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   VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08.MZ   

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VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08.MZ (https://dejure.org/2010,15194)
VG Mainz, Entscheidung vom 22.03.2010 - 6 K 1135/08.MZ (https://dejure.org/2010,15194)
VG Mainz, Entscheidung vom 22. März 2010 - 6 K 1135/08.MZ (https://dejure.org/2010,15194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • winheller.com PDF

    Kein Onlineverkauf von Losen durch "Aktion Mensch"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Glücksspielverbot im Internet gilt auch für "Aktion Mensch"

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aktion Mensch - Keine Losbestellung per Internet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aktion Mensch - Keine Losbestellung per Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine "Aktion Mensch"-Losbestellung per Internet - Verstoß gegen das im Glücksspielstaatsvertrag enthaltene Verbot zur Veranstaltung von Glücksspielen im Internet

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Auch daraus ergibt sich, dass es im Rahmen des Internetverbots um die Möglichkeit der Teilnahme im Internet geht, letztlich um den Vertriebsweg "Internet" (schon in seinem Urteil vom 28. März 2006 ­ 1 BvR 1054/01 ­ juris spricht das Bundesverfassungsgericht in Verbindung mit dem Internet von "Vertriebsweg").

    Damit werden überragend wichtige Gemeinwohlziele verfolgt, die selbst objektive Berufswahlbeschränkungen zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    Spielsucht kann zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    (2) Die angegriffenen Regelungen sind auch zur Zweckerreichung geeignet, weil mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ; 115, 276 ).

    Hinzu kommt, dass nach wie vor erhebliche Bedenken bestehen, ob sich bei einer Teilnahme an Glücksspielen per Internet der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz effektiv verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 115, 276 ).

    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die die Landesgesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwendung der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich halten, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, zwar die gleiche Wirksamkeit versprechen, indessen die Betroffenen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ; 115, 276 ).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Auch das Bundesverfassungsgericht spricht im Zusammenhang mit § 4 Abs. 4 GlüStV vom Abschluss der Spielverträge im Internet und von der Teilnahme an Glücksspielen per Internet (Beschluss vom 14. Oktober 2008 ­ 1 BvR 928/08 ­ Rn. 40 und 48, juris).

    Es führt weiterhin aus, dass das Beschneiden der Möglichkeiten des Internetglücksspiels bedeute, die Umstände der Teilnahme für den Einzelnen zu erschweren und ihm den Vorgang des Spielens bewusster zu machen (Beschluss vom 14. Oktober 2008, aaO, Rn. 40).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 (aaO) für die gewerbliche Vermittlung von Lottoprodukten im Internet entschieden.

  • VG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 K 5215/05

    Keine Genehmigung für Lotterie "Unsere Welt"

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Im Übrigen schließt sich das Gericht dem Verwaltungsgericht Düsseldorf an, das in seinem Urteil vom 14. März 2007 (18 K 5215/05) unter Auswertung aktueller Gutachten und Forschungsergebnisse zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Lotterien zwar im Vergleich zu anderen Glücksspielen ein geringeres Suchtpotential innewohne, eine Suchtgefährdung aber doch in einem nennenswerten und in den Blick zu nehmenden relevanten Umfang vorhanden sei.
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Um vor dem grundrechtlichen Schutz der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) Bestand zu haben, bedarf ein Eingriff einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 82, 209 ), die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Normen genügt.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Um vor dem grundrechtlichen Schutz der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) Bestand zu haben, bedarf ein Eingriff einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 82, 209 ), die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Normen genügt.
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe führt zu dem Ergebnis, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 113, 167 ).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 46.92

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte als andere Stelle für die Unterweisung von

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Denn er veranstaltet die Lotterie wie ein Privater (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Dezember 1993 ­ 11 C 46/92 ­, juris, sowie VG München, Urteil vom 25. Januar 2001 ­ M 29 K 95.6137 ­, juris, für die Veranstaltung einer Lotterie durch eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Das Provisionsverbot (§ 13 Abs. 3 AGGlüStV Bln) betrifft zwar zunächst nur die Berufsausübung, hat jedoch zur Folge, dass die gewerblichen Spielvermittler nicht nur in Einzelfällen zur Berufsaufgabe gezwungen werden, und ist deshalb ebenfalls an den strengen Voraussetzungen für eine Beschränkung der Berufswahl zu messen (vgl. BVerfGE 31, 8 ).
  • VG München, 25.01.2001 - M 29 K 95.6137
    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Denn er veranstaltet die Lotterie wie ein Privater (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Dezember 1993 ­ 11 C 46/92 ­, juris, sowie VG München, Urteil vom 25. Januar 2001 ­ M 29 K 95.6137 ­, juris, für die Veranstaltung einer Lotterie durch eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
    Der Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • VG Saarlouis, 21.02.2012 - 6 K 521/10

    Glücksspielrechtlicher Erlaubnisvorbehalt und Verbot der Vermittlung von

    So auch VG Wiesbaden, Urteil vom 17.02.2011 - 5 K 1328/09.WI - VG Mainz, Urteil vom 22.03.2010 - 6 K 1135/08.MZ - (für Fernsehlotterien); VG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007 - 18 K 5215/05 - VG Hannover, Urteil vom 24.11.2008 - 10 A 1017/08 - vom 14.12.2009 - 10 A 538/09 - anderer Ansicht: VG B-Stadt, Urteil vom 22.09.2008 - 35 A 15.08 - VG Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 -, alle zit. nach juris.

    EuGH, Urteil vom 10.05.1995 C - 384/93 (Alpine-Investments); vgl. auch Schlussantrag in dieser Sache, Generalanwalts Jakobs vom 26.01.1995, Rz. 30; so auch (allerdings für Fernsehlotterien) VG Mainz, Urteil vom 22.03.2010 - 6 K 1135/08.MZ -, Rz. 66 ff., zit. nach juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2012 - 1 S 20.11

    Hausverlosung im Internet ist unzulässiges Glücksspiel

    Entscheidend ist jedoch, dass dem Erlass der maßgeblichen Regelungen in § 4 Abs. 4 bzw. § 5 Abs. 3 GlüStV - wie bereits angedeutet - nicht ein auf eine bestimmte "Internet-Technik" festgelegtes, sondern ein gefahrenorientiertes, schon an der Ermöglichung der Teilnahme ansetzendes Verständnis des im Glücksspielstaatsvertrag und den Ausführungsgesetzen der Länder nicht näher definierten Tatbestandsmerkmals "im Internet" zugrunde liegt (ebenso VG Mainz, Urteil vom 22. März 2010 - 6 K 1135/08.MZ - juris Rn. 25 und VG Ansbach, a.a.O., Rn. 18 f.).
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