Weitere Entscheidung unten: VG Aachen, 08.07.2013

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12   

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https://dejure.org/2013,45793
FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12 (https://dejure.org/2013,45793)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2013 - 6 K 1496/12 (https://dejure.org/2013,45793)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 6 K 1496/12 (https://dejure.org/2013,45793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des wirtschaftlichen Vorteils beim Erwerb einer radiologisch-nuklear-medizinischen Praxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 6 EStG, § 7 EStG, § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG
    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für die Übernahme einer medizinischen Einzelpraxis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für die Übernahme einer medizinischen Einzelpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 13/08

    Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umfaßt der Begriff Wirtschaftsgüter Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (Urteil des BFH vom 09.08.2011, Az. VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875 m.w.N.).

    f) Ein unselbständiger werterhöhender Faktor eines Wirtschaftsguts kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch zum Gegenstand eines Veräußerungsvorgangs gemacht und dadurch zu einem selbständigen immateriellen Wirtschaftsgut konkretisiert werden (Urteil des BFH vom 09.08.2011, Az. VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875).

    56 Der Bundesfinanzhof hat ausgeführt, dass sich der Kaufpreis einer Praxis dann ausschließlich nach ihrem Verkehrswert richten muss (Urteil des BFH vom 09.08.2011, Az. VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875).

  • FG Köln, 26.01.2012 - 6 K 4538/07

    Vertragsarztpraxis: Kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut neben Praxiswert

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12
    Die GbR verwies auf ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26.01.2012 (Az. 6 K 4538/07, EFG 2012, 1128).

    g) Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26.01.2012 (Az. 6 K 4538/07, EFG 2012, 1128) ist eine solche Verselbständigung des Vorteils aus der Zulassung als Vertragsarzt trotz einer vor Abschluss des Kaufvertrages dokumentierten Absicht, die Praxisräume des veräußernden Arztes zu räumen und den Vertragsarztsitz einem Mitgesellschafter der erwerbenden GbR zu übergeben, nicht anzunehmen, wenn ein besonderes Interesse des Erwerbers an den Patienten- und Zuweiserbindungen besteht, der Geschäftsbetrieb des Erwerbers ausgebaut werden soll, der Verkäufer noch während einer Übergangszeit in den Räumlichkeiten des Erwerbers arbeitet, die Wettbewerbssituation des Erwerbers am Markt verbessert werden soll, mit der Übernahme nicht nur der Stamm an gesetzlich krankenversicherten Patienten, sondern auch der nicht unerhebliche Stamm privat versicherter Patienten so weit wie möglich übernommen werden soll und die Übernahme des Archivs des abgebenden Arztes erfolge.

  • FG Niedersachsen, 28.09.2004 - 13 K 412/01

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung für die Aufwendungen zur Erlangung eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12
    Das Finanzamt verwies auf die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 28.09.2004 (Az. 13 K 412/01).

    Solange der Praxiserwerber Inhaber einer solchen Zulassung ist, kann er diese gleichbleibend ohne Wertverzehr in Anspruch nehmen (FG Niedersachsen, vom 28.09.2004, Az. 13 K 412/01).

  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 7/14

    Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Dezember 2013  6 K 1496/12 aufgehoben.

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) vom 12. Dezember 2013  6 K 1496/12 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1179 veröffentlicht.

    aa) Verfügt eine Praxis nicht oder nur teilweise über einen festen Patientenstamm an Kassenpatienten --wie vom FG im Streitfall in Rz 74, 77 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179 bindend festgestellt (§ 118 Abs. 2 FGO)--, weil der Ertrag maßgeblich auf dem Spektrum der angebotenen Untersuchungen und der Zuweisung (Überweisung) von Patienten durch andere Ärzte beruht, ist ebenfalls ein maßgebliches Indiz für den beabsichtigten Erwerb des Chancenpakets der Praxis des Übergebers, ob und inwieweit die Vertragsparteien Bemühungen entfalten, um den Patientenstamm der Kassen- und Privatpatienten und die Zuweiserbindungen auf den Erwerber überzuleiten.

    aaa) Das FG hat festgestellt, die Tätigkeit des S und der GbR habe innerhalb eines eng begrenzten örtlichen Wirkungskreises stattgefunden und das Einzugsgebiet radiologischer Praxen sei im Vergleich zu anderen ärztlichen Fachrichtungen ohnehin groß (Rz 63 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179).

    Zudem hat es festgestellt, nach Beendigung der Tätigkeit des S und des Übergangs der Vertragsarztzulassung auf M habe es nur noch einen Mitbewerber der GbR im radiologischen Bereich am selben Ort gegeben, sodass mit einem Zulauf von Patienten bei der GbR zu rechnen war (Rz 77 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179).

    Die GbR hatte S aber von den Entsorgungskosten des veralteten Praxisinventars freizustellen (Rz 9, 75 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179).

  • FG Bremen, 24.08.2016 - 1 K 67/16

    Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für erworbene

    Die Auffassung des FG Nürnberg (Urteil vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12, [...]) treffe nicht zu.

    Das Urteil des FG Nürnberg vom 23. September 2014 ( 1 K 1894/12) weiche von den Urteilen des FG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 ( 6 K 1496/12) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2014 (13 K 412/01) ab.

    In diesem Sinne habe auch das FG Nürnberg (Urteil vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12, EFG 2014, 1179) entschieden.

    Auch das FG Nürnberg habe sich mit Urteil vom 12. Dezember 2013 ( 6 K 1496/12, EFG 2014, 1179) dieser Auffassung angeschlossen.

    Zu dem mit Urteil vom 12. Dezember 2013 durch das FG Nürnberg ( 6 K 1496/12 EFG 2014, 1179) entschiedenen Fall bestünden im Streitfall erhebliche Parallelen.

    Der erkennende Senat folgt insoweit dem Urteil des 6. Senats des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Dezember 2013 ( 6 K 1496/12, a.a.O.) sowie dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2004 (13 K 412/01, a.a.O.) und nicht dem Urteil des 1. Senats des Finanzgerichts Nürnberg vom 21. September 2014 (1 K 1894/12, a.a.O.).

    Da der Erwerber der Vertragsarztzulassung auch wiederum selbst bei Aufgabe seines Vertragsarztsitzes in der Lage sein wird, den finanziellen Vorteil aus seiner Vertragsarztzulassung zu ziehen, nutzt sich dieser Vorteil nicht ab (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12, a.a.O.; Urteil des Niedersächsischen FG vom 28. September 2004 13 K 412/01, a.a.O.; Wüllenkemper Anm. zu Urteil des FG Nürnberg vom 28. September 2014 13 K 412/01, EFG 2015, 361; Krumm in Blümich EStG 2016 § 5 Anm. 740 "Vertragsarztzulassung"; Brandis in Blümich EStG § 7 Anm. 212; Kulosa in Schmidt 34. Auflage EStG § 7 Anm. 30).

  • FG Nürnberg, 23.09.2014 - 1 K 1894/12

    Wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung als selbständiges

    Insofern weicht der erkennende Senat von den Urteilen des Finanzgerichts Nürnberg vom 12.12.2013 6 K 1496/12 (Rev. beim BFH unter Az. VIII R 7/14 anhängig) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.09.2004 13 K 412/01 (DStRE 2005, 427) ab, in denen eine AfA auf das Wirtschaftsgut der Vertragsartzulassung jeweils versagt wurde.

    Der erkennende Senat teilt nicht die Auffassung des 6. Senats des Finanzgerichts Nürnberg im Urteil vom 12.12.2013 (a.a.O.), wonach sich das Wirtschaftsgut der Vertragsarztzulassung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauche, da es im Rahmen einer späteren Veräußerung der erworbenen Praxis wieder verwertbar sei.

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Rechtsprechung
   VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18281
VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12 (https://dejure.org/2013,18281)
VG Aachen, Entscheidung vom 08.07.2013 - 6 K 1496/12 (https://dejure.org/2013,18281)
VG Aachen, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - 6 K 1496/12 (https://dejure.org/2013,18281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Facebook-Account gehackt: Erkennungsdienstliche Behandlung angezeigt?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen auch unberührt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, und vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

    Die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, alle .

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle kommt es deshalb für die Notwendigkeit der angeordneten Maßnahme auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, a.a.O.

  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen auch unberührt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, und vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

    Die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, alle .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 5 B 1785/99

    Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken eines Beschuldigten; Durchführung

    Auszug aus VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen auch unberührt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, und vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

    Je schwerer ein Delikt wiegt, je höher der Schaden für die geschützten Rechtsgüter und die Allgemeinheit zu veranschlagen ist und je größer die Schwierigkeiten einer Aufklärung einzustufen sind, desto mehr Gewicht erlangt das oben beschriebene öffentliche Interesse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1999 - 5 B 1944/99

    Rechtliche Ausgestaltung der Notwendigkeit einer Anfertigung und Aufbewahrung von

    Auszug aus VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen auch unberührt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, und vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

    Je schwerer ein Delikt wiegt, je höher der Schaden für die geschützten Rechtsgüter und die Allgemeinheit zu veranschlagen ist und je größer die Schwierigkeiten einer Aufklärung einzustufen sind, desto mehr Gewicht erlangt das oben beschriebene öffentliche Interesse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2001 - 5 B 1972/00
    Auszug aus VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen auch unberührt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, und vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

    Je schwerer ein Delikt wiegt, je höher der Schaden für die geschützten Rechtsgüter und die Allgemeinheit zu veranschlagen ist und je größer die Schwierigkeiten einer Aufklärung einzustufen sind, desto mehr Gewicht erlangt das oben beschriebene öffentliche Interesse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - 5 B 597/08

    Rechtmäßige Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen; Kriterien für die

    Auszug aus VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12
    Die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, alle .

    Je schwerer ein Delikt wiegt, je höher der Schaden für die geschützten Rechtsgüter und die Allgemeinheit zu veranschlagen ist und je größer die Schwierigkeiten einer Aufklärung einzustufen sind, desto mehr Gewicht erlangt das oben beschriebene öffentliche Interesse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2008 - 5 B 1046/08
    Auszug aus VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12
    Die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, alle .

    Je schwerer ein Delikt wiegt, je höher der Schaden für die geschützten Rechtsgüter und die Allgemeinheit zu veranschlagen ist und je größer die Schwierigkeiten einer Aufklärung einzustufen sind, desto mehr Gewicht erlangt das oben beschriebene öffentliche Interesse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen auch unberührt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, und vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

    Die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, alle .

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12
    Je schwerer ein Delikt wiegt, je höher der Schaden für die geschützten Rechtsgüter und die Allgemeinheit zu veranschlagen ist und je größer die Schwierigkeiten einer Aufklärung einzustufen sind, desto mehr Gewicht erlangt das oben beschriebene öffentliche Interesse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .
  • VG Aachen, 16.12.2013 - 6 K 2611/12

    Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Schuldfähigkeit;

    Denn im Bereich der Gefahrenabwehr ist insoweit - anders als im Strafverfahren - notwendig, aber auch ausreichend, dass hinreichende Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat bzw. ernst zu nehmende Verdachtsmomente gegen den Betroffenen fortbestehen, vgl. statt Vieler: OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2002 - 5 A 3690/01 - VG Aachen, Urteil vom 8. Juli 2013 - 6 K 1496/12 -, beide .
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