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   VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08 .WI   

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VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08 .WI (https://dejure.org/2009,418)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.02.2009 - 6 K 1045/08 .WI (https://dejure.org/2009,418)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 6 K 1045/08 .WI (https://dejure.org/2009,418)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    EGV 259/2008, Art 29 EGRL 46/95, Art 44a EGV 1290/2005, Art 2 EGV 259/2008, Art 8 Abs 2 MRK
    Zur Veröffentlichung von Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen - Zur Vorratsspeicherung von Daten über den Telekommunikationsverkehr - keine Speicherung der IP-Adressen von Internetnutzern - BGB-Gesellschaft und informationelle Selbstbestimmung

  • JurPC

    Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Internet

  • aufrecht.de

    Unzulässiger Eingriff in Grundrecht auf Datenschutz durch Vorratsdatenspeicherung

  • offenenetze.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie dem EuGH vorgelegt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung der Daten einer Empfängerin von Agrarbeihilfen im Internet; Vorabentscheidungsersuchen zur Gültigkeit der Art. 42 Abs. 1 Nr. 8b und 44a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 259/2008 sowie zur Auslegung der ...

  • Wolters Kluwer

    (Zur Veröffentlichung von Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen - Zur Vorratsspeicherung von Daten über den Telekommunikationsverkehr - keine Speicherung der IP-Adressen von Internetnutzern - BGB-Gesellschaft und informationelle Selbstbestimmung)

  • kanzlei.biz

    Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet

  • Betriebs-Berater

    Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig

  • info-it-recht.de

    Vorratsdatenspeicherung: Unzulässiger Eingriff in Grundrecht auf Datenschutz

  • vorratsdatenspeicherung.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Vorratsdatenspeicherung ist "ungültig"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung

  • heise.de (Pressebericht, 16.03.2009)

    Verwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig"

  • heise.de (Pressebericht, 16.03.2009)

    Vorratsdatenspeicherung als "ungültig" bezeichnet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Zur Veröffentlichungspflicht von Subventionsempfängern im Internet

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage bzgl. Veröffentlichungspflicht von Subventionsempfängern im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veröffentlichungspflicht von Subventionsempfängern im Internet rechtswidrig?

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Vorratsdatenspeicherung soll auch vom EuGH überprüft werden

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Datenschutz: Dürfen Daten der Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet veröffentlicht werden?

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet - Vorlage

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veröffentlichungspflicht von Subventionsempfängern im Internet rechtswidrig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • daten-speicherung.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Tracking und Gesetz: Spuren im Netz (Dr. Patrick Breyer; NJW-aktuell 11/2010, S. 18)

  • uni-oldenburg.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 428
  • BB 2009, 617
  • BB 2009, 741
  • K&R 2009, 354
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    S. und Marper ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    Berufliche Tätigkeiten sind mit geschützt (vgl. das Urteil des Gerichtshofs vom 20.05.2003 in den verbundenen Rechtssachen C-465/00, C-138/01 und C-139/01, Rechnungshof/Österreichischer Rundfunk, Slg. 2003, I-4989, Rn. 73).

    Zu dieser Frage zieht das Gericht die Schranke in Art. 8 Abs. 2 EMRK heran (vgl. Urteil Rechnungshof/Österreichischer Rundfunk, a.a.O., Rn. 80 ff.).

    Die Maßnahme muss demnach in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten berechtigten Zweck stehen (vgl. Urteil Rechnungshof/Österreichischer Rundfunk, a.a.O., Rn. 83) und es muss ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis bestehen (vgl. Schlussanträge, Promusicae/Telefonica, a.a.O., Rn. 54).

    Das ist nur dann der Fall, wenn der Zweck nicht ebenso erreicht werden könnte, indem die Informationen nur den Kontrollorganen mitgeteilt oder nur Gesamtbeträge veröffentlicht würden (vgl. Urteil Rechnungshof/Österreichischer Rundfunk, a.a.O., Rn. 88).

    Sie argumentiert mehrfach damit, dass die personenbezogene Einkommensveröffentlichung einem dringenden sozialen Bedürfnis nach Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel und nach Vermeidung deren Missbrauchs bestehe, tut aber nicht dar, wieso es notwendig sein soll, die Namen von Personen und ihre Bezüge zu veröffentlichen, um die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen; darauf kommt es aber nach der - den Verfassungsgerichtshof bindenden - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Mai 2003, Rs. C-465/00 ua., Rechnungshof gegen ORF ua. , an.".

  • EuGH, 10.02.2009 - C-301/06

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    Er ist daran auch nicht durch das Urteil vom 10.02.2009 in der Rechtssache Irland/Parlament und Rat, C-301/06, gehindert, weil Irland die Klage nur auf den Klagegrund der Unzuständigkeit gestützt hat (vgl. Rn. 57 dieses Urteils).
  • VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1352/08

    Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    Es wird angeregt, dieses Vorabentscheidungsersuchen mit demjenigen in dem Verfahren ... gegen Land Hessen (6 K 1352/08.WI) zu verbinden.
  • LG Berlin, 06.09.2007 - 23 S 3/07

    Tracking von IP-Adressen auf Webseiten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    Der Rechtstreit ist rechtskräftig abgeschlossen (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 06.09.2007, 23 S 3/07, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    Die Klägerin kann sich als Gesellschaft ebenfalls auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 sowie Art. 19 Abs. 3 GG insoweit berufen, als ihren Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der betreffenden individualisierte oder individualisierbarer Daten zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2001, Az.: 6 C 7/01, Rdnr. 18 - nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 01.10.1987, Az.: 2 BvR 1178/86 u. a., Rdnr. 126 - nach Juris; BVerfG, Urteil vom 17.07.1984, Az.: 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, Rdnr. 135 f. - nach Juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2007, Az.: 6 E 928/07, S. 11).
  • BVerwG, 20.12.2001 - 6 C 7.01

    Druckgewerbe; Informationelle Selbstbestimmung; Lohnstatistik; Statistik;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    Die Klägerin kann sich als Gesellschaft ebenfalls auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 sowie Art. 19 Abs. 3 GG insoweit berufen, als ihren Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der betreffenden individualisierte oder individualisierbarer Daten zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2001, Az.: 6 C 7/01, Rdnr. 18 - nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 01.10.1987, Az.: 2 BvR 1178/86 u. a., Rdnr. 126 - nach Juris; BVerfG, Urteil vom 17.07.1984, Az.: 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, Rdnr. 135 f. - nach Juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2007, Az.: 6 E 928/07, S. 11).
  • EGMR, 04.12.2008 - 30562/04

    Neue Heimat

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    32 Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie 2006/24/EG nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist (zum engen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz  siehe zuletzt Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 04.12.2008, Az. 30562/04 und 30566/04, Rdnr. 103 ff.).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Anspruch auf Löschung von Daten in der Hessischen Zirkusdatei; Übermittlung von

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    Die Klägerin kann sich als Gesellschaft ebenfalls auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 sowie Art. 19 Abs. 3 GG insoweit berufen, als ihren Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der betreffenden individualisierte oder individualisierbarer Daten zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2001, Az.: 6 C 7/01, Rdnr. 18 - nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 01.10.1987, Az.: 2 BvR 1178/86 u. a., Rdnr. 126 - nach Juris; BVerfG, Urteil vom 17.07.1984, Az.: 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, Rdnr. 135 f. - nach Juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2007, Az.: 6 E 928/07, S. 11).
  • VG Wiesbaden, 07.12.2007 - 6 E 928/07

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    Die Klägerin kann sich als Gesellschaft ebenfalls auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 sowie Art. 19 Abs. 3 GG insoweit berufen, als ihren Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der betreffenden individualisierte oder individualisierbarer Daten zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2001, Az.: 6 C 7/01, Rdnr. 18 - nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 01.10.1987, Az.: 2 BvR 1178/86 u. a., Rdnr. 126 - nach Juris; BVerfG, Urteil vom 17.07.1984, Az.: 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, Rdnr. 135 f. - nach Juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2007, Az.: 6 E 928/07, S. 11).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Tracking von IP-Adressen auf Webseiten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
    Da es um die Schwere des Eingriffs und nicht die Einordnung nach sekundärem Gemeinschaftsrecht geht, ist es nach Auffassung des Gerichts unerheblich, ob es sich nicht um eine Übermittlung in ein Drittland im Sinne von Art. 29 der Richtlinie 95/46/EG handelt, wie es der Gerichtshof in dem Urteil vom 06.11.2003 in der Rechtssache C-101/01, Bodil Lindqvist, Slg. 2003, I-12971, entschieden hat.
  • AG Berlin-Mitte, 27.03.2007 - 5 C 314/06
  • LG Berlin, 31.01.2013 - 57 S 87/08

    Zur Personenbezogenheit von IP-Adressen

    Der Auffassung des Amtsgerichts Mitte hat sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Beschluss vom 27.02.2009 (6 K 1045/08.WI, Rn. 39, zit. nach juris) angeschlossen.
  • VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1352/08

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE VORRATSSPEICHERUNG VON DATEN IST AUF EINE GEEIGNETE

    Die Beigeladene hat ein Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegt (Bl. 114, 116 d.A. 6 K 1045/08.WI, Band I).

    gegen Land Hessen (6 K 1045/08.WI) zu verbinden.

  • VG Wiesbaden, 21.04.2009 - 6 L 359/09

    Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet II

    Trotz der Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009, Az.: 6 K 1045/08 und 6 K 1352/08, weigere sich das Land Hessen, von einer Einstellung der Daten im Internet abzusehen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie das anhängig gemachte Klageverfahren ebenso Bezug genommen, wie auf die Verfahren 6 K 1045/08 und 6 K 1352/08, welche dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des Ersuchens um Vorabentscheidung vorgelegt worden sind (C-92/09 und C-93/09).

    Hinzu kommt ferner, dass der Antragsgegner sich in dem im Verfahren 6 K 1045/08 vorgelegten Verfahrensverzeichnis selbst als verantwortliche Stelle und Zahlstelle bezeichnet.

    Trotz eines entsprechenden gerichtlichen Hinweises in den Verfahren 6 K 1045/08 und 6 K 1352/08, welcher schon in der mündlichen Verhandlung am 16. Februar 2009 erfolgte, ist auch kein weiterer Vortrag zu der Wirksamkeit der Übertragung der Zahlstellenfunktion - auch nicht in dem nun vorliegenden Verfahren - abgegeben worden.

    Sollte der Europäische Gerichtshof aufgrund der Ersuchen um Vorabentscheidung vom 27. Februar 2009, Az.: 6 K 1045/08 und 6 K 1352/08 (welche beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen C-92/09 und C-93/09 geführt werden), die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 des Rates vom 26. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) NR.

    Wie sich jedoch aus den Ausführungen der Sachverständigen des Hessischen Datenschutzbeauftragten in der mündlichen Verhandlung am 16.02.2009 in den Verfahren 6 K 1045/08 und 6 K 1352/08 eindeutig ergeben hat, ist nicht auszuschließen, dass die Daten weiterhin in anderer Form im Internet erhalten bleiben.

    Im Übrigen liegen auch weitere schwere Verstöße gegen die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen (Fehlerhafte Auftragsvergabe nach § 4 HDSG, unvollständiges Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle) durch den Antragsgegner vor, wie dies in der mündlichen Verhandlung am 16. Februar 2008 in den Verfahren 6 K 1045/08 und 6 K 1352/08 erörtert wurde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 539/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    Der Antragsgegner hat die Veröffentlichung der vorgenannten Daten zu unterlassen bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI vom 27.2.2009.

    Mit Beschluss vom 21. April 2009 - 1 L 156/09 - hat das Verwaltungsgericht dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, bis zur abschließenden Entscheidung des EuGH in dem Vorabscheidungsverfahren aufgrund des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009 - 6 K 1045/08.WI - die von ihm aufbereiteten Daten über die Zuwendung von EG-Agrarsubventionen im EG-Haushaltsjahr 2008 (Name, Vorname, Wohnort des Antragstellers, Betrag der Zahlungen) im Internet zu veröffentlichen.

    Aus den aufgrund mündlicher Verhandlungen vom 16. Februar 2009 ergangenen Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden - 6 K 1045/08.WI und 6 K 1352/08.WI - ergäben sich gewichtige Zweifel an der Vereinbarkeit der europarechtlichen Grundlagen der vorgesehenen Veröffentlichung.

    Er hat aber unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. Februar 2009 - 6 K 1045/08.WI - mit Schreiben vom 25. März 2009 den Antragsgegner aufgefordert, von einer Veröffentlichung seiner Daten Abstand zu nehmen.

    Der Senat, der dieser Rechtsprechung folgt, kann sich den erheblichen Zweifeln, die das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Verfahren 6 K 1045/08.WI zur Vorlage an den EuGH bewogen haben, nicht anschließen.

  • KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des "Like"-Buttons von Facebook

    In statischen und dynamischen IP-Adressen sind zumindest dann personenbezogene Daten zu sehen, wenn man die Bestimmbarkeit der Person hinter der IP-Adresse ausschließlich nach objektiven Kritierien beurteilt, also die theoretische Möglichkeit ausreichen lässt, einen Personenbezug - gegebenenfalls mit Hilfe eines Dritten - herzustellen (so: AG Mitte, Urteil vom 27. März 2007, 5 C 314/06; VG Wiesbaden, Beschluss vom 27. Februar 2009, 6 K 1045/08.Wi; Breyer NJW-aktuell, 2010, Nr. 11, 18; Kitz GRUR 2003, 1014, 1018; Roggenkamp, juris-ITR 3/2011, Anm. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09

    Agrarsubventionen für das Jahr 2007 dürfen veröffentlicht werden

    Sie verfolgt ein legitimes Ziel, ist notwendig, um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union transparenter, demokratischer sowie durch Kontrolle der Öffentlichkeit effektiver zu machen und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (in Abgrenzung von: VG Wiesbaden, Vorlagebeschluss an den EuGH vom 27. Februar 2009 - 6 K 1045/08.WI -).

    Zur Begründung berief er sich vor allem auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009 (6 K 1045/08.WI).

    Dabei teilt das Gericht nicht die vor allem vom Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Vorlagebeschluss vom 27. Februar 2009 (6 K 1045/08.WI) vertretene Rechtsauffassung, die sich die Vorinstanz in dem angefochtenen Beschluss zueigen gemacht hat (vgl. auch die ähnliche Argumentation in dem Beschluss des VG Schleswig vom 22. April 2009 - 1 B 6/09 u.a. - und des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Mai 2009 - 2 M 77/09 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 566/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    Zur Begründung stellte er die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung in Frage und nahm Bezug auf einen aufgrund mündlicher Verhandlung vom 16. Februar 2009 ergangenen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden - 6 K 1045/08.WI -.

    Der Antragsteller hat beantragt, dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu untersagen, bis zur abschließenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorabentscheidungsverfahren aufgrund des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009 (Az. 6 K 1045/08.WI) die von ihm aufbereiteten Daten über die Zuwendung von EG-Agrarmitteln an den Antragsteller im Haushaltsjahr 2008 (Name, Vorname, Wohnort des Antragstellers, Betrag der Zahlungen) im Internet zu veröffentlichen.

    Er hat aber unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. Februar 2009 - 6 K 1045/08.WI - mit Schreiben vom 25. März 2009 den Antragsgegner aufgefordert, von einer Veröffentlichung seiner Daten Abstand zu nehmen.

    Der Senat, der dieser Rechtsprechung folgt, kann sich den erheblichen Zweifeln, die das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Verfahren 6 K 1045/08.WI zur Vorlage an den EuGH bewogen haben, nicht anschließen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 16 B 485/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    Er hat aber unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorlagebeschlusses des VG Wiesbaden vom 16.2.2009 - 6 K 1045/08.WI - den Antragsgegner aufgefordert, von einer Veröffentlichung seiner Daten Abstand zu nehmen.

    Der Senat, der dieser Rechtsprechung folgt, kann sich den erheblichen Zweifeln, die das VG Wiesbaden im Verfahren 6 K 1045/08.WI zur Vorlage an den EuGH bewogen haben, nicht anschließen.

  • VG Münster, 21.04.2009 - 1 L 156/09

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von

    Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, bis zur abschließenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorabentscheidungsverfahren aufgrund des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009 - 6 K 1045/08.WI - die von ihm aufbereiteten Daten über die Zuwendung von EG-Agrarmitteln an den Antragsteller im EG-Haushaltsjahr 2008 (Name, Vorname, Wohnort des Antragstellers, Betrag der Zahlungen) im Internet zu veröffentlichen.

    Der Antragsgegner hat die Veröffentlichung der vorgenannten Daten zu unterlassen bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI vom 27.02.2009.

    Der Ausgang der Hauptsache ist bei summarischer Prüfung offen, weil die in den Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009 in den dortigen Verfahren 6 K 1045/08.WI und 6 K 1352/08.WI formulierten gewichtigen Zweifel an der Vereinbarkeit der europarechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums mit primärem Gemeinschaftsrecht und damit an der Gültigkeit dieser Grundlagen der Klärung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bedürfen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2009 - 10 B 10607/09

    Agrar-Subventionen für das Jahr 2008 dürfen veröffentlicht werden

    Zur Begründung berief er sich vor allem auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009 (6 K 1045/08.Wi).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2009 - 1 S 1167/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Veröffentlichung von Daten als Empfänger von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2009 - 2 M 77/09

    Internetveröffentlichung über Empfänger von Agrarzuwendungen aus EU-Mitteln

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 2 MB 7/09

    Veröffentlichung von Subventionszahlungen im Internet

  • VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 159/09

    Nachträgliche Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln

  • LG Berlin, 27.11.2013 - 10 O 125/13

    Datenschutz im Rahmen von Bonitätsinformationen durch eine Wirtschaftsauskunftei:

  • VG Karlsruhe, 19.05.2009 - 10 K 932/09

    Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarsubventionen

  • OVG Sachsen, 10.03.2010 - 3 B 366/09

    Zur Internetveröffentlichung über Empfänger von EU-Agrarsubventionen, hier: keine

  • VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 158/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung der Empfänger von

  • VG Mainz, 27.05.2009 - 1 L 471/09

    Landwirte - Subventionsdaten nicht ins Internet

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