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   FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12   

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https://dejure.org/2015,35018
FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12 (https://dejure.org/2015,35018)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.2015 - 6 K 1361/12 (https://dejure.org/2015,35018)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2015 - 6 K 1361/12 (https://dejure.org/2015,35018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Nr 25 UStG 2005, § 4 Nr 25 S 2 Buchst a UStG 2005 vom 20.12.2007, § 4 Nr 25 S 2 Buchst b DBuchst bb UStG 2005 vom 20.12.2007, § 75 SGB 8, Art 132 Abs 1 Buchst h EGRL 112/2006
    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Erziehungsbeistandes - Vereinbarkeit von Steuerbefreiungsvorschriften mit dem Neutralitätsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerfreiheit der von einem Subunternehmer an einen Hauptunternehmer erbrachten Jugendhilfeleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerbefreiung für durch Subunternehmer erbrachte Jugendhilfeleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerbefreiung für durch Subunternehmer erbrachte Jugendhilfeleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 72
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.11.2007 - V R 2/06, BStBl II 2008, 634) kämen auch die Befreiungen nach § 4 Nr. 14 und Nr. 18 UStG und Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g) und h) der 6. EGRL nicht in Betracht.

    Für das Jahr 2007 ergebe sich aus dem Urteil des BFH vom 08.11.2007 - V R 2/06 (BStBl II 2008, 634), dass es auch unter Beachtung der EU-Richtlinie nicht ausreiche, wenn der Kläger als Subunternehmer einer anerkannten Einrichtung tätig werde.

    Die für 2007 gültige nationale Regelung setzt Art. 132 Abs. 1 lit. h) MwStSystRL nicht vollständig um (z. B. BFH-Urteil vom 08.11.2007 - V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, Rz. 27 bei Juris).

    Hölzer (in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist § 4 Nr. 25 UStG, Rz. 100 - 102) äußert Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung mit dem Neutralitätsgrundsatz und widerspricht dem BFH (Urteil vom 08.11.2007 - V R 2/06), soweit gleiche Tätigkeiten bei lediglich unterschiedlichen Vertragsgestaltungen vorliegen.

    Klärungsbedarf sieht der BFH hingegen hinsichtlich der Frage, ob die Grundsätze des BFH-Urteils vom 08.11.2007 - V R 2/06, dass es für die Steuerbefreiung nicht ausreichend sei, wenn ein Subunternehmer für eine anerkannte Einrichtung tätig werde, weiterhin gültig seien.

    Für die Richtlinienkonformität der nationalen Regelung sprechen die Ausführungen des BFH im Urteil vom 08.11.2007 - V R 2/06.

    Der BFH hat im Urteil vom 08.11.2007 - V R 2/06 ausgeführt, dass im Rahmen der unmittelbaren Berufung auf die EU-Richtlinie zwar die Einschränkungen im nationalen Recht nicht heran gezogen werden können.

    Diese im Urteil vom 08.11.2007 - V R 2/06 getroffene Feststellung wird jedoch im Beschluss vom 12.12.2013 - XI B 88/13 in Frage gestellt.

    Die Anerkennung kann sich auch daraus ergeben, dass die Kosten vom Jugendamt getragen werden (BFH Urteil vom 08.11.2007 - V R 2/06, s.a. BFH Urteil vom 22.04.2015 - XI R 10/14, BFHE 250, 268 ), wobei es nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.11.2007 - V R 2/06) nicht ausreichend ist, dass das Jugendamt die Kosten des Subunternehmers einer Einrichtung, die in seinem Auftrag tätig wird, mittelbar trägt.

    Im Anschluss an das Urteil des BFH vom 08.11.2007 V R 2/06 (BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 428) ist unstreitig, dass eine Vergütung eine unmittelbare Leistungsbeziehung zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger im umsatzsteuerlichen Sinne voraussetzt (so auch Hölzer in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 25 Rz. 393 ff. m. w. N., die dem zuvor genannten BFH-Urteil ansonsten kritisch gegenübersteht, vgl. Hölzer, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2008, 234).".

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2013 - 7 V 7322/12

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung der Umsätze als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    Auch das FG Berlin-Brandenburg hatte mit Beschluss vom 27.05.2013 - 7 V 7322/12 (EFG 2013, 1444) in einem Fall, in dem ein Sozialarbeiter als Familienhelfer für eine GbR tätig war, die ihrerseits mit der Senatsverwaltung eine Leistungsvereinbarung getroffen hatte, Aussetzung der Vollziehung für die Jahre 2009 und 2010 gewährt.

    Dagegen lassen sich die Ausführungen des Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 7 V 7322/12 -,juris (Rz. 26 - 29) anführen:.

    Dass hierüber - anders als in dem vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 27.05.2013 - 7 V 7322/12 entschiedenen Fall - keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist unschädlich, da die mündliche Beauftragung nach den glaubhaften Äußerungen des Herrn H fest steht.

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg führt in seinem Beschluss vom 27. Mai 2013 - 7 V 7322/12 -, Rn. 23 u. 24, juris) dazu aus:.

  • BFH, 12.12.2013 - XI B 88/13

    AdV bei Berufung auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    Nach dem BFH-Beschluss vom 12.12.2013 - XI B 88/13 (Juris) ist es ernstlich zweifelhaft, ob eine Subunternehmerin, die für eine anerkannte Einrichtung tätig wurde, sich nicht unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 lit. i) MwStSystRL berufen kann mit der Folge, dass ihre Umsätze steuerfrei zu belassen sind.

    Diese im Urteil vom 08.11.2007 - V R 2/06 getroffene Feststellung wird jedoch im Beschluss vom 12.12.2013 - XI B 88/13 in Frage gestellt.

    Aus dem Beschluss des BFH vom 12.12.2013 - XI B 88/13, mit dem der BFH in einem dem Streitfall vergleichbaren Fall Aussetzung der Vollziehung gewährt hatte, kann geschlossen werden, dass der BFH dem möglicherweise auch folgen wird.

  • BFH, 19.03.2013 - XI R 47/07

    Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    Der BFH führt aus, dass die Grundsätze der Nachfolgeentscheidung in der Sache "Zimmermann" (Urteil des BFH vom 19.03.2013 - XI R 47/07) auch für Art. 132 Abs. 1 lit. i) MwStSystRL gelten.

    Dass die Mitglieder der Wohlfahrtsverbände in den Genuss der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG 2009 bis 2011 nur kommen, wenn sie die nach § 4 Nr. 18 Satz 1 Buchstaben a bis c UStG 2009 bis 2011 bestimmten besonderen persönlichen Voraussetzungen aufweisen, haben der EuGH (Urteil vom 15.11.2012 C-174/11 - Zimmermann, UR 2013, 35, Rz. 46 ff.) und das auf darauf beruhende BFH-Urteil vom 19.03.2013 XI R 47/07 (Deutsches Steuerrecht -DStR- 2013, 1078) nicht als geeignetes Differenzierungskriterium (insoweit gegenüber den abweichenden Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchstabe e UStG 1994) angesehen.

  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    In seinem Urteil vom 21.06.2007 Rs. C-453/05 Ludwig (UR 2007, 617) hat der EuGH zu der - hier nicht einschlägigen - Steuerbefreiungsvorschrift des Art. 13 Teil B lit. d) Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 135 Abs. 1 lit. b) MwStSystRL), wenn auch unter Bezugnahme auf den Wortlaut der Befreiungsvorschrift, ausgeführt, dass es auf die Art der Leistung ankommt und nicht auf die vertraglichen Beziehungen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 6 L 40.07

    Rechtswirkungen einer Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    Dementsprechend werden auch in C... entsprechende Anerkennungsverfahren durchgeführt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2008 OVG 6 L 40.07, juris).
  • BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    Mit Urteil vom 08.06.2011 - XI R 22/09 (BFHE 234, 448) hat der BFH für Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g) der 6. EG-Richtlinie entschieden, dass die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden kann.
  • BFH, 08.03.2012 - V R 14/11

    Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Leistungen, die eine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    Denn dies könnte allein der deutsche Gesetzgeber bewerkstelligen, weil sich im Übrigen die Steuerpflichtigen auf eine unionsrechtswidrige nationale Regelung berufen können (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 08.03.2012 V R 14/11, BFHE 237, 279, BStBl. II 2012, 630).".
  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    Dass die Mitglieder der Wohlfahrtsverbände in den Genuss der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG 2009 bis 2011 nur kommen, wenn sie die nach § 4 Nr. 18 Satz 1 Buchstaben a bis c UStG 2009 bis 2011 bestimmten besonderen persönlichen Voraussetzungen aufweisen, haben der EuGH (Urteil vom 15.11.2012 C-174/11 - Zimmermann, UR 2013, 35, Rz. 46 ff.) und das auf darauf beruhende BFH-Urteil vom 19.03.2013 XI R 47/07 (Deutsches Steuerrecht -DStR- 2013, 1078) nicht als geeignetes Differenzierungskriterium (insoweit gegenüber den abweichenden Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchstabe e UStG 1994) angesehen.
  • FG Münster, 14.01.2014 - 15 K 4674/10

    Frage der Steuerbefreiung von Leistungen einer Pflegehelferin

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
    Das FG Münster hat mit Urteil vom 14.01.2014 - 15 K 4674/10 U (EFG 2014, 868) zu Art. 132 Abs. 1 lit. g) MwStSystRL entschieden, dass auch eine Pflegehilfskraft, die selbstständig Leistungen der ambulanten Pflege als Vertragspartner eines Vereins, der seinerseits Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband ist, erbringt, als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt sei, auch wenn die Kosten für ihre Leistungen nur mittelbar von den Trägern der sozialen Sicherheit übernommen würden.
  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

  • BFH, 18.08.2015 - V R 13/14

    Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 K 338/09

    Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze des Betreuers eines Jugendlichen bei

  • EuGH, 02.07.2015 - C-334/14

    De Fruytier - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BFH, 22.06.2016 - V R 46/15

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. November 2015  6 K 1361/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen erhobene Klage vor dem Finanzgericht (FG) hatte nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 72 veröffentlichten Urteil Erfolg.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12. November 2015  6 K 1361/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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