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ArbG Kaiserslautern, 17.04.2013 - 6 Ca 674/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 17.04.2013 - 6 Ca 674/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 275/13
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 275/13
Kündigung wegen Vortäuschens einer Krankheit bzw. wegen Genesungsverzögerung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 17.04.2013, Az.: 6 Ca 674/12 P. - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hat daraufhin durch Urteil vom 17.04.2013 - 6 Ca 674/12 P - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung vom 18.10.2012 noch durch die ordentliche Kündigung vom 28.11.2012 sein Ende gefunden hat und die Beklagte verurteilt, den Kläger als Chemiearbeiter bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiterzubeschäftigen.
Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 17.04.2013, Az.: 6 Ca 674/12 P - die Klage abzuweisen, wie im erstinstanzlichen Rechtszug, vorsorglich und hilfsweise, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, aufzulösen.