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   FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10   

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FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10 (https://dejure.org/2011,18153)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.06.2011 - 6 K 165/10 (https://dejure.org/2011,18153)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 6 K 165/10 (https://dejure.org/2011,18153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. b UStG - Umsatzsteuerfreiheit des von einem Privatlehrer ohne Pädagogik-Studium und ohne Bescheinigung der Landesbehörde erteilten Unterrichts nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. ...

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 UStG 2005, § 2 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 4 Nr 21 Buchst a DBuchst bb UStG 2005, § 4 Nr 21 Buchst b DBuchst bb UStG 2005, Art 9 Abs 1 EGRL 112/2006
    Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. b UStG - Umsatzsteuerfreiheit des von einem Privatlehrer ohne Pädagogik-Studium und ohne Bescheinigung der Landesbehörde erteilten Unterrichts nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachhilfeunterricht kann auch ohne Bescheinigung der Landesbehörde umsatzsteuerfrei erteilt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachhilfeunterricht umsatzsteuerfrei

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Berufsbildende Einrichtungen, Umsatzsteuerbefreiung
    Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen
    Allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen
    Allgemeinbildende Einrichtungen
    Nachhilfeinstitute
    Lehrtätigkeit und Unterrichtsvergütung
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Steuerbefreite Leistungen selbstständiger Lehrer
    Selbstständige Lehrer als freie Mitarbeiter
    Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 560
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 14.06.2007 - C-445/05

    Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    Der gemeinschaftsrechtliche Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" beschränkt sich nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (EuGH-Urteil vom 14.06.2007 C-445/05, Haderer, UR 2007, 592; BFH-Urteil vom 27.09.2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323).

    Das ist der Fall, wenn der Lehrer für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelt (EuGH-Urteil vom 14.06.2007 C-445/05, Haderer, UR 2007, 592) und die Ausbildungsleistungen unmittelbar gegenüber den Schülern und nicht gegenüber einer eigenen Bildungseinrichtung erbringt (EuGH-Urteil vom 28.01.2010 Rs. C-473-08 Eulitz GbR, juris).

    Doch besteht zwischen dem konkreten Inhalt des Unterrichts und der Qualifikation des Unterrichtenden grundsätzlich ein Zusammenhang (EuGH-Urteil vom 14.06.2007 C-445/05, Haderer, UR 2007, 592).

  • FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10

    Frage der Steuerbefreiung von durch privaten Schwimmunterricht erzielten Umsätze

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    Die Klägerin kann sich daher unmittelbar auf die Richtlinie berufen (vgl. Beschluss des FG Köln vom 31.05.2010 4 V 312/10, EFG 2010, 1461; Heidner in Bunjes/Geist, UStG, 9. Aufl., § 4 Nr. 21 Rz. 11).

    In der Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte gibt es für ein derartiges Verständnis dieses Begriffs auch keine Anhaltspunkte (vgl. BFH-Urteile vom 28.01.2009 XI R 77/07, BFH/NV 2009, 1676, und vom 10.01.2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725, zu "Erste-Hilfe-Kurs" und Kursen über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"; vom 24.01.2008 V R 3/05 BFH/NV 2008, 1078, zu Ballettstudio; Beschluss des FG Köln vom 31.05.2010 4 V 312/10, EFG 2010, 1461, zum Betreiber einer privaten Schwimmschule).

  • BFH, 24.01.2008 - V R 3/05

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Ballettschulen

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    Entscheidend ist, ob vergleichbare Leistungen in Schulen erbracht werden (BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 3/05, BFHE 221, 302, BFH/NV 2008, 1078).

    In der Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte gibt es für ein derartiges Verständnis dieses Begriffs auch keine Anhaltspunkte (vgl. BFH-Urteile vom 28.01.2009 XI R 77/07, BFH/NV 2009, 1676, und vom 10.01.2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725, zu "Erste-Hilfe-Kurs" und Kursen über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"; vom 24.01.2008 V R 3/05 BFH/NV 2008, 1078, zu Ballettstudio; Beschluss des FG Köln vom 31.05.2010 4 V 312/10, EFG 2010, 1461, zum Betreiber einer privaten Schwimmschule).

  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20.10.2010 VIII R 34/08, BFH/NV 2011, 585; vom 14.04.2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BFH/NV 2010, 2201; vom 25.06.2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873).

    Wird eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt, spricht dies für Selbständigkeit; ist der Steuerpflichtige von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt, spricht dies gegen Selbständigkeit (BFH-Urteil vom 25.06.2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873).

  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20.10.2010 VIII R 34/08, BFH/NV 2011, 585; vom 14.04.2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BFH/NV 2010, 2201; vom 25.06.2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873).

    Weisungsgebundenheit bezüglich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, feste Arbeitszeiten, Ausübung der Tätigkeit gleichbleibend an einem bestimmten Ort, feste Bezüge, Urlaubsanspruch, Anspruch auf sonstige Sozialleistungen, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, die Notwendigkeit der engen ständigen Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Eingliederung in den Betrieb, Schulden der Arbeitskraft und nicht eines Erfolgs und Ausführung von einfachen Tätigkeiten, die regelmäßig weisungsgebunden sind, sprechen gegen die Selbständigkeit der Tätigkeit (BFH-Urteile vom 20.10.2010 VIII R 34/08, BFH/NV 2011, 585; vom 14.04.2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BFH/NV 2010, 2201; vom 14.06.1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661).

  • BFH, 21.03.2007 - V R 28/04

    Umsatzsteuer - berufsbildende Einrichtung - Steuerbefreiung für

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    Sie müssen ihn nicht nur ermöglichen, sondern ihn selbst bewirken (BFH-Urteil vom 21.03.2007 V R 28/04, BFHE 217, 59, BStBl II 2010, 999).

    Das ist bei einer Unterrichtung in Schreib-, Lese- und Rechenfähigkeit der Fall (BFH-Urteil vom 21.03.2007 V R 28/04, BFHE 217, 59, BStBl II 2010, 999).

  • BFH, 27.09.2007 - V R 75/03

    Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    Die "Anerkennung" der Zielsetzung i. S. dieser Vorschrift setzt ebenfalls die Erteilung einer Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde voraus (BFH-Urteil vom 27.09.2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323).

    Der gemeinschaftsrechtliche Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" beschränkt sich nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (EuGH-Urteil vom 14.06.2007 C-445/05, Haderer, UR 2007, 592; BFH-Urteil vom 27.09.2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323).

  • BFH, 20.10.2010 - VIII R 34/08

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Abgrenzung selbständiger von

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20.10.2010 VIII R 34/08, BFH/NV 2011, 585; vom 14.04.2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BFH/NV 2010, 2201; vom 25.06.2009 V R 37/08, BFHE 226, 415, BStBl II 2009, 873).

    Weisungsgebundenheit bezüglich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, feste Arbeitszeiten, Ausübung der Tätigkeit gleichbleibend an einem bestimmten Ort, feste Bezüge, Urlaubsanspruch, Anspruch auf sonstige Sozialleistungen, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, die Notwendigkeit der engen ständigen Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Eingliederung in den Betrieb, Schulden der Arbeitskraft und nicht eines Erfolgs und Ausführung von einfachen Tätigkeiten, die regelmäßig weisungsgebunden sind, sprechen gegen die Selbständigkeit der Tätigkeit (BFH-Urteile vom 20.10.2010 VIII R 34/08, BFH/NV 2011, 585; vom 14.04.2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BFH/NV 2010, 2201; vom 14.06.1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661).

  • BFH, 10.01.2008 - V R 52/06

    Umsatzsteuerfreiheit für Kurse über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" möglich

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    In der Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte gibt es für ein derartiges Verständnis dieses Begriffs auch keine Anhaltspunkte (vgl. BFH-Urteile vom 28.01.2009 XI R 77/07, BFH/NV 2009, 1676, und vom 10.01.2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725, zu "Erste-Hilfe-Kurs" und Kursen über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"; vom 24.01.2008 V R 3/05 BFH/NV 2008, 1078, zu Ballettstudio; Beschluss des FG Köln vom 31.05.2010 4 V 312/10, EFG 2010, 1461, zum Betreiber einer privaten Schwimmschule).
  • BFH, 28.01.2009 - XI R 77/07

    Umsatzsteuerfreiheit sog. "Erste-Hilfe-Kurse" einer GmbH

    Auszug aus FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10
    In der Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte gibt es für ein derartiges Verständnis dieses Begriffs auch keine Anhaltspunkte (vgl. BFH-Urteile vom 28.01.2009 XI R 77/07, BFH/NV 2009, 1676, und vom 10.01.2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725, zu "Erste-Hilfe-Kurs" und Kursen über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"; vom 24.01.2008 V R 3/05 BFH/NV 2008, 1078, zu Ballettstudio; Beschluss des FG Köln vom 31.05.2010 4 V 312/10, EFG 2010, 1461, zum Betreiber einer privaten Schwimmschule).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-473/08

    Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j -

  • BFH, 03.05.1989 - V R 83/84

    1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur

  • BFH, 20.08.2009 - V R 25/08

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb

  • BFH, 18.02.2010 - V R 28/08

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester -

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12

    Aussetzung der Vollziehung: Selbständige Musiklehrerin als Privatlehrerin i.S.

    Das Gericht verweist insoweit auf die Urteile des Finanzgerichts -FG- Hamburg vom 16.06.2011 6 K 165/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 560) und des Niedersächsischen FG vom 19.12.2011 5 K 370/11 (EFG 2012, 882), denen es folgt.
  • FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1768/17

    Rechtsstreit um die Umsatzsteuerfreiheit von sog. Supervisionsleistungen;

    Der Unterrichtende muss lediglich bestimmte Mindestqualifikationen vorweisen; hierfür ist es nicht erforderlich, dass er ein Hochschulstudium absolviert oder die Befähigung zum Lehramt erworben hat (FG Hamburg, Urteil vom 16.6.2011 6 K 165/10, EFG 2012, 560; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19.12.2011 5 K 370/11, EFG 2012, 882; FG München, Beschluss vom 6.12.2012 14 V 3038/12, juris).
  • FG Köln, 23.09.2015 - 9 K 1649/14

    Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen

    Der Unterrichtende muss lediglich bestimmte Mindestqualifikationen vorweisen; hierfür ist es nicht erforderlich, dass er ein Hochschulstudium absolviert oder die Befähigung zum Lehramt erworben hat (FG Hamburg, Urteil vom 16. Juni 2011 6 K 165/10, EFG 2012, 560; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. Dezember 2011 5 K 370/11, EFG 2012, 882; FG München, Beschluss vom 6. Dezember 2012 14 V 3038/12, juris).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2011 - 5 K 370/11

    Recht eines privaten Lehrers auf unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht i.S.d.

    Der Begriff "Privatlehrer" setzt nicht voraus, dass der Unternehmer ein Hochschulstudium absolviert und nach deutschem Recht die Befähigung zum Lehramt innehat (FG Hamburg, Urt. v. 16.06.2011 - 6 K 165/10, juris).

    Gründe, die es rechtfertigen, die Revision nach § 115 Abs. 2 FGO zuzulassen liegen nicht vor (so auch für einen vergleichbaren Fall FG Hamburg, Urt. v. 16.06.2011 - 6 K 165/10, juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 15.06.2015 - 4 K 19/15

    Steuerfreiheit von Englischunterricht einer Privatlehrerin

    Der Unterrichtende muss lediglich bestimmte Mindestqualifikationen vorweisen; hierfür ist es nicht erforderlich, dass er ein Hochschulstudium absolviert oder die Befähigung zum Lehramt erworben hat (Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 16. Juni 2011 6 K 165/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 560; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. Dezember 2011 5 K 370/11, EFG 2012, 882; FG München, Beschluss vom 6. Dezember 2012 14 V 3038/12, juris).
  • FG Nürnberg, 26.08.2014 - 2 K 110/14

    Zur Steuerpflicht von Umsätzen eines Nachhilfeinstituts bei Nichtvorlage einer

    Nach Auffassung des FG Hamburg (Urteil vom 16.06.2011, 6 K 165/10) könne Nachhilfeunterricht auch ohne eine solche Bescheinigung steuerfrei erteilt werden.

    27 Die von der zuständigen Landesbehörde zu erteilenden Bescheinigung, die ein selbständiger Verwaltungsakt ist, ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung und damit ein Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO (vgl. FG München Beschluss vom 06.12.2012 14 V 3038/12, juris; FG Hamburg Urteil vom 16.06.2011 6 K 165/10, EFG 2012, 560).

  • FG München, 06.12.2012 - 14 V 3038/12

    Berufung auf Gemeinschaftsrecht

    Dies bestätige das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 16. Juni 2011 (6 K 165/10) und zwei Verfügungen der OFD Frankfurt.

    Die Frage, ob jemand als "Privatlehrer" i. S. der Vorschrift handelt, kann allerdings nicht von den Qualifikationsanforderungen des jeweiligen Mitgliedstaates abhängen, insbesondere setzt der Begriff "Privatlehrer" nicht voraus, dass der Unternehmer ein Hochschulstudium absolviert und nach deutschem Recht die Befähigung zum Lehramt innehat (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 16. Juni 2011 6 K 165/10, EFG 2012, 560).

  • VG Aachen, 11.06.2010 - 6 L 204/10
    Der - sinngemäß gestellte - Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gleichen Rubrums - 6 K 165/10 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 4. Januar 2010 wiederherzustellen bzw. hinsichtlich der insoweit ergangenen Zwangsgeldandrohung anzuordnen, hat keinen Erfolg.

    Die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 4. Januar 2010 verletzt bei summarischer Betrachtung im Ergebnis daher keine Rechte des Antragstellers, weshalb der Rechtsbehelf in der Hauptsache - die Klage 6 K 165/10 - nach derzeitiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage erfolglos bleiben wird.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13

    Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen

    Damit ist der Kläger nicht als "Privatlehrer" im Sinne der - insoweit enger als die nationale Regelung gefassten - Richtlinienvorschrift anzusehen (vgl. ebenso Finanzgericht, Urteil vom 16. Juni 2011, 6 K 165/10, EFG 2012, 560; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016, 5 K 35/15, EFG 2017, 953).
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