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   VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11   

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VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11 (https://dejure.org/2012,6362)
VG Münster, Entscheidung vom 17.04.2012 - 6 K 103/11 (https://dejure.org/2012,6362)
VG Münster, Entscheidung vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 (https://dejure.org/2012,6362)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11
    Vielmehr folgte auf die jeweilige Belastung in der "Mutterwoche" immer ein ausreichendes Maß an Entlastung in der "Vaterwoche", vgl. zum Wechsel von Be- und Entlastung sowie zum Aspekt der Kompensation von Einschränkungen in der persönlichen Lebensführung im Zusammenhang mit dem Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) LSG NRW, Urteil vom 13. September 2007 - L 7 AS 41/07 -, juris Rn. 50.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von

    Auszug aus VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11
    Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt, so OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 16 E 1118/06 -, juris Rn. 19 mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1053/14

    Gewährung von Unterhaltsleistungen für ein Kind i.R.d. Betreuung in der

    - 12 C 12.2737 -, juris; VG Münster, Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 -, juris.
  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737

    Für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gelten aufgrund

    Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (vgl. VG Münster, U. v. 17.4.2012 - 6 K 103/11 - , RNr. 19).

    Ein gemeinsames Kooperationsmodell mit dem Grundgedanken einer wechselseitigen Unterstützung des einen Ehegatten durch den anderen im Rahmen einer familienähnlichen Struktur - beispielsweise eine "Vater"- und eine "Mutter"-Betreuungswoche (vgl. hierzu instruktiv VG Münster, U. v. 17.4.2012 - 6 K 103/11 - , RNr. 20) - lässt all dies nicht erkennen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17

    Weitergewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende;

    Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 -, Rn. 19 bei juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Danach entfallen Ansprüche nach dem UhVorschG erst, wenn sich leiblichen Eltern die Erziehungsaufgaben so untereinander aufteilen, dass keiner der Elternteile diese Aufgabe ganz oder weit überwiegend alleine erfüllen muss (vgl. auch VG Münster, Urteil vom 17.April 2012 - 6 K 103/11 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 114/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Danach entfallen Ansprüche nach dem UhVorschG erst, wenn sich leiblichen Eltern die Erziehungsaufgaben so untereinander aufteilen, dass keiner der Elternteile diese Aufgabe ganz oder weit überwiegend alleine erfüllen muss (vgl. auch VG Münster, Urteil vom 17.April 2012 - 6 K 103/11 -).
  • VG Berlin, 05.07.2022 - 21 K 792.21

    Gewährung von Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehung einer Kindesmutter

    Dies auf einer (seit Oktober 2020) regelmäßigen und nicht lediglich sporadischen Basis, was ihr eine verlässliche und insoweit von dem (gemeinsamen) Kind unabhängige Lebensplanung ermöglicht (vgl. zu den vorgenannten Aspekten OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 26; ferner VG Münster mit Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 - juris Rn. 22).
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