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   FG Sachsen, 02.06.2014 - 6 K 1308/13 (Kg)   

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https://dejure.org/2014,16390
FG Sachsen, 02.06.2014 - 6 K 1308/13 (Kg) (https://dejure.org/2014,16390)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02.06.2014 - 6 K 1308/13 (Kg) (https://dejure.org/2014,16390)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 6 K 1308/13 (Kg) (https://dejure.org/2014,16390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der schriftlichen Einspruchseinlegung gegen einen Ablehnungsbescheid bzgl. der Gewährung von Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beweislastumkehr betreffend den streitigen Eingang eines Einspruchsschreibens bei der Behörde bei pflichtwidriger Vernichtung und Einscannung der vom Gericht angeforderten Originalakten der Behörde nach Klageerhebung durch die Behörde und bei vom Einspruchsführer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Beweislastumkehr betreffend den streitigen Eingang eines Einspruchsschreibens bei der Behörde bei pflichtwidriger Vernichtung und Einscannung der vom Gericht angeforderten Originalakten der Behörde nach Klageerhebung durch die Behörde und bei vom Einspruchsführer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.10.1998 - VII B 1/98

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus FG Sachsen, 02.06.2014 - 6 K 1308/13
    Scheitert eine Sachverhaltsaufklärung daran, dass Beweismittel nicht oder nicht mehr greifbar sind, kann das Verhalten des "Beweisverderbers" im Rahmen der Beweiswürdigung zu nachteiligen Schlüssen für diesen führen (vgl. Beschluss des BFH vom 1. Oktober 1998, VII B 1/98, BFH/NV 1999, 738 m. w. N.).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 17/98

    Vermögensübergabe gegen private Versorgungsrente

    Auszug aus FG Sachsen, 02.06.2014 - 6 K 1308/13
    Das Gericht hat dabei auch zu berücksichtigen, in welchem Umfang sich die Beteiligten um eine umfassende Aufklärung bemüht haben (Urteil des BFH vom 3. März 2004, X R 17/98, BFH/NV 2004, 1237 m. w. N.).
  • BFH, 26.02.2010 - IV B 25/09

    Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder

    Auszug aus FG Sachsen, 02.06.2014 - 6 K 1308/13
    Eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Steuerpflichtigen ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der beklagten Behörde eine schuldhafte Beweisvereitelung vorzuwerfen ist; ob darüber hinaus das Gebot des wirksamen Rechtsschutzes und der Grundsatz der Fairness des Verfahrens es erfordern, dass die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ) in der Weise abzumildern sind, dass das Gericht aufgrund reduzierter Anforderungen an die Gewissheit der Tatsachenfeststellungen entscheidet, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Beschluss des BFH vom 26. Februar 2010, VI B 25/09, BFH/NV 2010, 1116 m. w. N.).
  • BFH, 24.05.2012 - IV B 58/11

    Keine Pflicht des FG zur Beiziehung von Prüferhandakten

    Auszug aus FG Sachsen, 02.06.2014 - 6 K 1308/13
    Das bedeutet, dass jedes Aktenstück übersandt werden muss, das für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 2012, IV B 58/11, BFH/NV 2012, 1466 m. w. N.).
  • BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98

    Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO

    Auszug aus FG Sachsen, 02.06.2014 - 6 K 1308/13
    Scheitert eine Sachverhaltsaufklärung daran, dass Beweismittel nicht oder nicht mehr greifbar sind, kann das Verhalten des "Beweisverderbers" im Rahmen der Beweiswürdigung zu nachteiligen Schlüssen für diesen führen (vgl. Beschluss des BFH vom 1. Oktober 1998, VII B 1/98, BFH/NV 1999, 738 m. w. N.).
  • BFH, 11.03.2015 - V B 83/14

    Zur schuldhaften Beweisvereitelung

    Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 2. Juni 2014  6 K 1308/13 (Kg) aufgehoben.
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