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   VG Stuttgart, 05.06.2012 - 6 K 1144/12   

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VG Stuttgart, 05.06.2012 - 6 K 1144/12 (https://dejure.org/2012,6510)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.06.2012 - 6 K 1144/12 (https://dejure.org/2012,6510)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 6 K 1144/12 (https://dejure.org/2012,6510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltung der dreijährigen Bestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 27 Ab. 1, AufenthG § 30 Abs. 3
    Eheliche Lebensgemeinschaft, Ehebestandszeit, eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Fristverkürzung, Rückwirkungsverbot, echte Rückwirkung, dreijährige Ehebestandszeit, zweijährige Ehebestandszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkürzung einer Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; Rückwirkung; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 22 K 3024/11

    Rückwirkung Vertrauensschutz Eheliche Lebensgemeinschaft Trennungswille

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.06.2012 - 6 K 1144/12
    Auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.07.2011 - 22 K 3024/11 - werde verwiesen.

    Der Kläger-Vertreter beruft sich demgegenüber zu Unrecht auf das Urteil des VG Düsseldorf vom 13.07.2011 -22 K 3024/11- (InfAuslR 2011, 395 und juris).

  • VG Augsburg, 25.04.2012 - Au 6 K 12.90

    Staatsangehörige aus Guinea; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.06.2012 - 6 K 1144/12
    Einen allgemeinen Vertrauensschutz dahingehend, dass die Rechtslage sich bis zum Ablauf der erteilten Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ehe nicht ändern werde, gibt es nicht (so zurecht VG Augsburg, Urteil vom 25.04.2012 - Au 6 K 12.90-, juris; vgl. ferner zum fehlenden Vertrauensschutz VG München, Urteil vom 18.01.2012 -M 25 K 11.5222-, juris).
  • VG München, 18.01.2012 - M 25 K 11.5222

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.06.2012 - 6 K 1144/12
    Einen allgemeinen Vertrauensschutz dahingehend, dass die Rechtslage sich bis zum Ablauf der erteilten Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ehe nicht ändern werde, gibt es nicht (so zurecht VG Augsburg, Urteil vom 25.04.2012 - Au 6 K 12.90-, juris; vgl. ferner zum fehlenden Vertrauensschutz VG München, Urteil vom 18.01.2012 -M 25 K 11.5222-, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe;

    Da das Antragserfordernis als eine für das Entstehen des Anspruchs konstitutive Voraussetzung somit erst unter der Geltung der Neufassung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt worden ist, dürfte für das Begehren des Antragstellers insgesamt die ab 01.07.2011 gültige Gesetzesfassung maßgebend sein (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 18.09.2012 - 19 CS 12.1370 - juris und vom 20.07.2012 - 10 CS 12.917, 10 CS 12.919 - juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 18.09.2012 - 6 L 935/12.DA - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 05.06.2012 - 6 K 1144/12 - juris; VG München, Urteil 18.01.2012 - M 25 K 11.5222 - juris).
  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 12.1291

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit;

    Die Gewährung von Vertrauensschutz scheitert an einer fehlenden "Vertrauensbetätigung" vor dem Inkrafttreten der Rechtsänderung zum 1. Juli 2011, nämlich an einer Antragstellung vor diesem Zeitpunkt, denn verfassungsrechtlich schutzwürdig ist das Vertrauen in den Bestand der Rechtslage nur, wenn es noch unter der Gültigkeit dieser alten Rechtslage "ins Werk gesetzt" wurde (vgl. grundlegend BVerfG vom 5.5.1987, BVerfGE 75, 246-283; BVerwG vom 30.3.2010, BVerwGE 136, 231-262; HessVGH, Beschluss vom 21.9.2011, InfAuslR 2011, 441-443; vgl. zu § 31 AufenthG n.F. VG München vom 18.1.2012 Az. M 25 K 11.5222 und VG Stuttgart vom 5.6.2012 Az. 6 K 1144/12).
  • VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei Rechtsänderung

    11 Die mit der Neuregelung heraufgesetzte Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre enthält keine Übergangsregelung für "Alt- bzw. Übergangsfälle", so dass für die Frage des anwendbaren Rechts allgemeine Maßstäbe Anwendung finden (s.a. Sächs.OVG, Beschl. v. 14.08.2012 -3 B 156/12 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2012 - 6 K 1144/12 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 15.08.2012 - 22 L 1220/12

    Aufenthaltserlaubnis, eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis, eigenständiges

    Ein allgemeiner Vertrauensschutz dahingehend, dass sich die zum Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bestehende Rechtslage bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer nicht ändern wird, existiert nicht, vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 5. Juni 2012 - 6 K 1144/12 -, Juris Rn. 23 unter Hinweis auf VG Augsburg, Urteil vom 25. April 2012 - Au 6 K 12.90 -, Juris sowie VG München, Urteil vom 18. Januar 2012 - M 25 K 11.5222 -, Juris.
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