Rechtsprechung
VG Saarlouis, 17.02.2004 - 6 F 6/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Störung einer Geschwindigkeitskontrolle durch öffentliche Warnungen vor einer Radarkontrolle mittels Hochhaltens eines Schildes; Aufgabenerfüllung einer nicht angekündigten, verdeckten Geschwindigkeitskontrolle; Schutzgut der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vor Radarkontrollen wird nicht gewarnt!
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Unzulässigkeit des Hinweises auf Geschwindigkeitsmessanlagen durch Privatpersonen
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Warnung vor Radarkontrollen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Warnung vor Radarfallen: Kein Pardon für selbst ernannte Wohltäter - im Radio erlaubt
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 5 B 2601/96
Warnung vor Radarfalle - öffentliche Sicherheit
Auszug aus VG Saarlouis, 17.02.2004 - 6 F 6/04
OVG Münster, Beschluss vom 17.07.1997 -5 B 2601/96-.
- VG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 K 7687/15
Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle; fiskalische Interessen; …
1 St 144/63">NJW 1963, 1884, 1885; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 6 F 6/04 -, juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. August 2012 - 2 (7) Ss 107/12, 2 (7) Ss 107/12 - AK 57/12 -, juris, Rn. 16 m.w.N.; Bernstein, Zur Rechtsnatur von Geschwindigkeitskontrollen, in: NZV 1999, 316, 318 f. m.w.N., wonach der Einrichtung der Kontrollstellen noch präventiver Charakter zukommt und ein Übergang in die repressive Kontrollphase erfolgt, nachdem die technischen Meßeinrichtungen aktiviert werden. - VG Saarlouis, 25.04.2019 - 6 K 1404/17
Heranziehung zur Zahlung von Gebühren und Kosten für vollzugspolizeiliche …
Beschluss der Kammer vom 17.02.2004, 6 F 6/04, wonach die Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor einer Geschwindigkeitskontrolle eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und damit eine Gefahr i.S.v. § 8 Absatz 1 SPolG darstellt,.