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   FG Köln, 11.04.2013 - 6 K 1129/11   

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https://dejure.org/2013,25295
FG Köln, 11.04.2013 - 6 K 1129/11 (https://dejure.org/2013,25295)
FG Köln, Entscheidung vom 11.04.2013 - 6 K 1129/11 (https://dejure.org/2013,25295)
FG Köln, Entscheidung vom 11. April 2013 - 6 K 1129/11 (https://dejure.org/2013,25295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuer für eine i.R.d. Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs 2; EStG § 24 Nr 1; EStG § 34 Abs 1
    Keine Zusammenballung von Einkünften, wenn Entschädigung nicht mit regulären Einkünften zusammentrifft und sich die Einkünfte trotz Entschädigung absenken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Einkünfte - Keine Zusammenballung von Einkünften, wenn Entschädigung nicht mit regulären Einkünften zusammentrifft und sich die Einkünfte trotz Entschädigung absenken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Zahlung einer Abfindung an einen zukünftig Selbständigen

  • IWW (Kurzinformation)

    Fünftelregelung und Zusammenballung von Einkünften

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine ermäßigte Besteuerung für Abfindung bei niedrigeren Einkünften

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenballung von Einkünften bei Abfindungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.01.2010 - IX R 31/09

    Maßstäbe für die Zusammenballung von Einkünften nach § 34 EStG

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2013 - 6 K 1129/11
    Davon ist auszugehen, wenn der Steuerpflichtige infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge erhalten hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, etwa Urteil vom 27.01.2010 IX R 31/09, BStBl II 2011, 28 mit weiteren Nachweisen).

    So beanstandet es der BFH insbesondere bei variablen Gehaltskomponenten nicht, wenn im Wege einer Prognoseentscheidung (auch) auf die Vorjahre zurückgegriffen wird (BFH- Urteil vom 27.01.2010 IX R 31/09, BStBl II 2011, 28 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 33/13

    Außerordentliche Einkünfte beim Wechsel von unselbständiger zu selbständiger

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 43 veröffentlichten Urteil aus, für die Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf die vom Kläger bezogene Abfindung fehle es an der erforderlichen Zusammenballung von Einkünften im Streitjahr.
  • FG Nürnberg, 09.05.2014 - 7 K 1612/13

    Abgrenzung nicht tarifbegünstigter Erfüllungsleistungen bei

    16 Anderes folgt auch nicht daraus, dass die Klägerin ihren Angaben in der mündlichen Verhandlung zufolge im Jahr 2010 eine selbstständige Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt hat und im Einkommensteuerbescheid für 2010 Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.H.v. -2152 EUR erklärungsgemäß berücksichtigt worden sind, denn für die Erfüllung des mit der Regelung des § 34 EStG verfolgten Normzwecks ist es gleichgültig, ob der Steuerpflichtige im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine selbständige oder erneut eine nichtselbständige Tätigkeit ergreift (vgl. Urteil des FG Köln vom 11.04.2013 6 K 1129/11, EFG 2014, 43 - nicht rechtskräftig - Az. des BFH IX R 33/13).
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