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   AGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - (2) 6 EVY 4/02 AGH NW   

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https://dejure.org/2003,30067
AGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - (2) 6 EVY 4/02 AGH NW (https://dejure.org/2003,30067)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.07.2003 - (2) 6 EVY 4/02 AGH NW (https://dejure.org/2003,30067)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - (2) 6 EVY 4/02 AGH NW (https://dejure.org/2003,30067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer berufsrechtlichen Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Verstoßes gegen die Kanzleipflicht sowie wegen Verstoßes gegen das Umgehungsverbot sowie wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Entgegennahme von Zustellungen und wegen ...

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Pflicht zur Entgegennahme von Zustellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.11.2014 - 2 AGH 9/14

    Keine Bekenntnispflicht

    Die Generalstaatsanwaltschaft verweist dabei auf eine Entscheidung des AGH Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 4. Juli 2003 - (2) 6 EVY 4/02).

    Der AGH Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 4. Juli 2003 - (2) 6 EVY 4/02, BRAK-Mitt. 2005, 199 [Ls.]) hat ausgeführt:.

  • AnwG Düsseldorf, 17.03.2014 - 3 EV 546/12

    Anwalt darf auch "nein" sagen

    a) Dieser Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in der Anschuldigungsschrift Ziffer 4 a) - unter Bezugnahme auf Feuerich-Weyland-Böhnlein, BRAO, 8. Aufl. 2012, § 14 BORA RN 1 und auf das Urteil des AGH Hamm vom 04.07.2003 - (2) 6 EVY 4/02 - veröffentlicht in BRAK-Mitt. 2005, 199 (hierzu unten zu Ziffer 3 e) schließt sich die Kammer nicht an.

    Zwar wird auch in der Literatur zu §§ 59 b Abs. Nr. 6 BRAO und 14 BORA einheitlich unter wechselseitiger Bezugnahme, aber ohne nähere Begründung, die Auffassung vertreten, die Regelung des § 14 BORA beziehe sich auch Zustellungen von Anwalt zu Anwalt, und hierzu ebenfalls zur - einzigen - Bestätigung dieser Auffassung stets die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Hamm vom 04.07.2003, - (2) 6 EVY 4/02 AGH NW =, veröffentlicht in BRAK­Mitt.

  • AnwG Karlsruhe, 18.07.2008 - AG 1/08

    Anbringung eines Kanzleischildes als Bestandteil der Kanzleipflicht

    Dies wurde insbesondere im Beschl. des BGH v. 2.12.2004 bestätigt (AnwZ [B] 72/02 - BGH, NJW 2005, 1420 = BRAK-Mitt. 2005, 84-85; ferner AGH Hamm, Beschl. v. 4.7.2003 - (2) 6 EVY 4/02, Ziff. IV 1 d der Entscheidungsgründe, abrufbar über JURIS - Leitsatz in BRAK-Mitt. 2005, 199; Sächsischer AGH, BRAK-Mitt. 2005, 31, 33; Feurich / Weyland , BRAO, 7. Aufl. 2008, § 27 Rdnr. 7; Hartung , BerufsO, 3. Aufl. 2006, § 5 Rdnr. 12, 15; s.a. Kopp , BRAK-Mitt. 2005, 178).
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