Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 01.03.2000 - 6 K 1185/98 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12250
FG Brandenburg, 01.03.2000 - 6 K 1185/98 E (https://dejure.org/2000,12250)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2000 - 6 K 1185/98 E (https://dejure.org/2000,12250)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2000 - 6 K 1185/98 E (https://dejure.org/2000,12250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umzug in mehreren Etappen; Geltendmachung von Umzugskosten als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuer 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umzug in mehreren Etappen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.03.2000 - 6 K 1185/98
    Dies gilt jedoch nur insoweit, als die Regelungen des BUKG mit dem allgemeinen Werbungskostenbegriff vereinbar sind (BFH, Urteil vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BStBl. II 1995, 17, 20; Urteil vom 06. November 1986 VI R 135/85, BStBl. II 1987, 188, 190).
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 135/85

    Zum Abzug von Werbungskosten und zur entsprechenden Anwendung der

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.03.2000 - 6 K 1185/98
    Dies gilt jedoch nur insoweit, als die Regelungen des BUKG mit dem allgemeinen Werbungskostenbegriff vereinbar sind (BFH, Urteil vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BStBl. II 1995, 17, 20; Urteil vom 06. November 1986 VI R 135/85, BStBl. II 1987, 188, 190).
  • FG Hamburg, 02.12.1994 - V 133/92

    Lohnsteuer; Gardinen keine Umzugs-Werbungskosten

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.03.2000 - 6 K 1185/98
    Mit dem Werbungskostenbegriff sind jedoch solche Aufwendungen nicht vereinbar, die zu den Aufwendungen für die Lebensführung i.S.d. 3/4 12 Abs. 1 Satz 1 EStG zähle § (FG M..., Urteil vom 02. Dezember 1994 V 133/92, EFG 1995, 518).
  • FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 224/94

    Einkommensteuer; Werbungskosten bei einem Umzug in Etappen

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.03.2000 - 6 K 1185/98
    Ein solcher Umzug in Etappen liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Steuerpflichtige zunächst in eine behelfsmäßige Zwischenwohnung zieht, bis er eine seinen Lebensverhältnissen angemessene Wohnung gefunden hat (FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Februar 1995 1 K 224/94, EFG 1995, 516, 517 m.w.N.).
  • BFH, 26.06.1959 - VI 89/58 U

    Anrechnung von Aufwendungen, die ein Käufer eines Grundstücks im Anschluss an den

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.03.2000 - 6 K 1185/98
    Gleiches gilt für die Kosten in Höhe von DM 65, 00 für die Verlegung des Telefonanschlusses (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 03. Juli 1959 VI 69/57 U, BStBl. III 1959, 328) und für die Kosten in Höhe von insgesamt DM 773, 89 für die diversen Elektroarbeiten in der Wohnung der Klägerin.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1429/02

    Aufwendungen für die Wohnungsausstattung im Zusammenhang mit einem

    Denn sie hätten zumindest im gleichen Maße ihre Ursache in der persönlichen Lebensführung, weil sie der wesentlichen Gestaltung des privaten Wohnens dienen (Urteile des Finanzgerichts Köln vom 30. September 1999 ? 2 K 7463/96, EFG 1999, 114 und des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 1. März 2000 ? 6 K 1185/98 E, EFG 2000, 483 sowie BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98, BStBl II 2003, 314 betreffend die Anschaffungskosten für Gardinen, Kosten für einen Telefonanschluss und Renovierungskosten).

    Nicht abzugsfähig sind damit Folgeaufwendungen eines Umzuges, die sich auf die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen jeder Art und die Umstellung des Steuerpflichtigen und seiner Familie auf die neuen Lebensumstände, d. h. auf individuelle Ausgestaltung der neuen Wohnung für die Art und Weise ihres privaten Bewohnens beziehen, auch wenn durch diese Aufwendungen lediglich ein Wohnzustand wiederhergestellt wird, der in etwa dem früheren in der alten Wohnung entspricht oder vergleichbar ist (s. zu allem z. B. Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Dezember 1994 V 133/92, a. a. O.; des Finanzgerichts Köln vom 30. September 1998 2 K 7463/96, a. a. O. und des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 1. März 2000 6 K 1185/98 E, a. a. O.).

  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 120/00

    Kleinmöbel und Radio als Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung / Vorhänge

    Nicht abzugsfähig sind damit Folgeaufwendungen eines Umzuges, die sich auf die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen jeder Art und die Umstellung des Steuerpflichtigen und seiner Familie auf die neuen Lebensumstände, d.h. auf die individuelle Ausgestaltung der neuen Wohnung für die Art und Weise ihres privaten Bewohnens beziehen, auch wenn durch diese Aufwendungen lediglich ein Wohnzustand wiederhergestellt wird, der in etwa dem früheren in der alten Wohnung entspricht oder vergleichbar ist (s. zu allem z.B. FG Hamburg, Urteil vom 2. Dezember 1994 V 133/92, EFG 1995, 518; FG Köln, Urteil vom 30. September 1998  2 K 7463/96, EFG 1999, 114; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 1. März 2000  6 K 1185/98 E, EFG 2000, 483).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht