Rechtsprechung
FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des wirtschaftlichen Vorteils beim Erwerb einer radiologisch-nuklear-medizinischen Praxis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 6 EStG, § 7 EStG, § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG
Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für die Übernahme einer medizinischen Einzelpraxis - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für die Übernahme einer medizinischen Einzelpraxis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Praxisübernahme: Überhöhter Kaufpreis gefährdet die Abschreibung des Praxiswerts
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 7/14
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1179
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 7/14
Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des …
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12 aufgehoben.Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1179 veröffentlicht.
aa) Verfügt eine Praxis nicht oder nur teilweise über einen festen Patientenstamm an Kassenpatienten --wie vom FG im Streitfall in Rz 74, 77 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179 bindend festgestellt (§ 118 Abs. 2 FGO)--, weil der Ertrag maßgeblich auf dem Spektrum der angebotenen Untersuchungen und der Zuweisung (Überweisung) von Patienten durch andere Ärzte beruht, ist ebenfalls ein maßgebliches Indiz für den beabsichtigten Erwerb des Chancenpakets der Praxis des Übergebers, ob und inwieweit die Vertragsparteien Bemühungen entfalten, um den Patientenstamm der Kassen- und Privatpatienten und die Zuweiserbindungen auf den Erwerber überzuleiten.
aaa) Das FG hat festgestellt, die Tätigkeit des S und der GbR habe innerhalb eines eng begrenzten örtlichen Wirkungskreises stattgefunden und das Einzugsgebiet radiologischer Praxen sei im Vergleich zu anderen ärztlichen Fachrichtungen ohnehin groß (Rz 63 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179).
Zudem hat es festgestellt, nach Beendigung der Tätigkeit des S und des Übergangs der Vertragsarztzulassung auf M habe es nur noch einen Mitbewerber der GbR im radiologischen Bereich am selben Ort gegeben, sodass mit einem Zulauf von Patienten bei der GbR zu rechnen war (Rz 77 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179).
Die GbR hatte S aber von den Entsorgungskosten des veralteten Praxisinventars freizustellen (Rz 9, 75 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179).
- FG Bremen, 24.08.2016 - 1 K 67/16
Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für erworbene …
Die Auffassung des FG Nürnberg (Urteil vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12, [...]) treffe nicht zu.Das Urteil des FG Nürnberg vom 23. September 2014 ( 1 K 1894/12) weiche von den Urteilen des FG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 ( 6 K 1496/12) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2014 (13 K 412/01) ab.
In diesem Sinne habe auch das FG Nürnberg (Urteil vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12, EFG 2014, 1179) entschieden.
Auch das FG Nürnberg habe sich mit Urteil vom 12. Dezember 2013 ( 6 K 1496/12, EFG 2014, 1179) dieser Auffassung angeschlossen.
Zu dem mit Urteil vom 12. Dezember 2013 durch das FG Nürnberg ( 6 K 1496/12 EFG 2014, 1179) entschiedenen Fall bestünden im Streitfall erhebliche Parallelen.
Der erkennende Senat folgt insoweit dem Urteil des 6. Senats des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Dezember 2013 ( 6 K 1496/12, a.a.O.) sowie dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2004 (…13 K 412/01, a.a.O.) und nicht dem Urteil des 1. Senats des Finanzgerichts Nürnberg vom 21. September 2014 (…1 K 1894/12, a.a.O.).
Da der Erwerber der Vertragsarztzulassung auch wiederum selbst bei Aufgabe seines Vertragsarztsitzes in der Lage sein wird, den finanziellen Vorteil aus seiner Vertragsarztzulassung zu ziehen, nutzt sich dieser Vorteil nicht ab (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12, a.a.O.;… Urteil des Niedersächsischen FG vom 28. September 2004 13 K 412/01, a.a.O.; Wüllenkemper Anm. zu Urteil des FG Nürnberg vom 28. September 2014 13 K 412/01, EFG 2015, 361; Krumm in Blümich EStG 2016 § 5 Anm. 740 "Vertragsarztzulassung"; Brandis in Blümich EStG § 7 Anm. 212;… Kulosa in Schmidt 34. Auflage EStG § 7 Anm. 30).
- FG Nürnberg, 23.09.2014 - 1 K 1894/12
Wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung als selbständiges …
Insofern weicht der erkennende Senat von den Urteilen des Finanzgerichts Nürnberg vom 12.12.2013 6 K 1496/12 (Rev. beim BFH unter Az. VIII R 7/14 anhängig) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.09.2004 13 K 412/01 (DStRE 2005, 427) ab, in denen eine AfA auf das Wirtschaftsgut der Vertragsartzulassung jeweils versagt wurde.Der erkennende Senat teilt nicht die Auffassung des 6. Senats des Finanzgerichts Nürnberg im Urteil vom 12.12.2013 (a.a.O.), wonach sich das Wirtschaftsgut der Vertragsarztzulassung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauche, da es im Rahmen einer späteren Veräußerung der erworbenen Praxis wieder verwertbar sei.
Rechtsprechung
VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen; Kein Berühren der Rechtmäßigkeit von angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen durch den späteren Wegfall der Beschuldigteneigenschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Facebook-Account gehackt: Erkennungsdienstliche Behandlung angezeigt?
Wird zitiert von ...
- VG Aachen, 16.12.2013 - 6 K 2611/12
Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Schuldfähigkeit; …
Denn im Bereich der Gefahrenabwehr ist insoweit - anders als im Strafverfahren - notwendig, aber auch ausreichend, dass hinreichende Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat bzw. ernst zu nehmende Verdachtsmomente gegen den Betroffenen fortbestehen, vgl. statt Vieler: OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2002 - 5 A 3690/01 - VG Aachen, Urteil vom 8. Juli 2013 - 6 K 1496/12 -, beide .