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   VG Wiesbaden, 13.01.2022 - 6 K 1563/21.WI   

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VG Wiesbaden, 13.01.2022 - 6 K 1563/21.WI (https://dejure.org/2022,2837)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.01.2022 - 6 K 1563/21.WI (https://dejure.org/2022,2837)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 6 K 1563/21.WI (https://dejure.org/2022,2837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    EuGH Vorlage: Ist die Verpflichtung zur Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Personalausweis unionsrechtswidrig?

  • digitalcourage.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    VG Wiesbaden legt EuGH vor: Vereinbarkeit der Speicherung des Fingerabdrucks auf Personalausweis mit DSGVO und anderen unionsrechtlichen Vorgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.10.2013 - C-291/12

    Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe ist rechtens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.01.2022 - 6 K 1563/21
    Mit Urteil vom 17.10.2013 entschied der Europäische Gerichthof, dass Art. 62 Nr. 2 Buchst. a EGV eine geeignete Rechtsgrundlage für den Erlass der , insbesondere deren Art. 1 Abs. 2, darstellte (EuGH, Urteil vom 17.10.2013 - C-291/12 -, Rn. 20; CELEX 62012CJ0291).

    Bereits im Urteil vom 17.10.2013 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Erfassung und die Speicherung von Fingerabdrücken durch die nationalen Behörden in Reisepässen, die in Art. 1 Abs. 2 der geregelt sind, einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten darstellen (EuGH, Urteil vom 17.10.2013 - C-291/12 -, Rn. 30, CELEX 62012CJ0291).

    Fingerabdrücke sind personenbezogene Daten, da sie objektiv unverwechselbare Informationen über natürliche Personen enthalten und deren genaue Identifizierung ermöglichen (EuGH, Urteil vom 17.10.2013 - C-291/12 -, Rn. 27, CELEX 62012CJ0291, unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 04.12.2008, S. und Marper/Vereinigtes Königreich, Reports of judgments and decisions 2008-V, S. 213, §§ 68 und 84).

    Da eine Personalausweispflicht besteht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diejenigen, die einen Personalausweis beantragen, in eine solche Datenverarbeitung eingewilligt haben (so auch EuGH, Urteil vom 17.10.2013 - C-291/12 - Rn. 31, CELEX 62012CJ0291).

    Dies würde eine von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung darstellen (EuGH, Urteil vom 17.10.2013 - C-291/12 -, Rn. 38, CELEX 62012CJ0291).

    Hierfür müssen die mit dieser Verordnung eingesetzten Mittel zur Erreichung dieser Ziele geeignet sein und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (EuGH, Urteil vom 17.10.2013 - C-291/12 -, Rn. 40, Rn. 38, CELEX 62012CJ0291).

  • VG Hamburg, 22.02.2023 - 20 E 377/23

    Zur Ausstellung eines Personalausweises ohne die Abgabe von Fingerabdrücken zum

    Dies folgert das Gericht daraus, dass der Antragsteller zur Begründung seines Antrags insbesondere auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Januar 2022 (VG Wiesbaden, Beschl. v. 13.01.2022, 6 K 1563/21.WI, juris) zu eben dieser Frage verweist.

    Daher unterliegt die Prüfung der Angemessenheit der Speicherung von Fingerabdrücken in Reisepässen und Personalausweisen nach Ansicht des Gerichts unterschiedlichen Maßstäben (vgl. VG Wiesbaden, Beschl. v. 13.01.2022, 6 K 1563/21.WI, juris Rn. 52).

    Gemäß Art. 77 Abs. 3 Satz 2 AEUV hätte es daher eines einstimmigen Beschlusses des Rates nach Anhörung des Europäischen Parlaments bedurft (vgl. VG Wiesbaden, Beschl. v. 13.01.2022, 6 K 1563/21.WI, juris).

  • OVG Hamburg, 17.03.2023 - 5 Bs 28/23

    Keine Verpflichtung zur Ausstellung eines auf ein Jahr befristeten

    Er verweise auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13.1.2022 (6 K 1563/21.WI).

    Vielmehr dürften die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 PAuswG vorliegen, weil der Personalausweis des Antragstellers nur noch bis zum 7. April 2023 gültig ist bzw. der Antragsteller die Bedenken des VG Wiesbaden an einer Gültigkeit der Rechtsgrundlage für die Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken, der Verordnung (EU) 2019/1157, in seiner Entscheidung vom 13.1.2022 (6 K 1563/21.WI) teilt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 19 B 938/23

    Personalausweis; Ausweispflicht; Fingerabdrücke; Speichermedium; Speicherpflicht;

    vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2023 - 20 E 377/23 -, RDV 2023, 200, juris, Rn. 16 ff.; VG Wiesbaden, EuGH-Vorlagebeschluss vom 13. Januar 2022 - 6 K 1563/21.WI -, ZD 2022, 410, juris, Rn. 28 ff.
  • VG Neustadt, 17.08.2023 - 5 L 689/23

    Rechtmäßigkeit der Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken

    Vielmehr dürften die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 PAuswG vorliegen, weil der Personalausweis des Antragstellers nur noch bis zum 29. Juli 2023 gültig war und der Antragsteller die Bedenken des VG Hamburg an einer Gültigkeit der Rechtsgrundlage für die Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken, der Verordnung (EU) 2019/1157, in seinem Beschluss vom 22. Februar 2023 - 20 E 377/23 - (s. auch VG Wiesbaden, Beschluss vom 3. Januar 2022 - 6 K 1563/21.WI -) teilt.
  • VG Aachen, 10.08.2023 - 4 L 638/23
    Insbesondere wäre er ohne die begehrte einstweilige Anordnung nicht gezwungen, seine Fingerabdrücke abzugeben und damit besonders geschützte Daten preiszugeben, was er bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) über das Vorabentscheidungsersuchen des VG Wiesbaden vom 13. Januar 2022 - 6 K 1563/21.WI -, juris, verhindern möchte; mit diesem Beschluss hat das VG Wiesbaden dem EuGH folgende Frage vorgelegt: Verstößt die Verpflichtung zur Aufnahme und Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen gemäß Artikel 3 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben gegen höherrangiges Unionsrecht, insbesondere gegen Art. 77 Abs. 3 AEUV, Art. 7 und 8 GrCh und Art. 35 Abs. 10 DS-GVO und ist deshalb aus einem der Gründe ungültig?.
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   VG Wiesbaden, 28.01.2022 - 6 K 1563/21.WI   

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