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   FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04   

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https://dejure.org/2005,9572
FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04 (https://dejure.org/2005,9572)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2005 - 6 K 1613/04 (https://dejure.org/2005,9572)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2005 - 6 K 1613/04 (https://dejure.org/2005,9572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a Abs. 4 Satz 1
    Zum Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen; Unterlassung der Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung wegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums; Unterliegen einer rechtsirrtümlich unterlassenen Passivierung dem Nachholverbot

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nachholverbot bei irrtümlich zu geringer Pensionsrückstellung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nachholverbot bei irrtümlich zu geringer Pensionsrückstellung

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1848
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93

    Bei der Bemessung der Pensionsrückstellung können auch freiwillig gezahlte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04
    Zwar hat der BFH mit Urteil vom 9. November 1995 ( IV R 2/93, BFH/NV 1996, 30) eine Nachholung von Zuführungen zu Pensionsrückstellungen ausnahmsweise zugelassen, wenn die unterlassenen Zuführungen zu der Pensionsrückstellung ersichtlich auf einer Beanstandung durch die Betriebsprüfung des Finanzamts beruhten.
  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 9 K 301/96

    Kürzung des Gewinns durch Pensionsrückstellungen; Nachholverbot bei der Zuführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04
    Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2000 (9 K 301/96, EFG 2001, 350) überzeugend ausgeführt, dass der Wortlaut des § 6a Abs. 4 EStG keinen Raum für Ausnahmen von dem Nachholverbot in Fällen irrtümlicher Rückstellungsbildung lässt und dass der auf die Beendigung des Dienstverhältnisses und auf den Eintritt des Versorgungsfalls bezogene Wortlaut der Ausnahmetatbestände eindeutig ist.
  • BFH, 10.07.2002 - I R 88/01

    Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04
    Zum Nachholverbot hat es der BFH in seiner bisherigen Rechtsprechung dahinstehen lassen, ob die unterbliebene Zuführung zu einer Pensionsrückstellung trotz der gesetzlich bestimmten Beschränkungen in § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG möglich wäre, wenn sie irrtümlich zu gering berechnet worden wäre (BFH-Urteile vom 10. Juli 2002 - I R 88/01, BStBl II 2003, 936 und vom 17. Mai 2000 - I R 25 /88, BFH/NV 2001, 154 ).
  • BFH, 17.05.2000 - I R 25/98

    Bildung einer Pensionsrückstellung: Maßgeblicher Dienstbeginn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04
    Zum Nachholverbot hat es der BFH in seiner bisherigen Rechtsprechung dahinstehen lassen, ob die unterbliebene Zuführung zu einer Pensionsrückstellung trotz der gesetzlich bestimmten Beschränkungen in § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG möglich wäre, wenn sie irrtümlich zu gering berechnet worden wäre (BFH-Urteile vom 10. Juli 2002 - I R 88/01, BStBl II 2003, 936 und vom 17. Mai 2000 - I R 25 /88, BFH/NV 2001, 154 ).
  • FG Berlin, 26.03.1997 - VIII 236/93

    Obergrenze und Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04
    Auch das Finanzgericht Berlin hat mit Urteil vom 26. März 1997 ( VIII 236/93, EFG 1998, 28 ) entschieden, dass eine rechtsirrtümlich unterlassene Passivierung dem Nachholverbot gem. § 6a Abs. 4 EStG unterliegt.
  • FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89

    Einkommensteuer; Höhe der Pensionsrückstellungen bei zusätzlich zum Gehalt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04
    Auch das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 3. November 1992 - I 117/89, EFG 1993, 431 ) war als Vorinstanz der Auffassung, dass die Nachholung von Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung ausnahmsweise zuzulassen sei und hervorgehoben, dass das Finanzamt eine entsprechende frühere Zuführung nicht zugelassen hat.
  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung

    Ob diese Vorschrift auch dann eingreift, wenn eine zu niedrig bemessene Pensionsrückstellung in einer Bilanz für ein Folgejahr auf den zutreffenden Wert aufgestockt werden soll (vgl. dazu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2005 6 K 1613/04, EFG 2005, 1848; Arteaga/Veit in Korn, Einkommensteuergesetz, § 6a Rz. 114; Gosch in Kirchhof, EStG, 5. Aufl., § 6a Rn. 47, m.w.N.), muss im Streitfall nicht erörtert werden.
  • FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 2806/04

    Rückdeckungsansprüche und Pensionsverpflichtungen als unabhängig voneinander zu

    bb.) Der erkennende Senat folgt nicht der Ansicht, dass das Nachholverbot entgegen dem eindeutigen Wortlaut des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG jedenfalls dann nicht gelten soll, wenn Zuführungen aufgrund offensichtlicher Fehler oder wegen eines Irrtums unterblieben sind (so Ahrend/Förster/Rößler, a. a. O., Tz. 948; Stuhrmann, a. a. O.,Tz. 197; Höfer, a. a. O.,Tz. 635, 643; Urteil des FG Hamburg vom 13.9.2001 II 383/00, EFG 2002, 248; wie hier: Weiland, a. a. O., Tz. 283 ff.; Weber-Grellet, a. a. O., § 6a EStG, Tz. 61; Dommermuth in: Herrmann/Heuer/Raupach, § 6a EStG, Tz.152 a. E.; Gosch, a. a. O., Tz. 47, der allerdings eine Ausnahme für Berechnungsfehler zulassen will; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 15.12.2000 9 K 301/96, EFG 2001, 350; des FG Rheinland-Pfalz vom 8.9.2005 6 K 1613/04, EFG 2005, 1848; des FG Berlin vom 26.3.1997 VIII 236/93, EFG 1998, 28).

    Dies spricht für die Vollständigkeit und Abgeschlossenheit dieser " die wesentlichen Zäsuren" erfassenden Aufzählung (so zutreffend:Urteile des FG Baden-Württemberg vom 15.12.2000 und des FG Rheinland-Pfalz vom 8.9.2005, a. a. O.) und gegen eine Dominanz des Motivs des Willkürausschlusses gegenüber anderen Regelungszielen.

    Denn die Unterscheidung, ob die unterlassene Rückstellungsbildung auf einer Absicht oder auf einem bloßen Irrtum beruht, ist gerade im Fall einer beherrschenden Stellung des zusagebegünstigten Gesellschafters voraussehbar streitanfällig (vgl. dazu auch: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8.9.2005, a. a. O.).

  • BFH, 14.01.2009 - I R 5/08

    "Nachholverbot" für Pensionsrückstellung bei Berechnungsfehler

    Wenn dennoch für diesen Sachverhalt keine Ausnahme vom Nachholverbot vorgesehen worden ist, lässt sich daraus ableiten, dass nach dem Willen des Gesetzgebers hier das Nachholverbot uneingeschränkt gelten soll (ebenso FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 15. Dezember 2000 9 K 301/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 349; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2005 6 K 1613/04, EFG 2005, 1848; Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 27. Aufl., § 6a Rz 61; Kauffmann in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 6a Rz 886).
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 1327/07

    Nachholverbot bei versehentlich zu geringen Zuschreibungen bei

    Sie wird insbesondere von Weber-Grellet (in L. Schmidt, Kommentar zum EStG, 26. Aufl. 2007, Rdz. 61 zu § 6 a EStG) sowie Dommersmuth (in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur ESt und KSt, Rdz. 152 zu § 6 a EStG) abgelehnt und hat sich auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Berlin, Urteil vom 26. März 1997 VIII 236/93, EFG 1998, 28, FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2000 9 K 301/96, EFG 2001, 349, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2005 6 K 1613/04, EFG 2005, 1848, FG Köln, Urteil vom 21. März 2007, 13 K 2806/04, EFG 2007, 1411 sowie zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juli 2007, 3 K 82/03, EFG 2007, 1863) nicht durchzusetzen vermocht.
  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 82/03

    Nachholverbot bei versehentlich zu geringen Zuschreibungen bei

    Sie wird insbesondere von Weber-Grellet (in L. Schmidt, Kommentar zum EStG, 26. Aufl. 2007, Rdz. 61 zu § 6 a EStG) sowie Dommermuth (in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur ESt und KSt, Rdz. 152 zu § 6 a EStG) abgelehnt und hat sich auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Berlin, Urteil vom 26. März 1997 VIII 236/93, EFG 1998, 28, FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2000 9 K 301/96, EFG 2001, 349, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2005 6 K 1613/04, EFG 2005, 1848 sowie zuletzt FG Köln, Urteil vom 21. März 2007, 13 K 2806/04, Steuereildienst 2007, 387) nicht durchzusetzen vermocht.
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