Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.06.2007 - 6 K 10865/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gewerbesteuerpflicht einer in der Rechtsform einer GbR geführten Krankengymnastikpraxis und Massagepraxis
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 EStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Gewerbesteuerpflicht einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführten Krankengymnastikpraxis und Massagepraxis; Erzielen freiberuflicher Einkünfte eines Personenzusammenschlusses; Freiberufliche Tätigkeit des Angehörigen eines freien Berufes - IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Mitunternehmer; Freiberufliche Tätigkeit; Freiberufliche Einkünfte; GbR - Persönlichen Voraussetzungen einer freiberuflichen Tätigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Persönlichen Voraussetzungen einer freiberuflichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewerbesteuerpflicht einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführten Krankengymnastikpraxis und Massagepraxis; Erzielen freiberuflicher Einkünfte eines Personenzusammenschlusses; Freiberufliche Tätigkeit des Angehörigen eines freien Berufes
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuern - Gewerbesteuerpflicht einer physiotherapeutischen Praxis
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
- Personenzusammenschlüsse
- Heilberufe
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung: Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Gemischte Tätigkeiten
Verfahrensgang
- BFH - IV B 94/07
- FG Niedersachsen, 19.06.2007 - 6 K 10865/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00
Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2007 - 6 K 10865/03
Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn der Krankengymnast sowohl die Anamnese als auch den Großteil der anfallenden Patientenbehandlungen den fachlich vorgebildeten Mitarbeitern selbstständig überlässt (BFH-Beschluss vom 31. August 2005 IV B 205/03, BFH/NV 2006, 48 sowie BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BFH/NV 2001, 858 jeweils m.w.N.). - BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03
Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2007 - 6 K 10865/03
Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn der Krankengymnast sowohl die Anamnese als auch den Großteil der anfallenden Patientenbehandlungen den fachlich vorgebildeten Mitarbeitern selbstständig überlässt (BFH-Beschluss vom 31. August 2005 IV B 205/03, BFH/NV 2006, 48 sowie BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BFH/NV 2001, 858 jeweils m.w.N.).
- FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13
Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und …
Die Tatbestandsmerkmale leitend und eigenverantwortlich stehen selbständig nebeneinander mit der Folge, dass auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der unter anderem die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung und die stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen vermag (BFH-Urteile vom 20.12.2000 XI R 8/00, BFHE 194, 206, BStBl II 2002, 478; vom 30.09.1999 V R 56/97, BFHE 189, 569, DStR 2000, 18; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.06.2007 6 K 10865/03, DStRE 2008, 337).