Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 15a Abs 1 UStG 2005, § 44 Abs 2 UStDV 2005, Abschn 15a.3 Abs 2 S 1 UStAE, § 15 Abs 4 UStG 2005, UStG VZ 2009
Vorsteuerberichtigung bei in Etappen errichteten Gebäuden - Wolters Kluwer
Berichtigungsobjekt; Etappe; Gebäude; gemischt; genutzt; Herstellung; Investitionsgut; Teilabschnitt; Vorsteuerberichtigung; Vorsteue...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Keine Aufteilung eines in mehreren Etappen fertig gestellten gemischt genutzten Gebäudes für Zwecke der Vorsteuerberichtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtigungsobjekt; Etappe; Gebäude; gemischt; genutzt; Herstellung; Investitionsgut; Teilabschnitt; Vorsteuerberichtigung; Vorsteuerberichtigung bei in Etappen errichteten Gebäuden; Keine Aufteilung eines in mehreren Etappen fertig gestellten gemischt genutzten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebäude in Etappen errichtet: Keine Aufteilung für Vorsteuerberichtigung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei in Etappen errichteten Gebäuden
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Gebäuden
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gebäude als Berichtigungsobjekt bei Verwendung nach Baufortschritt
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16
- BFH, 29.04.2020 - XI R 14/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 26.06.1996 - XI R 43/90
Teilweiser Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung beim Grundstücksverkauf möglich?
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16
Die vom BFH mit Urteil vom 26.06.1996 - XI R 43/90 (BStBl II 1997, 989) festgestellte Aufteilbarkeit eines Grundstücks für Zwecke der Umsatzsteuer gelte auch für die Vorsteuerberichtigung.Das vom Beklagten angeführte BFH-Urteil vom 26.06.1996 - XI R 43/90 (BStBl II 1997, 98) betreffe nur die Frage der Zuordnung zum Unternehmensvermögen.
- BFH, 28.09.2006 - V R 43/03
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16
Die vom Prüfer vorgenommene Aufteilung in Bauabschnitte sei nicht zulässig, da das Gebäude insgesamt dem Unternehmen zugeordnet worden sei (BFH Urteil vom 28.09.2006 - V R 43/03, BStBl II 2007, 417).Nur wenn lediglich bestimmte Gebäudeteile angeschafft oder hergestellt würden, seien diese der jeweilige Gegenstand (BFH, Urteile vom 28.09.2006 - V R 43/03, BStBl 2007, 417 und vom 22.11.2007 - V R 43/06, BStBl II 2008, 770).
- BFH, 09.12.1993 - V R 98/91
Vorsteuerberichtigung bei vorübergehender Nichtvermietung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16
Zur Begründung führte das FA aus, zur Bestimmung der geänderten Verhältnisse könne nach Bauabschnitten differenziert werden, da mehrere Berichtigungsobjekte (Raumeinheiten/Nutzungseinheiten) vorlägen (BFH Urteil vom 09.12.1993 - V R 98/91, BFH/NV 1997, 380).Der BFH habe seine Rechtsauffassung in dem Urteil vom 09.12.1993 - V R 98/91 (BFH/NV 1997, 380) mit Urteil vom 25.04.2002 - V R 58/00 aufgegeben.
- BFH, 25.04.2002 - V R 58/00
Vorsteuerabzug bei späterem Gebäudeleerstand
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16
Der BFH habe seine Rechtsauffassung in dem Urteil vom 09.12.1993 - V R 98/91 (…BFH/NV 1997, 380) mit Urteil vom 25.04.2002 - V R 58/00 aufgegeben. - BFH, 22.11.2007 - V R 43/06
Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16
Nur wenn lediglich bestimmte Gebäudeteile angeschafft oder hergestellt würden, seien diese der jeweilige Gegenstand (BFH, Urteile vom 28.09.2006 - V R 43/03, BStBl 2007, 417 und vom 22.11.2007 - V R 43/06, BStBl II 2008, 770). - BFH, 07.07.2011 - V R 21/10
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16
Der Kläger hatte unstreitig das gesamte Gebäude rechtzeitig seinem Unternehmen zugeordnet (zur fristgerechten Zuordnung vgl. nur BFH, Urteil vom 7. Juli 2011 V R 21/10, BStBl II 2014, 81). - BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16
Im Anschluss an eine EuGH-Vorlage (C-332/14) hat der BFH (Urteil vom 10. August 2016 XI R 31/09, BFH/NV 2016, 1654) entschieden, dass bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes für den Vorsteuerabzug - im Gegensatz zu den Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung - nicht darauf abgestellt werden kann, welche Aufwendungen in bestimmte Teile des Gebäudes eingehen; vielmehr kommt es insoweit auf die prozentualen Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes an.
- BFH, 29.04.2020 - XI R 14/19
Zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.04.2019 - 6 K 1630/16 aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz gab der Klage mit Urteil vom 25.04.2019 - 6 K 1630/16 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 1144) statt.