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   VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 1128/08.KO   

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https://dejure.org/2009,24977
VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 1128/08.KO (https://dejure.org/2009,24977)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17.03.2009 - 6 K 1128/08.KO (https://dejure.org/2009,24977)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17. März 2009 - 6 K 1128/08.KO (https://dejure.org/2009,24977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Computergesteuerte Beinprothese (C-Leg) ist beihilfefähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Beihilfeleistungen für die Versorgung einer Ehefrau mit einem C-Leg-Kniegelenk; Anforderungen an die Gewährung von Beihilfe für die Versorgung einer Ehefrau mit einer computergesteuerten Beinprothese; Rechtliche ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Beihilfe für C-Leg-Prothese

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe für C-Leg-Prothese

  • hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)

    Beihilfestelle zahlt C-Leg

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beihilfe für C-Leg-Prothese

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Beihilfe für C-Leg-Prothese - Computergesteuerte Beinprothese hat erhebliche Gebrauchsvorteile gegenüber einer herkömmlichen Prothese

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 1128/08
    In einem Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: B 3 KR 20/04 R) werde dem dortigen Kläger eine C-Leg-Prothese ausdrücklich zugesprochen.

    Hiernach ist die Kammer davon überzeugt, dass die Ehefrau des Klägers durch eine Versorgung mit einer C-Leg-Prothese oder einer dieser vergleichbaren Prothese weiter gleichziehen kann mit einem gesunden Menschen (so auch BSG, Urteil vom 19. September 2004 - B 3 KR 20/04 R - für die Frage des Ausgleichs der Behinderung im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

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