Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 25.10.2007 - 6 Ca 118/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArbG Cottbus
Befristung aufgrund vorübergehend zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, hier: Befristung einer Sachbearbeiterin der Minijob-Zentrale bis zum 31.12.2010
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- brandenburg.de
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG
Befristung aufgrund vorübergehend zur Verfügung stehender Haushaltsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 487/85
Arbeitsverhältnis: Befristung wegen einer "künftig wegfallenden" Stelle, Fehlen …
Auszug aus ArbG Cottbus, 25.10.2007 - 6 Ca 118/07
... schon BAG vom 16.01.1987 - 7 AZR 487/85 -, juris).Der auf zukünftige Haushaltsjahre zielende kw-Vermerk bindet den Haushaltsgeber nicht für künftige Haushaltsjahre, sondern hat nur die Funktion eines Erinnerungspostens für die jeweils nächste Haushaltsaufstellung, so dass über ihn nicht mehr ohne besondere Begründung hinweggegangen werden kann (BAG vom 16.01.1987 - 7 AZR 487/85 -, juris, Lakies, NZA 1997, 745, 747).
- BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
Wissenschaftliches Personal
Auszug aus ArbG Cottbus, 25.10.2007 - 6 Ca 118/07
Dies hat das Bundesverfassungsgericht für die Auslegung des inhaltsgleichen § 57 b Absatz 2 Ziffer 2 HRG festgestellt und im Rahmen der verfassungskonformen Auslegung auf die Erforderlichkeit einer erkennbaren Widmung der Haushaltsmittel für eine bestimmte zeitlich begrenzte Aufgabe hingewiesen (BVerfG vom 24.04.1996 - 1 BvR 712/86 -, juris). - BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05
Befristung - Haushalt
Auszug aus ArbG Cottbus, 25.10.2007 - 6 Ca 118/07
Da für den Sachgrund des § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur Haushaltsmittel für die ,,befristete" Beschäftigung von Bedeutung sind, muss es sich bei den in der Zweckbestimmung genannten Tätigkeiten um solche handeln, die befristet sind, dass heißt ihrer Art nach nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend anfallen (BAG vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 -, juris). - EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
Auszug aus ArbG Cottbus, 25.10.2007 - 6 Ca 118/07
Eine Befristungsmöglichkeit stünde daher nicht im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, wenn sie einen wiederholten Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen für eine Tätigkeit ermöglichen würde, die nicht durch objektive Faktoren, die mit den Besonderheiten der betreffenden Tätigkeit und den Bedingungen ihrer Ausführung zusammenhängen, spezifisch gerechtfertigt wäre (EuGH vom 04.07.2006 - C 212/04 -, juris).