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   VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800   

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VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800 (https://dejure.org/2016,2379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2016 - 6 CE 15.2800 (https://dejure.org/2016,2379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 6 CE 15.2800 (https://dejure.org/2016,2379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung eines Richters in einen anderen Senat wegen Zerrüttung des Verhältnisses i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen Senat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuweisung eines Richters in einen anderen Senat wegen Zerrüttung des Verhältnisses i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 10.171

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Neuregelung zum Beginn des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht seine Statthaftigkeit bejaht, weil der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts bezogen auf den einzelnen Richter keinen Verwaltungsakt darstellt, sondern einen gerichtsinternen Organisationsakt, gegen den in der Hauptsache eine Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO erhoben werden kann (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 19; VGH BW, B. v. 17.1.2011 - 4 S 1.11 - juris Rn. 2).

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht ferner nach dem in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zum Ausdruck kommenden Amtsträgerprinzip davon ausgegangen, dass richtige Antragsgegnerin die Bundesrepublik Deutschland und nicht das Präsidium des Gerichts ist (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 20; VGH BW, B.v. 17.1.2011 - 4 S 1.11 - juris Rn. 2).

    Ein Richter muss grundsätzlich für jede Tätigkeit im Rahmen der gerichtlichen Zuständigkeit einsetzbar und einsatzbereit sein (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 26; VGH BW, B.v. 17.1.2011 - 4 S 1.11 - juris Rn. 5).

    Dementsprechend kann auch bei persönlichen Spannungen eine Änderung der Geschäftsverteilung zweckmäßig sein (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 26).

    In dieser Festlegung zu Beginn des Geschäftsjahres kann daher, ohne dass besondere Umstände hinzukommen, kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gesehen werden (BVerfG, B.v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 34).

    Vorliegend geht es jedoch nicht um Kritik an richterlichen Entscheidungen der Antragstellerin, sondern um die objektiv vorliegenden innerdienstlichen Spannungen innerhalb ihres bisherigen Senats (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 36).

  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Hingegen können die Festlegungen im Rahmen der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans, wenn keine besonderen Umstände hinzukommen, keine Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit begründen (BVerfG, B.v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - juris Rn. 17).

    In dieser Festlegung zu Beginn des Geschäftsjahres kann daher, ohne dass besondere Umstände hinzukommen, kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gesehen werden (BVerfG, B.v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Wenn dafür nach Lage des Falles die Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Umsetzung grundsätzlich bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

    Es kommt grundsätzlich allein auf die objektive Beteiligung der Antragstellerin an dem im bisherigen Senat zweifelsfrei bestehenden Spannungsverhältnis an, nicht aber auf ein Verschulden oder "Rechthaben" (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591

    Beamtenrecht; Versetzung eines Lehrers; Innerdienstliches Spannungsverhältnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Wenn dafür nach Lage des Falles die Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Umsetzung grundsätzlich bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

    Es kommt grundsätzlich allein auf die objektive Beteiligung der Antragstellerin an dem im bisherigen Senat zweifelsfrei bestehenden Spannungsverhältnis an, nicht aber auf ein Verschulden oder "Rechthaben" (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; innerdienstliche Spannungen; Amtsangemessenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Wenn dafür nach Lage des Falles die Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Umsetzung grundsätzlich bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

    Es kommt grundsätzlich allein auf die objektive Beteiligung der Antragstellerin an dem im bisherigen Senat zweifelsfrei bestehenden Spannungsverhältnis an, nicht aber auf ein Verschulden oder "Rechthaben" (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Bei einer Gesamtschau des Akteninhalts unter Würdigung des umfangreichen Beschwerdevorbringens gibt es zur Überzeugung des Senats keinen greifbaren Anhaltspunkt für die Annahme, das Präsidium hätte bei seiner Entscheidung ausnahmsweise (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - juris Rn. 37) das Verschulden der Streitbeteiligten berücksichtigen und von einer Umsetzung der Antragstellerin als dem "Opfer" einer systematischen ungerechtfertigten Behandlung absehen müssen.
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10

    Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (BVerwG, B.v. 23.6.2011 - 9 B 94.10 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873

    Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen in einer Beschwerdebegründung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2011 - 6 CS 11.1338 - juris Rn. 10; B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - juris Rn. 17 f.; OVG NW, B.v. 12.6.2014 - 1 B 271/14 - juris Rn. 22 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 10.08.2011 - 6 CS 11.1338

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Technischer Fernmeldebetriebsinspektor

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2011 - 6 CS 11.1338 - juris Rn. 10; B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - juris Rn. 17 f.; OVG NW, B.v. 12.6.2014 - 1 B 271/14 - juris Rn. 22 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 16.06.2011 - 6 ZB 11.248

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erlass; Billigkeit; Darlehensaufnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
    Sie kann dann im späteren gerichtlichen Verfahren eine Verletzung des Anhörungsrechts oder ein "unfaires Verfahren" nicht mehr mit Erfolg rügen (vgl. BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 1 B 271/14

    Wiederholung eines vorgeschriebenen Berichterstattergesprächs zu Beginn eines

  • VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395

    Richterclash am Bundesfinanzhof

  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Ihr Begehren auf verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die erste ihren Wünschen widersprechende Zuteilung zu einem anderen als dem XI. Senat ab dem Jahr 2016 war erfolglos (vgl. VG München, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - M 5 E 15.5395, juris; BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 6 CE 15.2800, BayVBl. 2016, 813 ff.).
  • OVG Hamburg, 25.06.2018 - 3 Bs 73/18

    Verdeckte Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Insolvenzrichter; Entziehung des

    Da der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts keinen Verwaltungsakt, sondern einen gerichtsinternen Organisationsakt darstellt, gegen den in der Hauptsache eine Feststellungsklage erhoben werden kann, kann im Eilverfahren einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO gewährt werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.9.1986, Bs V 144/86, NJW 1987, 1215, 1216; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.1.2011, 4 S 1/11, NJW-RR 2011, 861, juris Rn. 2; VGH München, Beschl. v. 26.1.2016, 6 CE 15.2800, BayVBl. 2016, 813, juris Rn. 17; Beschl. v. 8.3.2010, 3 CE 10.171, juris Rn. 17).

    Grenzen ergeben sich indes neben dem Willkürverbot insbesondere aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten richterlichen Unabhängigkeit (BVerfG, Beschl. v. 25.8.2016, 2 BvR 877/16, NVwZ 2017, 51, juris Rn. 18, 24; Beschl. v. 28.11.2007, 2 BvR 1431/07, NJW 2008, 909, juris Rn. 11 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.1.2011, 4 S 1/11, NJW-RR 2011, 861, juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 26.1.2016, 6 CE 15.2800, BayVBl. 2016, 813, juris Rn. 25; Beschl. v. 8.3.2010, 3 CE 10.171, juris Rn. 26; Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 21e Rn. 80).

    Da die jährliche Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans der Verwirklichung des zu Gunsten der Prozessparteien in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG normierten Rechts auf den gesetzlichen Richter dient, kann in ihr ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit nur gesehen werden, wenn besondere Umstände hinzukommen (BVerfG, Beschl. v. 28.11.2007, a.a.O., Rn. 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.9.1986, Bs V 144/86, NJW 1987, 1215, 1217; VGH München, Beschl. v. 26.1.2016, a.a.O., Rn. 27).

    Es ist einem Präsidium daher verwehrt, einen planmäßig bei einem Gericht ernannten Richter als für die Rechtsprechung dieses Gerichts untragbar, völlig ungeeignet oder unzumutbar zu qualifizieren und aus diesem Grund von der Rechtsprechung fernzuhalten (BVerfG, Beschl. v. 28.11.2007, 2 BvR 1431/07, NJW 2008, 909, juris Rn. 17; Beschl. v. 25.2.1964, 2 BvR 411/61, BVerfGE 17, 252, juris Rn. 14 f.; so auch VGH München, Beschl. v. 26.1.2016, 6 CE 15.2800, BayVBl. 2016, 813, juris Rn. 27).

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Eine Verletzung der § 4 FGO, § 21e Abs. 2 GVG ist vor den Richterdienstgerichten nicht anfechtbar (vgl. allgemein BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 6 CE 15.2800, juris Rn. 23; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. November 2012 - 4 S 2061/12, juris Rn. 8; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 21e Rn. 44 a.E.).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Seitdem sie durch Präsidiumsbeschluss vom 24. November 2015 zum Geschäftsjahr 2016 gegen ihren Willen in einen anderen Senat dieses Gerichts umgesetzt worden war (dazu VG München, B.v. 18.12.2015 - M 5 E 15.5395, BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800; BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16, ber.

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.

    Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall eigenständig sowohl tatsächlich als auch rechtlich im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH

    Seitdem sie durch Präsidiumsbeschluss vom 24. November 2015 zum Geschäftsjahr 2016 gegen ihren Willen in einen anderen Senat dieses Gerichts umgesetzt worden war (dazu VG München, B.v. 18.12.2015 - M 5 E 15.5395, BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800; BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16, ber.

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.

    Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall eigenständig sowohl tatsächlich als auch rechtlich im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082

    Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Die Ablehnungsgesuche betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an dem Beschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - für befangen gehalten werden, wobei die Vorbefassung "nicht nur eine zutiefst sachfremde Haltung" belegen, sondern auch "den Verdacht auf eine entsprechende begangene Rechtsbeugung" nahelegen soll.

    Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall eigenständig sowohl tatsächlich als auch rechtlich im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VG Chemnitz, 16.04.2019 - 1 L 131/19
    Die Kammer hält die Auffassung, wonach sich ein solcher Antrag nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen den Rechtsträger des Gerichts (so OVG Hamburg, Beschl. v. 19.09.1986 - Bs V 144/86 ­ NJW 1987, 1215 [1216]; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.01.2011 ­ 4 S 1/11 ­ JURIS, Rdnr. 2; VGH München, Beschl. v. 26.01.2016 - 6 CE 15.2800 ­ JURIS, Rdnr. 18; OVG Münster, Beschl. v. 23.04.2008 ­ 1 A 1703/07 ­ JURIS, Rdnr. 73; VG Dresden, Beschl. v. 19.02.2016 ­ 11 L 93/16 (n. v.); Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 1 Rdnr. 184 und § 21e RdNr. 10 u. 123) ­ hier also den ­ richten muss, nicht für zutreffend und schließt sich der Meinung an, dass hier das Präsidium, welches den angegriffenen Beschluss erlassen hat, richtiger Beklagter bzw. Antragsgegner ist (VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.1977 ­ VIII TG 4/77 ­ JURIS, RdNr. 24; OVG Koblenz, Beschl. v. 03.12.2007 ­ 10 B 11104/07 - NJW-RR 2008, 579 m. w. N.; OVG Weimar, Beschl. v. 30.11.2004 ­ 2 EO 708/03 ­ JURIS, RdNr. 46 f.; VG Leipzig, Beschl. v. 28.12.2006 ­ 3 K 1464/06 ­ S. 6 des amtl. Umdrucks; Lückemann, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 21e GVG, RdNr. 57).

    Das dem Präsidium eingeräumte Ermessen ist innerhalb der gesetzlichen Grenzen grundsätzlich weit (VGH München, Beschl. v. 26.01.2016 - 6 CE 15.2800 ­ JURIS, Rdnr. 25; VG Frankfurt, Beschl. v. 26.05.2014 ­ 9 L 1009/14.F ­ JURIS, Rdnr. 39), da die Verteilung der richterlichen Geschäfte eine der Umsetzung eines Beamten vergleichbare organisatorische Maßnahme darstellt (s. dazu BVerwG, Urt. v. 22.05.1980 ­ 2 C 30/78 ­ JURIS, Rdnr. 23 ff.).

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 23 ZB 21.1401

    Erfolgloser Antrag eines Tierschutzvereins auf Zulassung der Berufung in einem

    Ein Beteiligter, der von der Möglichkeit, sich im Rahmen des Zumutbaren rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht Gebrauch gemacht hat, kann sich allerdings später nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör versagt worden (vgl. BVerwG, B.v. 22.6.2017 - 2 WD 6.17 u.a. - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - BayVBl 2017, 813 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 6 ZB 15.461

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

    Sie kann dann im späteren gerichtlichen Verfahren eine Verletzung des Anhörungsrechts nicht mehr mit Erfolg rügen (BayVGH, B. v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 6 C 20.2321

    Keine anderweitige Erledigung durch Ruhen des Verfahrens

    Dementsprechend hat er in dem von der Klägerin gegen ihre Umsetzung geführten Eilverfahren, für das der Streitwert grundsätzlich die Hälfte des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Wertes beträgt, 2.500 EUR festgesetzt (BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - juris).
  • VG München, 26.04.2021 - M 5 E 21.1681

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung, hier: verneint

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192

    Streitwert in Konkurrentenstreitverfahren

  • VG Hamburg, 19.04.2018 - 21 E 168/18
  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 CS 16.1371

    Rechtmäßige Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort - Telekom

  • VGH Bayern, 23.06.2022 - 6 CS 22.563

    "Entlassung" eines Soldaten auf Zeit aus gesundheitlichen Gründen

  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 6 CE 21.3272

    Eilverfahren gegen die künftige Besetzung einer Vorsitzendenstelle beim BFH

  • VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2705

    Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

  • VG Köln, 23.06.2021 - 23 L 967/21
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