Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1433/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7701
FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1433/08 (https://dejure.org/2010,7701)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.2010 - 6 K 1433/08 (https://dejure.org/2010,7701)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2010 - 6 K 1433/08 (https://dejure.org/2010,7701)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst c UStG 2005, § 3 Abs 1 UStG 2005, § 3 Abs 9 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, Nr 53a Anl 2 Pos 97.01 ZT
    Kein ermäßigter Steuersatz für Tattoo-Vorlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf die Erstellung von Tattoo-Vorlagen; Beurteilung einer sich aus mehreren Elementen zusammensetzenden Leistung als einheitliche Leistung in Form einer Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 1 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tattoo-Vorlagen nicht steuerbegünstigt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tattoo-Vorlagen nicht steuerbegünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Die Anfertigung von Tattoo-Vorlagen unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tattoo-Vorlagen sind keine Kunstwerke

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Für Tattoos muss man auch bei der Umsatzsteuer bluten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anfertigung von Tattoo-Vorlagen nicht ermäßigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 187
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 7990/99

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für die Lieferung von Kunstgegenständen;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1433/08
    Eine Begünstigung von Gegenständen, die sich in einer zumindest potenziellen Wettbewerbssituation mit anderen ähnlichen Erzeugnissen industrieller oder handwerklicher Herstellung befinden, ist daher nicht gerechtfertigt (Finanzgericht Münster Urteil vom 14.03.2002 - 5 K 7990/99 U, NJW 2003, 695 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.1997 - 5 K 2966/96

    Umsatzsteuer; Umsätze aus Tätowierungstätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1433/08
    Da der Kläger selbst keine Tätowierungen vornehme, seien die Urteile des FG Rheinland-Pfalz Az. 5 K 2966/96 und des BFH vom 23.07.1998 - Az. V R 87/97 nicht einschlägig.
  • BFH, 03.06.2009 - XI R 34/08

    Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1433/08
    Das BFH-Urteil vom 0306.2009 - XI R 34/08 sei ebenfalls nicht einschlägig.
  • BFH, 23.07.1998 - V R 87/97

    Steuersatz bei Tätowierern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1433/08
    Da der Kläger selbst keine Tätowierungen vornehme, seien die Urteile des FG Rheinland-Pfalz Az. 5 K 2966/96 und des BFH vom 23.07.1998 - Az. V R 87/97 nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49291
VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08 (https://dejure.org/2011,49291)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.12.2011 - 6 K 1433/08 (https://dejure.org/2011,49291)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 6 K 1433/08 (https://dejure.org/2011,49291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 811/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08
    Jedoch ist die Möglichkeit einer nachträglichen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung auf die Fälle tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtseingriffe beschränkt (vgl. Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 15. November 2002 - 7 K 811/02 - NVwZ-RR 2003, 277, [279]).

    Nicht als tiefgreifender Grundrechtseingriff ist hingegen ein auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 Satz 1 BbgPolG erteilter Platzverweis anzusehen, weil es sich bei der vorübergehenden Einschränkung, sich von einem Ort zu entfernen oder diesen Ort nicht zu betreten, lediglich um einen geringfügigen Eingriff in das sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG ergebende Grundrecht auf Bewegungsfreiheit handelt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 24 C 02.2795 - zitiert nach Juris; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 05. Dezember 2003 - M 7 K 02.6104 - zitiert nach Juris; Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 15. November 2002, a. a. O.).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08
    Denn bei Verwaltungsakten, die sich - wie hier - bereits vor Klageerhebung erledigt haben, steht direkt der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen; ein Anspruch auf eine Entscheidung durch den so genannten "sachnäheren" Verwaltungsrichter gibt es nicht; durch die vorprozessuale Erledigung wird er nicht um die Früchte eines bisher vor dem Verwaltungsgericht geführten Prozesses gebracht (vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30/87 - BVerwGE 81, 226).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08
    Zwar gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), dass der Betroffene in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Gelegenheit erhält, die Rechtmäßigkeit des erledigten Eingriffes auch dann gerichtlich klären zu lassen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163, [2164] vom 07. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290, [292] und vom 03. Dezember 1999 - 2 BvR 804/07 - NJW 1999, 3773).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08
    Zwar gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), dass der Betroffene in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Gelegenheit erhält, die Rechtmäßigkeit des erledigten Eingriffes auch dann gerichtlich klären zu lassen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163, [2164] vom 07. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290, [292] und vom 03. Dezember 1999 - 2 BvR 804/07 - NJW 1999, 3773).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08
    Zwar gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), dass der Betroffene in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Gelegenheit erhält, die Rechtmäßigkeit des erledigten Eingriffes auch dann gerichtlich klären zu lassen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163, [2164] vom 07. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290, [292] und vom 03. Dezember 1999 - 2 BvR 804/07 - NJW 1999, 3773).
  • VG München, 05.12.2003 - M 7 K 02.6104
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08
    Nicht als tiefgreifender Grundrechtseingriff ist hingegen ein auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 Satz 1 BbgPolG erteilter Platzverweis anzusehen, weil es sich bei der vorübergehenden Einschränkung, sich von einem Ort zu entfernen oder diesen Ort nicht zu betreten, lediglich um einen geringfügigen Eingriff in das sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG ergebende Grundrecht auf Bewegungsfreiheit handelt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 24 C 02.2795 - zitiert nach Juris; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 05. Dezember 2003 - M 7 K 02.6104 - zitiert nach Juris; Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 15. November 2002, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 13.12.2002 - 24 C 02.2795
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1433/08
    Nicht als tiefgreifender Grundrechtseingriff ist hingegen ein auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 Satz 1 BbgPolG erteilter Platzverweis anzusehen, weil es sich bei der vorübergehenden Einschränkung, sich von einem Ort zu entfernen oder diesen Ort nicht zu betreten, lediglich um einen geringfügigen Eingriff in das sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG ergebende Grundrecht auf Bewegungsfreiheit handelt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 24 C 02.2795 - zitiert nach Juris; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 05. Dezember 2003 - M 7 K 02.6104 - zitiert nach Juris; Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 15. November 2002, a. a. O.).
  • VG Gera, 12.02.2014 - 2 K 511/13

    Versammlungsrecht: Platzverweis gegenüber einem unbeteiligten Besucher

    Nicht als tiefgreifender Grundrechtseingriff ist hingegen ein auf der Grundlage des Polizeigesetzes erteilter Platzverweis anzusehen, weil es sich bei der vorübergehenden Einschränkung, sich von einem Ort zu entfernen oder diesen Ort nicht zu betreten, lediglich um einen geringfügigen Eingriff in das sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG ergebende Grundrecht auf Bewegungsfreiheit handelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 24 C 02.2795 - zitiert nach Juris; VG Frankfurt, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 6 K 1433/08 - zitiert nach Juris).
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