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   ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 6 Ca 1686/16   

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ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 6 Ca 1686/16 (https://dejure.org/2016,69768)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.09.2016 - 6 Ca 1686/16 (https://dejure.org/2016,69768)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. September 2016 - 6 Ca 1686/16 (https://dejure.org/2016,69768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2017, 211
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 6 Ca 1686/16
    Die zeitlichen Vorgaben sind vielmehr notwendiger Bestandteil der übernommenen Aufgabe (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.05.2009, 5 AZR 31/08).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (so auch BAG, U. v. 20.05.2009, 5 AZR 31/08).

    Nach der Rechtsprechung des fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts wirkt eine solche Einbindung nicht statusbegründend (so auch BAG, U. v. 20.05.2009, 5 AZR 31/08).

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 6 Ca 1686/16
    Anderenfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (vgl. BAG, U. v. 11.06.2003, 5 AZB 43/02).

    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (so auch BAG, B. v. 11.06.2003, 5 AZB 43/02).

  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 6 Ca 1686/16
    In diesen Fällen eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage schon die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handle sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG, B. v. 03.12.2014, 10 AZB 98/14).Die Klage ist jedoch nicht begründet.
  • LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16

    § 611 Abs. 1 BGB, § 611a BGB, § 17 S. 1 TzBfG, § 17 S. 2 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB,

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 - 6 Ca 1686/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage mit Urteil vom 14. September 2016 - Az. 6 Ca 1686/16 - abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016, Az. 6 Ca 1686/16, abzuändern und.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 - Az. 6 Ca 1686/16 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und ordnungsgemäß begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.

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