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   BVerwG, 22.10.1991 - 6 ER 502.91   

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BVerwG, 22.10.1991 - 6 ER 502.91 (https://dejure.org/1991,9025)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1991 - 6 ER 502.91 (https://dejure.org/1991,9025)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - 6 ER 502.91 (https://dejure.org/1991,9025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 56/90

    Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 6 ER 502.91
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hält nicht an der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 8.75 - (BVerwGE 54, 92) vertretenen Rechtsauffassung fest, daß die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt; er schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - an, wonach gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind.
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 6 ER 502.91
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hält nicht an der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 8.75 - (BVerwGE 54, 92) vertretenen Rechtsauffassung fest, daß die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt; er schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - an, wonach gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind.
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer

    Zur Begründung hat das Beschwerdegericht auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - verwiesen.

    Mit Beschluß vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - hat der Senat entschieden, daß er nicht an der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Rechtsauffassung festhalte, wonach die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege; er schließe sich der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - ( PersR 1991, 474 ff.) an, wonach gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig seien.

  • BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung des Personalrats; vorübergehende

    Die im Beschluss des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - (BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 S. 38; siehe bereits zuvor Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - PersR 1992, 104) im Hinblick auf § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG getroffene Feststellung, wonach die vorübergehende Übertragung einschließlich der vertretungsweisen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (abgesehen vom Fall ihrer Vorwegnahme im Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan) der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann im vorliegenden Fall nicht zum Tragen kommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 20 A 97/14

    Mitbestimmung der besonderen Personalvertretung der Staatsanwälte bei der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1991 - 6 ER 502/91 -, PersR 1992, 104, und vom 8. Oktober 1997 - 6 P 9.95 -, BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 = DVBl. 1998, 636 = PersR 1998, 155 = ZBR 1998, 236 = ZfPR 1998, 45 = ZTR 1998, 138; OVG MV, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 8 L 124/09 -, PersV 2011, 110; BAG, Beschlüsse vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) -, BB 1991, 2222 = DB 1992, 898 = PersR 1991, 474 = ZTR 1991, 476, und vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 56/90 (B) -, PersV 1992, 527 = ZTR 1992, 344.
  • BVerwG, 24.06.2021 - 5 P 1.20

    Mitbestimmung des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung bei der Übertragung

    Dies gilt auch dann, wenn der Vertretungsaufwand in zeitlicher Hinsicht nur geringfügig ist, sofern die Wahrnehmung der Vertretung auf eine Wiederholung angelegt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247 und vom 28. August 2008 - 6 P 12.07 - Buchholz 251.91 § 80 SächsPersVG Nr. 2 Rn. 14; ebenso bereits BAG, Vorlagebeschluss vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - AP Nr. 33, dem sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 6 ER 502.91 - PersR 1992, 104 m.w.N. unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 60 PV 16.10

    Mitbestimmung; Beamte; vertretungsweise Übertragung einer höher bewerteten

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Frage zur Entscheidung vorgelegt hatte, ob auch die vorübergehende Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit der Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegt (Vorlagebeschluss 1 ABR 56/90 [A] - vom 18. Juni 1991 -, juris), hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 22. Oktober 1991 (- BVerwG 6 ER 502.91 -, juris) entschieden, dass er an der vom 7. Senat vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhalte, wonach die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege, und sich insoweit der anderslautenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen.
  • VG Bremen, 08.10.2021 - 12 K 1202/20

    Personalvertretung Land, Feststellungsinteresse, Übertragung niedriger zu

    Auch eine nur vorübergehende bzw. vorläufige diesbezügliche Maßnahme ist mitbestimmungspflichtig (BVerwG, B. v. 22.10.1991, 6 ER 502/91, juris).
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