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   ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11   

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https://dejure.org/2012,48812
ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11 (https://dejure.org/2012,48812)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11 (https://dejure.org/2012,48812)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 29. März 2012 - 6 Ca 4596/11 (https://dejure.org/2012,48812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei vorsorglicher Freistellung unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche, für den Fall, dass eine ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei vorsorglicher Freistellung unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche, für den Fall, dass eine ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung bei vorsorglicher Freistellung unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Anspruch auf einen der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11
    Dem entspricht, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren hat (vgl. BAG, 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 15; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17, BAGE 92, 299).

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG, 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 18; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 19, BAGE 92, 299).

  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91

    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist

    Auszug aus ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11
    Macht der Arbeitnehmer keine anderen Urlaubswünsche geltend, ist die Festlegung des Urlaubs auf die Zeit der Kündigungsfrist ordnungsgemäß (vgl. BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13).

    Entgegen der Ansicht des Klägers war es nicht erforderlich, am 17.06.2011 ausdrücklich eine Anrechnung des Urlaubs auf die Freistellung zu vereinbaren, denn die vorsorgliche Urlaubsgewährung war bereits unwidersprochen (vgl. oben unter a. mit Hinweis auf BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13) in der Kündigung erfolgt und damit der Urlaub für den durch den Vergleich eingetretenen Fall des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses in Natur gewährt.

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11
    Dem entspricht, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren hat (vgl. BAG, 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 15; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17, BAGE 92, 299).

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG, 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 18; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 19, BAGE 92, 299).

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11
    Er "behauptet" eine Beendigung (vgl. BAG, 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - Rn. 21, BAGE 97, 18) .
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11
    Dem steht nicht entgegen, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzrechtsstreit offen ist, ob der Arbeitgeber Urlaubsentgelt oder Urlaubsabgeltung schuldet (vgl. BAG, 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - Rn. 20, BAGE 79, 92).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11
    Die vorsorgliche Gewährung von Erholungsurlaub bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung ist wirksam und erfüllt den Urlaubsanspruch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis über den Zeitpunkt des Zugangs der fristlosen Kündigung hinaus fortbesteht (vgl. zum folgenden: BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 14 f. in: AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29. März 2012 - 6 Ca 4596/11 - wird im Umfang der Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 763/12

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Freistellung des Arbeitnehmers unter

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11 - teilweise abgeändert.

    Der Kläger, der zunächst die Verurteilung zur Zahlung von 4.461,41 EUR begehrt hat, beantragt unter Rücknahme der Berufung im Übrigen, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29. März 2012 - 6 Ca 4596/11 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 3.639,41 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

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