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   BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98   

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https://dejure.org/1999,159
BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98 (https://dejure.org/1999,159)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 (https://dejure.org/1999,159)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 (https://dejure.org/1999,159)
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Festnahmen im Altersheim

§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog, §§ 74 Abs. 1, 58 Abs. 2 VwGO, keine Fristen für die Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung vor Klageerhebung, § 43 VwGO;

zur Verwirkung als Grenze der Klagbarkeit;

§§ 22, 23 KunstUrhG;

(Hinweis: Entscheidung nach Rückverweisung: «Festnahmen im Altersheim II [VGH]»)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Erledigter Verwaltungsakt - Klageart - Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt - Allgemeine Feststellungsklage - Keine Klagefristen - Unbefristete Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des vorprozessual erledigten ...

  • Judicialis

    VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § ... 43 Abs. 2 S. 1.; ; VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 74 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; ; VwVfG § 43 Abs. 2; ; KunstUrhG § 22; ; KunstUrhG § 23; ; PolG BW § 33 Abs. 1 Nr. 1; ; PolG BW § 33 Abs. 2
    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine Feststellungsklage; keine Klagefristen; unbefristete Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des vorprozessual erledigten Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine Feststellungsklage; keine Klagefristen; unbefristete Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des vorprozessual erledigten Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 203
  • NJW 2000, 1515 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 63
  • VBlBW 2000, 22
  • DVBl 1999, 1660
  • afp 2000, 204
 
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Wird zitiert von ... (215)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 294/16

    An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei am

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 -, juris, Rn. 19 ff. zur Unanwendbarkeit der Fristbestimmungen der VwGO auf die Fortsetzungsfeststellungsklage bei vor Klageerhebung erledigten Verwaltungsakten und die Heranziehung des Rechtsinstituts der Verwirkung.
  • VG Berlin, 04.04.2017 - 3 K 797.15

    Kein Handy am Wochenende: Schüler nicht in Grundrechten verletzt

    Sowohl für eine auf die Feststellung, dass die konkreten Realakte in der vorgenommenen Form nicht ergehen durften gerichtete Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO als auch für eine auf Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Verwaltungsakte gerichtete Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in analoger Anwendung muss ein Feststellungsinteresse vorliegen (s. nur BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 - juris Rn. 22ff.).
  • BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für

    Wer präventivpolizeiliche Maßnahmen bereits dann gewärtigen muss, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass sein Verhalten Anlass zu polizeilichem Einschreiten bietet, wird aus Furcht vor polizeilichen Maßnahmen auch zulässige Aufnahmen (zur grundsätzlichen Zulässigkeit des Filmens und Fotografierens polizeilicher Einsätze vgl. BVerwGE 109, 203 ) und mit diesen nicht selten einhergehende Kritik an staatlichem Handeln unterlassen.

    Dementsprechend geht die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung grundsätzlich in verfassungskonformer Auslegung der §§ 22, 23 KunstUrhG davon aus, dass unzulässige Lichtbilder nicht auch stets verbreitet werden (vgl. BVerwGE 109, 203 ).

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