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   ArbG Mönchengladbach, 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11   

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ArbG Mönchengladbach, 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11 (https://dejure.org/2012,51200)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11 (https://dejure.org/2012,51200)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 6 Ca 3526/11 (https://dejure.org/2012,51200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beleidigung, Interessenabwägung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beleidigung, Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Bezeichnung des Vorgesetzten als "Du Arschloch" bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses seit 37 Jahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, BAG vom 26.03.2009, 2 AZR 953/07; BAG vom 07.07.2011, 2 AZR 355/10, zitiert jeweils nach juris).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09; BAG vom 07.07.2011, 2 AZR 355/10).

    Dies verstößt auch nicht gegen das Gebot einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechtes (BAG vom 07.07.2011, 2 AZR 355/10).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, BAG vom 26.03.2009, 2 AZR 953/07; BAG vom 07.07.2011, 2 AZR 355/10, zitiert jeweils nach juris).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09; BAG vom 07.07.2011, 2 AZR 355/10).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, seiner Vertreter und Repräsentanten oder auch von Arbeitskollegen stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme dar (§ 241 Abs. 2 BGB) und sind "an sich" geeignet eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 24.11.2005, 2 AZR 584/04 BAG, vom 24.06.2004, 2 AZR 63/03; juris).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, seiner Vertreter und Repräsentanten oder auch von Arbeitskollegen stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme dar (§ 241 Abs. 2 BGB) und sind "an sich" geeignet eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 24.11.2005, 2 AZR 584/04 BAG, vom 24.06.2004, 2 AZR 63/03; juris).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, BAG vom 26.03.2009, 2 AZR 953/07; BAG vom 07.07.2011, 2 AZR 355/10, zitiert jeweils nach juris).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11
    das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes - der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (so z. B. BAG vom 28.01.2010, 2 AZR 1008/08, juris).
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