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   VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11   

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VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11 (https://dejure.org/2011,22021)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2011 - 6 K 1262/11 (https://dejure.org/2011,22021)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2011 - 6 K 1262/11 (https://dejure.org/2011,22021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebühren für Kopien aus der Personalakte eines Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewähr von Einsicht eines Beamten in seine Personalakte als eine das Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes betreffende Angelegenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LGebG BW § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Verwaltungsgebühr - Sachliche Gebührenfreiheit; Akteneinsicht; Beamter; Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kopien aus einer Personalakte

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11
    Es verbietet eine Gebühr, die sich hinsichtlich ihrer Höhe völlig von den Kosten der gebührenpflichtigen Leistung entfernt (BVerwG, Urteil vom 30.04.2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1385 m.w.N.).

    Nach diesen Grundsätzen ist die Gebührenhöhe unter Zugrundelegung der allein gerügten Unverhältnismäßigkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.04.2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1385 ) nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11
    Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts liegt vor, wenn der Inhalt der getroffenen Regelung für die Beteiligten im Sinne des § 13 LVwVfG so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass sie ihr Verhalten danach richten können, und dass auch die mit dem Vollzug betrauten oder sonst mit der Angelegenheit befassten Behörden und deren Organe den Inhalt etwaigen Vollstreckungsmaßnahmen zugrunde legen können (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 37, Rn. 5, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 - NVwZ 1990, 658 und vom 02.07.2008 - 7 C 38.07 - NVwZ 2009, 52 ).
  • VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10

    Entstehung der Gebühr für die Gewähr von Akteneinsicht in eine Behördenakte;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11
    Hierunter fällt auch schlicht-hoheitliches Handeln (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 1162/07 - VBlBW 2009, 261; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2011 - 6 K 2797/10 - juris; Schlabach, Gebührenrecht der Verwaltung in Baden-Württemberg, § 2 LGebG, Rn. 24).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11
    Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts liegt vor, wenn der Inhalt der getroffenen Regelung für die Beteiligten im Sinne des § 13 LVwVfG so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass sie ihr Verhalten danach richten können, und dass auch die mit dem Vollzug betrauten oder sonst mit der Angelegenheit befassten Behörden und deren Organe den Inhalt etwaigen Vollstreckungsmaßnahmen zugrunde legen können (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 37, Rn. 5, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 - NVwZ 1990, 658 und vom 02.07.2008 - 7 C 38.07 - NVwZ 2009, 52 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11
    Verwirkung setzt nach gefestigter Rechtsprechung sowohl das Vorliegen eines Zeit-, als auch Umstandsmoments voraus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 und Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11
    Verwirkung setzt nach gefestigter Rechtsprechung sowohl das Vorliegen eines Zeit-, als auch Umstandsmoments voraus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 und Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11
    Hierunter fällt auch schlicht-hoheitliches Handeln (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 1162/07 - VBlBW 2009, 261; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2011 - 6 K 2797/10 - juris; Schlabach, Gebührenrecht der Verwaltung in Baden-Württemberg, § 2 LGebG, Rn. 24).
  • VG Karlsruhe, 25.06.2020 - 6 K 2060/20

    Zugang zu Informationen in Baden-Württemberg; Festsetzung einer prohibitiven

    Die vom Antragsgegner herangezogene Ziff. 6.2 des GebVerz KM bestimmt eine Gebühr nach festen Sätzen (§ 12 Abs. 1 Var. 1 und Abs. 2 Nr. 1 LGebG), welche die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten deckt; mithin - was den erheblichen Betrag von 1 EUR pro Seite begründet - nicht nur die Kosten für den Vorhalt und Verbrauch des Materials, sondern auch für die der Gewähr der Akteneinsicht zugrundeliegende Entscheidung und deren Durchführung (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 29.11.2011 - 6 K 1262/11 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    Hiervon ausgehend sind z.B. amtsärztliche Untersuchungen, Ernennungen, Beförderungen, Entlassungen, Maßnahmen in Disziplinarverfahren, Genehmigungen oder Versagungen von Nebentätigkeiten und - nach landesrechtlicher Ausgestaltung - staatliche Prüfungen im Rahmen eines Beamtenverhältnisses von der Gebührenfreiheit erfasst (vgl. HessVGH, Urt. v. 05.09.2013 - 5 A 254/13 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 29.11.2011 - 6 K 1262/11 -, juris, zu § 9 LGebG Baden-Württemberg, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.03.1999 - 2 S 327/99 -, juris, zur Gebührenfreiheit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung).
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