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   FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08   

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FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08 (https://dejure.org/2010,6287)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.2010 - 6 K 1643/08 (https://dejure.org/2010,6287)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 6 K 1643/08 (https://dejure.org/2010,6287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6a Abs 1 UStG 2005, § 4 Nr 1b UStG 2005, § 6a Abs 4 UStG 2005, § 17a Abs 2 Nr 2 UStDV, § 17a Abs 2 Nr 4 UStDV
    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes im Versendungsnachweis, Vertrauensschutz, Sorgfaltspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Verbringungsnachweis im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • Betriebs-Berater

    Bestimmungsort im Verbringungsnachweis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Buch- und Belegnachweis bei Angabe nur des Bestimmungslandes in der Versicherung des Abnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Buch- und Belegnachweis bei Angabe nur des Bestimmungslandes in der Versicherung des Abnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1237
  • EFG 2011, 313
  • EFG 2011, 670
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Allein aufgrund der Umsätze mit der Klägerin und Herrn E. (6 K 1644/08) ist sie bereits als Steuerpflichtiger i.S. des Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL anzusehen.

    Zudem war zumindest eines der zeitgleich von Herrn E. an die Firma C verkauften Fahrzeuge im Zeitpunkt des Verkaufs in Deutschland zugelassen und ist für einen danach liegenden Zeitraum befristet vorübergehend stillgelegt worden (Verfahren 6 K 1644/08, dort Bl. 52 Prüfer-Handakte).

    Ein weiteres Fahrzeug hatte am 24.11.2005 eine Tageszulassung und ein für die Ausfuhr in ein Drittland verwendetes Kennzeichen (Verfahren 6 K 1644/08, dort Bl. 53 Prüfer-Handakte).

    Die übrigen Fahrzeuge wurden nicht in Deutschland zugelassen (Verfahren 6 K 1644/08, dort Bl. 45 - 51 und Bl. 54 - 57 Prüfer-Handakte); das gleiche gilt für die von der Klägerin verkauften Fahrzeuge.

    Da zumindest bei einem im Zuge der gemeinsam mit Herrn E. vorgenommenen Geschäfte verkauften Fahrzeug (Verfahren 6 K 1644/08, dort Bl. 52 Prüfer-Handakte) erhebliche Zweifel an der Verbringung nach Italien bestehen, ist der Wahrheitsgehalt der Erklärung des Herrn F, die Fahrzeuge nach Italien zu verbringen, insgesamt zweifelhaft.

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.

    § 17a UStDV überschreitet nicht die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage in § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06).

    Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Namens und der Anschrift des Ausstellers des Belegs ergibt sich daraus, dass die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Anfrage bei ihm überprüfbar sein muss (BFH Urteile vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

    Bestehen jedoch Zweifel an der Abholberechtigung, so muss der Unternehmer diese ausräumen oder nachweisen, dass der gelieferte Gegenstand tatsächlich physisch in den anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

    Auch hier gilt allerdings, dass bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief die Lieferung nur dann steuerfrei ist, wenn der Unternehmer diese Zweifel ausräumt oder objektiv feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06).

  • BFH, 23.04.2009 - V R 84/07

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.

    Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Namens und der Anschrift des Ausstellers des Belegs ergibt sich daraus, dass die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Anfrage bei ihm überprüfbar sein muss (BFH Urteile vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

    Bestehen jedoch Zweifel an der Abholberechtigung, so muss der Unternehmer diese ausräumen oder nachweisen, dass der gelieferte Gegenstand tatsächlich physisch in den anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.

    Er kann jedoch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ergänzt oder berichtigt werden (BFH Urteil vom 28.05.2009 - V R 23/08).

    Wird der Buchnachweis nicht rechtzeitig geführt, so kann die Lieferung gleichwohl steuerfrei sein, wenn die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG objektiv feststehen (BFH Urteil vom 28.05.2009 - V R 23/08).

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 247/06

    Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Mehrwertsteuerbetrug

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Zu dem Ergebnis, dass der Unternehmer, dessen USt-Id.Nr. verwendet wurde, Vertragspartner und damit Abnehmer der Fahrzeuge ist, kommt in einem vergleichbaren Fall auch das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil v. 20.05.2010 - 12 K 247/06, EFG 2010, S. 1537).

    Auch dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.05.2010 a.a.O.) genügt es in diesem Zusammenhang, dass sich der Bestimmungsort aus der in der Rechnung angegebenen Adresse des Abnehmers ergibt (unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 08.11.2007 - V R 72/05).

  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Nach Art. 28 c Teil A erster Satz RL ist die Festlegung der Bedingungen in die Kompetenz der Mitgliedstaaten gestellt (BFH-Urteil vom 01.02.2007 - V R 41/04, BStBl. II 2007, 1059).

    Zwar sind § 17 a Abs. 2 und Abs. 4 jeweils eine Sollvorschrift; dies bedeutet jedoch nur, dass das Fehlen einer der aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andereBelege erbracht werden kann (s. a. BFH-Urteil vom 01.02.2007 - V R 41/04 unter 2.b) der Gründe; BFH-Urteil vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634 unter 2 c) der Gründe).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Auch dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.05.2010 a.a.O.) genügt es in diesem Zusammenhang, dass sich der Bestimmungsort aus der in der Rechnung angegebenen Adresse des Abnehmers ergibt (unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 08.11.2007 - V R 72/05).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 71/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Der BFH hat mit Urteil vom 08.11.2007 - V R 71/05 festgestellt, dass die als Soll-Vorschrift ausgestalteten Nachweispflichten des § 17 a UStDV mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind:.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-146/04

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Die Entscheidung des EuGH C-146/04 Collée - verwarf diese Vorschriften der UStDV nicht; er hatte hierüber auch nicht zu entscheiden (Rn. 28 Collée).
  • BFH, 03.05.2010 - XI B 51/09

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
    Die Vollmacht für den Abholer ist nicht Bestandteil der Belegnachweise (BFH, Beschluss vom 3. Mai 2010 XI B 51/09, BFH/NV 2010, 1872).
  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung);

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
  • FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09

    Befreiung von der Umsatzsteuer zweier Pkw-Lieferungen als innergemeinschaftliche

    Aus diesen Rechnungen ergibt sich auch der Nachweis des Bestimmungsorts der Fahrzeuge i. S. des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV, weil in ihnen jeweils die Anschrift der "F" GmbH in "E-Stadt", Luxemburg, ausgewiesen ist (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 20.05.2010 12 K 247/06, EFG 2010, 1537 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 08.11.2007 V R 72/05, BStBl II 2009, 55).

    Von einem Unternehmer kann nicht mehr als eine laienhafte Prüfung der Unterschriften verlangt werden, so dass eine Abweichung schon ins Auge springen muss, um Zweifel zu wecken (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 313).

    Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass bei Auslandsverkäufen von Fahrzeugen die Abwicklung in bar oft die einzig praktikable Methode ist, um beide Seiten abzusichern und dass deshalb Barverkäufe auch bei hochpreisigen Fahrzeugen üblich sind (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670).

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 10/09

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung im Versendungsfall -

    Ob ausnahmsweise bei einem Reihengeschäft zum Schutz der Geschäftsbeziehungen auch die Angabe des Bestimmungslandes ausreichend sein kann (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Oktober 2010  6 K 1643/08, EFG 2011, 670, Revision eingelegt, Az. XI R 42/10), kann im Streitfall offenbleiben.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der

    Denn von einem Unternehmer kann nur eine laienhafte Prüfung der Unterschriften verlangt werden, so dass eine Abweichung auffällig sein muss, um Zweifel an der Identität des Unterschriftsleistenden aufkommen zu lassen (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 1 K 3069/09 U, EFG 2012, 279).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Autobranche bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Barzahlung Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeugs üblich ist und die Händler die Barzahlung bereits aus dem Grund bevorzugen, dass in der Regel keine anderen Sicherungsmöglichkeiten für den Kaufpreisanspruch bestehen und die Erwerber in gleicher Weise nicht bereit sind, Vorkasse zu leisten (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, a.a.O.; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 1 K 3069/09 U, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweis des Verbringens in das EU-Ausland

    Denn dies bedeutet noch nicht, dass sie auch umsatzsteuerlich nicht als Unternehmer anzusehen sind (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670).

    Das Merkmal der Beförderung oder Versendung ist noch nicht erfüllt, wenn der Liefergegenstand dem Empfänger oder seinem Beauftragten im Ausgangsstaat übergeben wird (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670 mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

    Allein aufgrund der Umsätze mit dem Kläger und der Firma Ro. (6 K 1643/08) ist sie bereits als Steuerpflichtiger i.S. des Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL anzusehen.
  • FG Köln, 30.11.2016 - 10 K 3427/15

    Anerkennung von Aufwendungen für Fremdleistungen eines Unternehmens und der

    Bei unklaren oder zweifelhaften Verhältnissen muss er insbesondere auch nachweisen, dass tatsächlich Leistungen an ihn erbracht und diese von ihm vergütet worden sind sowie dass der Vorgang betrieblich veranlasst war (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2011 - 12 K 12267/07, EFG 2011, 670).
  • FG Hamburg, 28.02.2012 - 5 K 10/10

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche

    Dies gilt jedoch grundsätzlich nur, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Gegenstand der Lieferung auch zum Unternehmenssitz des Abnehmers versendet oder befördert wird, und keine Anhaltspunkte für ein Reihengeschäft vorliegen (BFH Urteil vom 17.02.2011 V R 28/10 a. a. O. Tz. 29 Juris; für den Fall eines Reihengeschäfts and. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 313 Tz. 65 juris; offen gelassen BFH Urteil vom 04.05.2011 XI R 10/09 a. a. O. Tz. 20 juris).
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