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   VG Koblenz, 21.07.2009 - 6 K 1253/08.KO   

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https://dejure.org/2009,3514
VG Koblenz, 21.07.2009 - 6 K 1253/08.KO (https://dejure.org/2009,3514)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21.07.2009 - 6 K 1253/08.KO (https://dejure.org/2009,3514)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 6 K 1253/08.KO (https://dejure.org/2009,3514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzielle Entschädigung eines Beamten für krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub nach Versetzung in den Ruhestand; Erlöschen eines Anspruchs eines Beamten auf Gewährung von Erholungsurlaub durch Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Streit um Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub eines Beamten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beamter ohne Urlaub

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Entschädigung um Resturlaub eines Beamten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beamter mit offenen Urlaubstagen bei Ruhestandsbeginn

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Offene Urlaubstage bei Ruhestandsantritt

  • hotstegs-recht.de (Entscheidungsbesprechung und Pressemitteilung)

    Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamter, der in den Ruhestand geht, erhält kein Geld für nicht genommenen Urlaub - Urlaub konnte krankheitsbedingt nicht genommen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2009 - 6 K 1253/08
    Auch für den Bereich des Arbeitsrechts nimmt das BAG in seiner den EuGH-Urteilen nachfolgenden Entscheidung vom 24. März 2009 (9 AZR 983/07 , im Folgenden zitiert nach [...]) keine unmittelbare Geltung der Richtlinie mangels Vorliegens der Anforderungen von Art. 249 Abs. 3 EGV an, sondern legt § 7 Abs. 4 BUrlG richtlinienkonform aus.

    Denn eine richtlinienkonforme Auslegung ist nur möglich, solange dadurch keine eindeutigen Entscheidungen des nationalen Gesetzgebers geändert werden und damit auch die nach deutschem Verfassungsrecht gegebene Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz im Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG sowie das Gewaltenteilungsprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG nicht verletzt werden (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2009, 9 AZR 983/07 , Rn 65).

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 96.78
    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2009 - 6 K 1253/08
    Demgegenüber ist das private Arbeitsverhältnis als Vertragsbeziehung bis in die Einzelheiten seiner Ausgestaltung durch den wirtschaftlichen Austausch von Leistung und Gegenleistung geprägt (vgl. BVerwG vom 12. Dezember 1979, BVerwGE 59, 176/183).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 2 B 138.96

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2009 - 6 K 1253/08
    Dieser Gesetzesvorbehalt kommt insbesondere im ausdrücklichen gesetzlichen Verbot des Verzichts auf die gesetzlich zustehende Besoldung und Versorgung einerseits und dem Verbot ihrer Erhöhung durch Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche andererseits zum Ausdruck (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 2 B 138/96 - Rdnr. 8, zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung

    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2009 - 6 K 1253/08
    Die Gewährung von Erholungsurlaub ist danach nicht eine Gegenleistung für erbrachte Arbeit, sondern dient vielmehr dazu, die Arbeitskraft des Beamten aufzufrischen und zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1977 - II C 43.74 -, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2009 - 6 K 1253/08
    Zuletzt führt auch das vom Kläger angeführte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Januar 2009 (C-350/06 sowie C-520/06, NJW 2009, 495-499) in Sachen Schultz-Hoff nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • VG Saarlouis, 17.06.2011 - 2 K 64/10

    Kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für in den Ruhestand getretene Beamte

    Dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21.07.2009 -6 K 1253/08.KO- könne nicht gefolgt werden.

    zu Vorstehendem OVG Koblenz, Urteile vom 30.03.2010 -2 A 11321/09-, ZBR 2010, 320 und vom 13.04.2011 -2 A 11447/10-, dokumentiert in juris, jeweils m.w.N.; ebenso VG Koblenz, Urteil vom 21.07.2009 -6 K 1253/08.KO-, LKRZ 2009, 435; VG München, Urteil vom 17.11.2009 -M 5 K 09.1324-, ZBR 2010, 140; VG Hannover, Urteile vom 15.10.2009 -13 A 2003/09- und vom 29.04.2010 -13 A 3250/09-, jeweils dokumentiert in juris; VG Ansbach, Urteil vom 19.05.2010 -AN 11 K 10.00486-, dokumentiert in juris; einhellige Rechtsprechung.

    OVG Koblenz, Urteile vom 30.03.2010 -2 A 11321/09- und vom 13.04.2011 -2 A 11447/10-, a.a.O.; ebenso VG München, Urteil vom 17.11.2009 -M 5 K 09.1324-, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 04.08.2009 -1 L 667/09-, dokumentiert in juris; a.A. VG Koblenz, Urteil vom 21.07.2009 -6 K 1253/08.KO-, a.a.O.; VG Hannover, Urteile vom 15.10.2009 -13 A 2003/09- und vom 29.04.2010 -13 A 3250/09-, a.a.O.

  • VG München, 17.11.2009 - M 5 K 09.1324

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Abgeltung verfallenen Urlaubs

    Über die Abgeltung von Urlaub wird in Form eines Verwaltungsaktes entschieden (vgl. VG Koblenz vom 21.7.2009, 6 K 1253/08.Ko; VG Hannover vom 15.10.2009, 13 A 2003/09).

    Der Urlaubsanspruch ist mit Eintritt in den Ruhestand auch erloschen, da der Urlaubszweck - der Erhalt der Arbeitskraft - nicht mehr erreicht werden kann (VG Koblenz vom 21.7.2009, a.a.O.).

    Die Ansicht, dass die Arbeitszeitrichtlinie allein für Arbeitnehmer und nicht für Beamte Geltung beanspruchen könne (VG Hannover vom 15.10.2009, a.a.O.; VG Koblenz vom 21.7.2009, a.a.O.), überzeugt angesichts der dargestellten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie nicht.

  • VG Koblenz, 03.11.2009 - 2 K 180/09

    Ruhestandsbeamter; finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch

    Ob die Voraussetzung für eine solche unmittelbare Geltung - namentlich die fehlende oder mangelhafte Umsetzung von inhaltlich unbedingten und hinreichend genauen den Einzelnen begünstigenden Richtlinienbestimmungen trotz Ablaufs der Umsetzungsfrist - bezogen auf die Richtlinie 2003/88/EG gegeben sind (bejahend VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Oktober 2009, - 1 L 667/09 -, verneinend BAG, Urteil vom 24. März 2009, - 9 AZR 983/07 -, VG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2009, - 6 K 1253/08 -, alle zit. nach juris), kann hier aber im Ergebnis offen bleiben.

    Ungeachtet des Fehlens einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne der Richtlinie kommt eine solche Auslegung auch deshalb nicht in Betracht, weil hierdurch die eindeutige Entscheidung des nationalen Gesetzgebers für eine umfassend verstandene Alimentation des Beamten geändert werden würde (vgl. auch VG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2009, - 6 K 1253/08 -, juris).

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