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   ArbG Mönchengladbach, 13.10.2016 - 6 Ca 1390/16   

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https://dejure.org/2016,70853
ArbG Mönchengladbach, 13.10.2016 - 6 Ca 1390/16 (https://dejure.org/2016,70853)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13.10.2016 - 6 Ca 1390/16 (https://dejure.org/2016,70853)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 6 Ca 1390/16 (https://dejure.org/2016,70853)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 13.10.2016 - 6 Ca 1390/16
    Der Mindestlohnanspruch kann unabhängig von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde beansprucht werden (vgl. BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 135/16; ErfK, § 1 MiLoG, Rn. 3, 4, 18 mwN).

    Da ein Arbeitnehmer im Rahmen seines arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs darlegungs- und beweisbelastet für die von ihm behaupteten Arbeitsstunden ist (vgl. BAG vom 18.04.2012, 5 AZR 248/11), muss dies erst Recht im Rahmen des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs der Fall sein, da dieser ausschließlich für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden entsteht (vgl. BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 135/16; ErfK, § 1 MiLoG, Rn. 3, 4, 18 mwN).

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 13.10.2016 - 6 Ca 1390/16
    Da ein Arbeitnehmer im Rahmen seines arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs darlegungs- und beweisbelastet für die von ihm behaupteten Arbeitsstunden ist (vgl. BAG vom 18.04.2012, 5 AZR 248/11), muss dies erst Recht im Rahmen des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs der Fall sein, da dieser ausschließlich für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden entsteht (vgl. BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 135/16; ErfK, § 1 MiLoG, Rn. 3, 4, 18 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2017 - 7 Sa 995/16

    Mindestlohn; Orientierungspraktikum

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.10.2016, 6 Ca 1390/16, abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.10.2016, 6 Ca 1390/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    7 Sa 995/16 6 Ca 1390/16.

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