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   ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15   

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https://dejure.org/2016,2094
ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15 (https://dejure.org/2016,2094)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 19.02.2016 - 6 Ca 190/15 (https://dejure.org/2016,2094)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 6 Ca 190/15 (https://dejure.org/2016,2094)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen auf Facebook - Pflichtverletzung - Verletzung der Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB

  • Justiz Baden-Württemberg

    Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen auf Facebook - Pflichtverletzung - Verletzung der Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB; § 241 Abs. 2 BGB; Art. 5 GG

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund des Postens eines rassistischen und menschenverachtenden Kommentars auf seinem privaten Facebook-Nutzerkonto; Verletzung einer Nebenpflicht

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Außerordentliche Kündigung wegen Auschwitz-Bild auf Facebook

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Außerordentliche Kündigung wegen Auschwitz-Bild auf Facebook

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitnehmeräußerungen auf Facebook

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerungen auf Facebook

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Äußerungen eines Arbeitnehmers auf seinem privaten Facebook-Account

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auschwitz-Fotos auf Facebook - Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mitarbeiters wegen Veröffentlichung eines Auschwitz-Fotos auf Facebook unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei menschenverachtendem Facebook-Post möglich

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    "Auschwitz"-Foto bei Facebook begründet nicht die Kündigung eines Lokführers

  • spiegel.de (Pressemeldung, 19.02.2016)

    Kündigung wegen Auschwitz-Fotos: Bahn muss Mitarbeiter weiterbeschäftigen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines Facebook-Posts?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Äußerungen auf privaten Facebook-Nutzerkonto können außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Indem man Reue zeigt, kann man ein Kündigungsschutzverfahren gewinnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Post von Ausschwitz-Foto unwirksam

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines Facebook-Posts?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eines Facebook-Posts?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Hetze auf Facebook als Kündigungsgrund?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Zugführers wegen Foto auf Facebook von KZ

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Bahn-Mitarbeiters wegen Veröffentlichung eines Auschwitz-Fotos auf Facebook mit Kommentar zu Flüchtlingen unwirksam - Trotz Fehlverhaltens fällt Interessenabwägung zugunsten des Arbeitsnehmers aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rassistische Äußerungen auf Facebook können fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen

  • socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Äußerungen in Social Media?

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 30 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kündigung wegen rassistischer Äußerungen auf privatem Facebook-Nutzerkonto

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 499
  • NZA-RR 2016, 254
 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Allein schon die vom geschichtlichen Kontext losgelöste Verwendung dieses Symbols oder des Satzes "Arbeit macht frei" ist in Deutschland tabuüberschreitend" (ArbG Mannheim 19.02.2016 ‒ 6 Ca 190/15, juris, Rn. 43).

    Richtigerweise kann bei Aktivitäten des Arbeitnehmers im Internet ein dienstlicher Bezug dadurch gegeben sein, dass sich für andere Internetnutzer ein Zusammenhang zwischen dem Handeln des Arbeitnehmers und dem Arbeitgeber ergibt (Juncker, öAT 2018, 4, 5 f.; siehe auch ArbG Mannheim 19.02.2016 ‒ 6 Ca 190/15, juris, Rn. 45).

    Es gibt Grenzen, die jedem bekannt sind (Fleddermann, ArbRAktuell 2017, 623; siehe auch nochmals ArbG Mannheim 19.02.2016 ‒ 6 Ca 190/15, juris, Rn. 43, zur Verwendung eines verfremdeten Bildes des KZ Auschwitz).

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