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   VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11   

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VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11 (https://dejure.org/2011,11115)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.02.2011 - 6 K 100/11 (https://dejure.org/2011,11115)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 (https://dejure.org/2011,11115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Führung eines Verfahrens eines einer Kammer zugeteilten ehrenamtlichen Richters gerade bei dieser Kammer begründet für sich allein noch nicht die Besorgnis der Befangenheit aller Berufsrichter dieser Kammer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 544
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 01.08.2001 - VII S 5/01

    Vollstreckungsmaßnahme - Befangenheit - Ausschluß eines Richters - Richter als

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    Ein nur gelegentlicher beruflicher Kontakt reicht nicht aus (BGH, Beschl. v. 04.07.1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BGH, Beschl. v. 04.07.1957 - vgl. auch BFH, Beschl. v. 01.08.2001 - VII S 5/01 - juris).
  • BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04

    Befangenheitsantrag im Zivilprozess

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    Zwar soll es regelmäßig für eine Besorgnis der Befangenheit genügen, dass ein um Rechtsschutz ersuchender Richterkollege nicht nur dem Gericht, sondern gerade dem Spruchkörper angehört, der zur Entscheidung über die Sache berufen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.06.2004 - 1 BvR 336/04 - NJW 2004, 3550 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 05.11.1993 - 7 K 1902/93

    Selbstablehnung von Richtern; Anzeige eines Richters von Verhältnissen, die seine

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    Dabei kommt es weniger auf die kollegiale Nähe in der Vergangenheit (so aber VG Freiburg, Beschl. v. 05.11.1993 - 7 K 1902/93 - VBlBW 1994, 37, unter Hinweis auf die Mitwirkung einer ehrenamtlichen Richterin in der betroffenen Kammer über acht Jahre hinweg), sondern mehr darauf an, ob eine solche Nähe auch in Zukunft besteht und ob besondere weitere Umstände hinzutreten (OVG MV, Beschl. v. 18.01.2001 - 2 M 4/01 - juris).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    Dies wird auch dadurch ausgedrückt, dass bei der Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit bei gesellschaftlichen sozialen, dienstlichen oder beruflichen Kontakten Zurückhaltung geboten ist (Meissner, in: Schoch/Schmitt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 54 Rdnr. 36 m.w.N.; dem entsprechend BGH, Beschl. v. 20.10.2003 - II ZB 31/02 - NJW 2004, 163: Die Mitwirkung der Ehefrau eines Rechtsmittelrichters bei dem Erlass der angefochtenen Kollegialentscheidung stellt keinen generellen Ablehnungsgrund im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06

    Richterablehnung: Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden wegen der

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    Bejaht wird es, allerdings auch nicht allgemein, beim ordentlichen Vorsitzenden einer Handelskammer in einem Rechtsstreit, in dem ein der Kammer angehörender (ehrenamtlicher) Handelsrichter Geschäftsführer einer der Parteien ist (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.02.2006 - 14 W 3/06 - Justiz 2006, 535 m.w.N., auch zur Gegenauffassung).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 2 M 4/01

    Voreingenommenheit des Richters durch Zugehörigkeit zum gleichen Gericht wie

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    Dabei kommt es weniger auf die kollegiale Nähe in der Vergangenheit (so aber VG Freiburg, Beschl. v. 05.11.1993 - 7 K 1902/93 - VBlBW 1994, 37, unter Hinweis auf die Mitwirkung einer ehrenamtlichen Richterin in der betroffenen Kammer über acht Jahre hinweg), sondern mehr darauf an, ob eine solche Nähe auch in Zukunft besteht und ob besondere weitere Umstände hinzutreten (OVG MV, Beschl. v. 18.01.2001 - 2 M 4/01 - juris).
  • VG Meiningen, 06.01.2009 - 5 K 257/08

    Befangenheit von Berufsrichtern, wenn ein ehrenamtlicher Richter Beteiligter in

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    In ihren Anzeigen haben die Richter der 6. Kammer insbesondere auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen (Beschl. v. 06.01.2009 - 5 K 257/08 Me -, juris m.w.N., zitiert u.a. bei v. Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl., § 54 Rdnr. 27) hingewiesen, wonach der Umstand, dass ein einer Kammer zugeteilter ehrenamtlicher Richter gerade bei dieser Kammer ein Verfahren führt, für sich allein die Besorgnis der Befangenheit aller Berufsrichter dieser Kammer begründet.
  • BGH, 04.07.1957 - IV ARZ 5/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    Ein nur gelegentlicher beruflicher Kontakt reicht nicht aus (BGH, Beschl. v. 04.07.1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BGH, Beschl. v. 04.07.1957 - vgl. auch BFH, Beschl. v. 01.08.2001 - VII S 5/01 - juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - AR 57/06

    Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    Dem gegenüber sieht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in dem Umstand, dass eine Prozesspartei dem Gericht als ehrenamtlicher Richter angehört, keinen Befangenheitsgrund, weil der ehrenamtliche Richter mit dem Vorsitzenden einer Kammer in der Regel nur sporadisch zusammenarbeitet; anders ist es nur, wenn besondere Umstände dazu kommen (LAG Schl.-H., Beschl. v. 06.11.2006 - AR 57/06 - ArbuR 2007, 139 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2274/93

    Zum Begriff des Aufenthaltsraums iSd KÜO BW 1984 § 1 Nr 9 (F: 1991-12-02);

    Auszug aus VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
    Dabei kommt es weniger auf die kollegiale Nähe in der Vergangenheit (so aber VG Freiburg, Beschl. v. 05.11.1993 - 7 K 1902/93 - VBlBW 1994, 37, unter Hinweis auf die Mitwirkung einer ehrenamtlichen Richterin in der betroffenen Kammer über acht Jahre hinweg), sondern mehr darauf an, ob eine solche Nähe auch in Zukunft besteht und ob besondere weitere Umstände hinzutreten (OVG MV, Beschl. v. 18.01.2001 - 2 M 4/01 - juris).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur

    In der Rechtsprechung ist insoweit zu Recht anerkannt, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände die bloße Zugehörigkeit des Richters zu dem gleichen Gericht wie ein Verfahrensbeteiligter in der Regel lediglich eine Kollegialität begründet und daher allein die Unvoreingenommenheit des Richters nicht infrage stellt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436 [437]; VG Freiburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 -, NVwZ-RR 2011, 544; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 54 m.w.N.).

    Für den Fall, dass der Richterkollege in dem Spruchkörper nur "hin und wieder" oder lediglich vertretungsweise mitwirkt, geht der berufliche Kontakt über die bloße - allein eine Befangenheit nicht begründende - Kollegialität nicht hinaus (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 -, NVwZ-RR 2011, 544; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 1 W 63 und 88/87 -, MDR 1988, 236 [237]).

    Im Hinblick auf einen Richter im 2. Hauptamt, der wie der Verfahrensbevollmächtigte der Landesregierung in den Jahren 2011 und 2012 an keiner Entscheidung des Senats mitgewirkt, an keinen Beratungen des Senats teilgenommen und bei dem sich die Mitwirkung auch im Jahr 2013 auf zwei Verfahren beschränkt hat (bei insgesamt 129 neuen Verfahren im Jahr 2013), wird ein verständiger, vernünftig abwägender Verfahrensbeteiligter deshalb nicht zu der Ansicht gelangen, der Richter stehe von vornherein zu den Berufsrichtern eines Senats in einem solchen Näheverhältnis, dass diese - unbewusst - seinem Vortrag mehr Gehör schenken als dem der anderen Beteiligten des Verfahrens (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 -, NVwZ-RR 2011, 544 und VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436 [437] jeweils zu ehrenamtlichen Richtern).

  • OLG München, 26.03.2014 - 15 U 4783/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vorheriger Zugehörigkeit zu einer

    In entsprechender Anwendung von § 1036 Abs. 1 ZPO sind alle Umstände offen zu legen, die Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken können (G. Vollkommer, S. 147; Zöller/M. Vollkommer, § 48 Rn. 1; ähnlich VG Freiburg/Breis- gau, NVwZ-RR 2011, 544; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 72. Aufl. 2014, § 48 Rn. 1, 4; Münchener Kommentar zur ZPO/Gehrlein, § 48 Rn. 1; Prütting/Gehr- lein/Mannebeck, ZPO , 3. Aufl. 2011, § 48 Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2014 - 81 D 2.11

    Befangenheit; Besorgnis der - (verneint); Ablehnung; Disziplinarsache;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände die bloße Zugehörigkeit des Richters zu dem gleichen Gericht wie ein Verfahrensbeteiligter in der Regel lediglich eine Kollegialität begründet und daher allein die Unvoreingenommenheit des Richters nicht infrage stellt (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rn. 15 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436; VG Freiburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 -, NVwZ-RR 2011, 544; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 54 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 161/11

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Keine Befangenheit aufgrund selbst

    Mit anderen Worten genügt auch eine Anzeige, mit der der Richter wegen einer möglichen Befangenheitsbesorgnis (etwa eines Beteiligten) aufgrund des Sachverhalts "Zweifel" (wie im Sinne der letzten Alternative der Vorschrift) äußert und darüber zumindest vorsorglich eine Entscheidung des Gerichts herbeiführen möchte (vgl. Verwaltungsgericht -VG- Freiburg vom 10. Februar 2011 6 K 100/11, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report -NVwZ-RR- 2011, 544 m. w. N.; z. T. entgegen Brandenburgisches Oberlandesgericht -OLG- vom 27. November 2008 1 U 14/08, OLGReport -OLGR- 2009, 307; vgl. ferner Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. A., § 48 Rd. 2-3).
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