorliegen.
Für den Fall gleichartiger Bewachungsaufträge kann es ausreichen, nur für einen dieser Transporte glaubhaft zu machen, dass aus Gründen seiner Sicherung Schusswaffen erforderlich sind (BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 20.271
Erteilung eines Waffenscheins für Transportaufträge einer bestimmten Firma
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. November 2015 - 6 C 67/14 - sei die Ablehnung der begehrten Erlaubnis nicht zu beanstanden, da die für eine entsprechende Erlaubniserteilung notwendige Konkretisierung der Bewachungsaufträge nicht vorliege.Die Klägerin verkennt hierbei, dass das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris) zu dem Ergebnis kommt, dass die für die Erteilung der begehrten Erlaubnis notwendige Konkretisierung der Bewachungsaufträge fehlt und daher die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG nicht vorliegen.
Für den Fall gleichartiger Bewachungsaufträge kann es ausreichen, nur für einen dieser Transporte glaubhaft zu machen, dass aus Gründen seiner Sicherung Schusswaffen erforderlich sind (BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris Rn. 14).
- VG Ansbach, 17.07.2020 - AN 16 K 19.01463
Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines wegen erhöhter Gefährdungslage …
Zur Häufigkeit solcher Geldübergaben im sechststelligen Bereich macht der Kläger ohnehin keine genaueren Angaben (siehe ergänzend dazu BVerwG, U.v. 11.11.2015 Az. 6 C 67/14 GewArch 2016, 115 zu Erteilung eines Waffenscheines an ein Bewachungsunternehmen).