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   FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11   

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FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11 (https://dejure.org/2014,16249)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.04.2014 - 6 K 1612/11 (https://dejure.org/2014,16249)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. April 2014 - 6 K 1612/11 (https://dejure.org/2014,16249)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Unterkunft und Verpflegung gegenüber Erntehelfern in der Landwirtschaft gegen Lohneinbehalt als entgeltliche Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; Befreiung der Beherbergung von Erntehelfern von der Umsatzsteuer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zimmervermietung durch Landwirt an Erntehelfer ist ein Gewerbe

  • hessen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

  • hessen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Unterbringung und Verpflegung von Erntehelfern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Unterbringung und Verpflegung von Erntehelfern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterkunft und Verpflegung von Erntehelfern

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1729
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • BFH, 20.10.1994 - V R 24/92

    Umsatzbesteuerung für im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Auch könnte zumindest darin eine Änderung der Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofs des Bundes bestehen, dass der BFH in früheren Entscheidungen landwirtschaftliche Hilfsumsätze in den Anwendungsbereich der Besteuerung nach Durchschnittssätzen einbezogen hat (vgl. Urteile des BFH vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928 und vom 10.11.1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218), daran aber in Folge der erst in neueren Entscheidungen konsequent vorgenommenen richtlinienkonformen Auslegung von § 24 UStG nicht mehr festzuhalten sein dürfte (Urteil des BFH vom 30.03.2011 XI R 19/10, BFHE 233, 353, BStBl II 2011, 772).

    Landwirtschaftliche Hilfsumsätze sind Umsätze, welche die übrigen Umsätze im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterstützen und abrunden, selbst aber nicht nachhaltig ausgeführt werden (vgl. Urteil des BFH vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928 und vom 11.02.1999 V R 27/97, BFHE 187, 359, BStBl II 1999, 378).

    Im Gegensatz zum Verkauf einer gebrauchten landwirtschaftlichen Maschine, der in den Gesetzesmaterialien als Beispiel für einen typischen landwirtschaftlichen Hilfsumsatz genannt wird (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, BTDrucks 10/1483, S.6) und auf den der BFH bei der Auslegung des Begriffs "Hilfsumsätze" Bezug genommen hat (vgl. Urteil des BFH vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928), beherbergte und verköstigte der Kläger nicht nur gelegentlich und vereinzelt Erntehelfer, sondern tat dies planmäßig und jährlich über mehrere Wochen bzw. Monate hinweg.

  • BFH, 08.08.2013 - V R 7/13

    Umsatzsteuerpflicht bei entgeltlicher Unterkunftsgewährung an Erntehelfer -

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Der nach dieser Vorschrift erforderliche Leistungsaustausch ergibt sich daraus, dass der Lohneinbehalt zu Lasten des Erntehelfers wie eine Zahlung durch diesen wirkt (Urteil des BFH vom 08.08.2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952).

    Eine Vermietung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG liegt aufgrund richtlinienkonformer Auslegung vor, wenn der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, einen Gegenstand auf bestimmte Zeit gegen Vergütung so in Besitz zu nehmen, als ob er dessen Eigentümer wäre, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (vgl. z.B. Urteile des BFH vom 12.05.2011 V R 50/10, BFH/NV 2011, 1407, vom 08.11.2012 V R 15/12, BFHE 239, 509, BStBl II 2013, 455 und vom 08.08.2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952).

    32 Hierzu zählt nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig die Unterbringung von Erntehelfern, soweit die beabsichtigte Dauer der Nutzungsüberlassung zur Beherbergung wie auch im vorliegenden Fall einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet (vgl. Urteil BFH vom 08.08.2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Da Art. 25 Abs. 2 Gedankenstrich 5 der Richtlinie 77/388/EWG und deren Anhang B bzw. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 der MwStSystRL und deren Anhang VIII ausdrücklich aufeinander verweisen und deshalb zusammen gelesen werden müssen, fällt eine Vermietung nur dann unter die in Art. 25 Abs. 2 Gedankenstrich 5 bzw. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 genannten Dienstleistungen, wenn sie die Mittel betrifft, die der landwirtschaftliche Erzeuger gewöhnlich zum Betrieb seiner eigenen Landwirtschaft verwendet (vgl. Urteil des BFH vom 06.10.2005 V R 64/00, BFHE 212, 132, BStBl II 2006, 212 unter Verweisung auf das Urteil des EuGH vom 15.07.2004, C-321/02 -Harbs-, Slg. 2004, I-7101-7138 zur Richtlinie 77/388/EWG).

    Grundsätzlich ist eine enge Auslegung geboten, da die Pauschalregelung eine Ausnahme von der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung der Richtlinie darstellt (vgl. Urteile des EuGH vom 15.07.2004, C-321/02 -Harbs-, Slg. 2004, I-7101 und vom 26.05.2005 C-43/04 -Stadt Sundern-, Slg. 2005, I-4491).

  • BFH, 13.11.2013 - XI R 2/11

    Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei einem Land- und Forstwirt mit

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist § 24 UStG richtlinienkonform auszulegen (Urteile des BFH vom 25.11.2004 V R 8/01, BFHE 208, 73, BStBl II 2005, 896; vom 22.09.2005 V R 28/03, BFHE 211, 566, BStBl II 2006, 280; vom 13.01.2011 V R 65/09, BFHE 233, 72, BStBl II 2011, 465; vom 23.01.2013 XI R 27/11, BFHE 240, 422, BStBl II 2013, 458 und vom 13.11.2013 XI R 2/11, BFH/NV 2014, 467).

    38 Die richtlinienkonforme Auslegung von § 24 UStG hat zur Folge, dass er seinem Wortlaut nach zwar auf "die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze" Anwendung findet, damit aber nur die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlichen Dienstleistungen gemeint sind, auf die die Pauschalregelung des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. seit dem 01.01.2007 Art. 295 ff. MwStSystRL Anwendung findet (Urteil des BFH vom 13.11.2013 XI R 2/11, BFH/NV 2014, 467 m. w. N.).

  • EuGH, 11.12.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 2 -

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Ginge man von der Befriedigung privater Interessen der Erntehelfer durch die Erbringung der streitgegenständlichen Leistungen aus, habe im Hinblick auf die Entscheidungen des BFH vom 09.12.2010, Az. V R 17/10 und des EuGH vom 11.12.2008, Az. C-371/07, Danfoss und Astrazeneca, gegebenenfalls keine Lieferung von Kost und Wohnung, d.h. kein Leistungsaustausch, vorgelegen.

    Soweit der Kläger es unter Verweisung auf das Urteil des BFH vom 09.12.2010 (Az. V R 17/10, BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53) sowie das Urteil des EuGH vom 11.12.2008 (Az. C-371/07, Danfoss und Astrazeneca, Slg. 2008, I-9549) für denkbar hält, dass kein steuerbarer Leistungsaustausch vorliege, soweit private Interessen der Erntehelfer befriedigt worden seien, ist aus den genannten Entscheidungen - unabhängig von einer Qualifizierung der erbrachten Leistungen - nicht auf eine derartige Rechtsfolge zu schließen.

  • BFH, 09.12.2010 - V R 17/10

    Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Ginge man von der Befriedigung privater Interessen der Erntehelfer durch die Erbringung der streitgegenständlichen Leistungen aus, habe im Hinblick auf die Entscheidungen des BFH vom 09.12.2010, Az. V R 17/10 und des EuGH vom 11.12.2008, Az. C-371/07, Danfoss und Astrazeneca, gegebenenfalls keine Lieferung von Kost und Wohnung, d.h. kein Leistungsaustausch, vorgelegen.

    Soweit der Kläger es unter Verweisung auf das Urteil des BFH vom 09.12.2010 (Az. V R 17/10, BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53) sowie das Urteil des EuGH vom 11.12.2008 (Az. C-371/07, Danfoss und Astrazeneca, Slg. 2008, I-9549) für denkbar hält, dass kein steuerbarer Leistungsaustausch vorliege, soweit private Interessen der Erntehelfer befriedigt worden seien, ist aus den genannten Entscheidungen - unabhängig von einer Qualifizierung der erbrachten Leistungen - nicht auf eine derartige Rechtsfolge zu schließen.

  • BFH, 10.11.1994 - V R 87/93

    Veräußerung eines für einen landwirtschaftlichen Betrieb angeschafften

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Auch könnte zumindest darin eine Änderung der Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofs des Bundes bestehen, dass der BFH in früheren Entscheidungen landwirtschaftliche Hilfsumsätze in den Anwendungsbereich der Besteuerung nach Durchschnittssätzen einbezogen hat (vgl. Urteile des BFH vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928 und vom 10.11.1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218), daran aber in Folge der erst in neueren Entscheidungen konsequent vorgenommenen richtlinienkonformen Auslegung von § 24 UStG nicht mehr festzuhalten sein dürfte (Urteil des BFH vom 30.03.2011 XI R 19/10, BFHE 233, 353, BStBl II 2011, 772).
  • BFH, 11.02.1999 - V R 27/97

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Landwirtschaftliche Hilfsumsätze sind Umsätze, welche die übrigen Umsätze im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterstützen und abrunden, selbst aber nicht nachhaltig ausgeführt werden (vgl. Urteil des BFH vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928 und vom 11.02.1999 V R 27/97, BFHE 187, 359, BStBl II 1999, 378).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-43/04

    Stadt Sundern - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Grundsätzlich ist eine enge Auslegung geboten, da die Pauschalregelung eine Ausnahme von der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung der Richtlinie darstellt (vgl. Urteile des EuGH vom 15.07.2004, C-321/02 -Harbs-, Slg. 2004, I-7101 und vom 26.05.2005 C-43/04 -Stadt Sundern-, Slg. 2005, I-4491).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 64/00

    Durchschnittssatzbesteuerung nur bei landwirtschaftlichen Umsätzen - Verzicht der

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11
    Da Art. 25 Abs. 2 Gedankenstrich 5 der Richtlinie 77/388/EWG und deren Anhang B bzw. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 der MwStSystRL und deren Anhang VIII ausdrücklich aufeinander verweisen und deshalb zusammen gelesen werden müssen, fällt eine Vermietung nur dann unter die in Art. 25 Abs. 2 Gedankenstrich 5 bzw. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 genannten Dienstleistungen, wenn sie die Mittel betrifft, die der landwirtschaftliche Erzeuger gewöhnlich zum Betrieb seiner eigenen Landwirtschaft verwendet (vgl. Urteil des BFH vom 06.10.2005 V R 64/00, BFHE 212, 132, BStBl II 2006, 212 unter Verweisung auf das Urteil des EuGH vom 15.07.2004, C-321/02 -Harbs-, Slg. 2004, I-7101-7138 zur Richtlinie 77/388/EWG).
  • BFH, 18.05.2010 - I B 204/09

    Unternehmen als wirtschaftlicher Arbeitgeber im Abkommensrecht - Auslegung eines

  • BFH, 15.06.2010 - VI B 11/10

    Fahrtkosten bei außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen

  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

  • BFH, 30.03.2011 - XI R 19/10

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt

  • BFH, 01.07.2010 - V B 62/09

    Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Umsätzen im Inland und im Unionsgebiet -

  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und

  • BFH, 26.01.2012 - VII R 4/11

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage - Drittschutzwirkung

  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

  • BFH, 06.08.1998 - V R 26/98

    Wohnheim - Bürgerkriegsflüchtlinge - Asylbewerber - Kostenübernahmescheine der

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90

    Umsatzsteuer; Kurzfristige Beherbergung von Fremden (§ 4 UStG )

  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

  • BFH, 12.05.2011 - V R 50/10

    Baumbestand keine Betriebsvorrichtung bei Verpachtung eines Grundstücks

  • BFH, 22.09.2005 - V R 28/03

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch Gebietskörperschaft

  • BFH, 25.11.2004 - V R 8/01

    Keine Ausdehnung der Durchschnittsatzbesteuerung gem. § 24 UStG auf Umsätze aus

  • EuGH, 12.02.1998 - C-346/95

    STEUERRECHT

  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

  • BFH, 20.04.1988 - X R 5/82

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen

  • BFH, 23.01.2013 - XI R 27/11

    Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24

  • BFH, 13.01.2011 - V R 65/09

    Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus sog.

  • BFH, 08.11.2012 - V R 15/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Grundstücken im Rahmen

  • BFH, 13.09.1988 - V R 46/83

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung

  • BFH - XI R 33/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 1 K 2819/19

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei kurzfristiger Vermietung von Wohncontainern an

    Der nach dieser Vorschrift erforderliche Leistungsaustausch ergibt sich daraus, dass der Lohneinbehalt zu Lasten des Erntehelfers wie eine Zahlung durch diesen wirkt (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. August 2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952, Rn 11, mit Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- vom 29. Juli 2010 C-40/09, Astra Zeneca, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2010, 1116; Hessisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 7. April 2014 6 K 1612/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 1729).

    Eine Beherbergung ist regelmäßig kurzfristig, wenn sie nicht länger als sechs Monate andauert (EuGH-Urteil vom 12. Februar 1998 C-346/95, Elisabeth Blasi, HFR 1998, 505, Rn 24; BFH-Urteil vom 8. August 2013 V R 7/13, BFH/NV 2013, 1952, Rn 16; Hessisches FG, Urteil vom 7. April 2014 6 K 1612/11, EFG 2014, 1729, alle zur Steuerbefreiung).

  • FG Hessen, 28.06.2017 - 1 K 203/16

    § 24 UStG, Art. 295 Abs.1 Nr.5 MwStSystRL

    Grundsätzlich ist eine enge Auslegung geboten, da die Pauschalregelung eine Ausnahme von der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung der Richtlinie darstellt (vgl. Urteile des EuGH vom 15.07.2004, C-321/02 - Harbs-, Slg. 2004, I-7101 und vom 26.05.2005 C-43/04 -Stadt Sundern-, Slg. 2005, I-4491; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 07.04.2014 6 K 1612/11, EFG 2014, 1729).
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