Rechtsprechung
FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. b UStG - Umsatzsteuerfreiheit des von einem Privatlehrer ohne Pädagogik-Studium und ohne Bescheinigung der Landesbehörde erteilten Unterrichts nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachhilfeunterricht kann auch ohne Bescheinigung der Landesbehörde umsatzsteuerfrei erteilt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachhilfeunterricht umsatzsteuerfrei
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Lehrtätigkeit und Unterrichtsvergütung
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
- Steuerbefreite Leistungen selbstständiger Lehrer
- Selbstständige Lehrer als Träger einer Bildungseinrichtung i.S.d. § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG
Papierfundstellen
- EFG 2012, 560
Wird zitiert von ... (8)
- FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12
Selbständige Musiklehrerin als Privatlehrerin i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j …
Das Gericht verweist insoweit auf die Urteile des Finanzgerichts -FG- Hamburg vom 16.06.2011 6 K 165/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 560) und des Niedersächsischen FG vom 19.12.2011 5 K 370/11 (EFG 2012, 882), denen es folgt. - FG Köln, 23.09.2015 - 9 K 1649/14
Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen
Der Unterrichtende muss lediglich bestimmte Mindestqualifikationen vorweisen; hierfür ist es nicht erforderlich, dass er ein Hochschulstudium absolviert oder die Befähigung zum Lehramt erworben hat (FG Hamburg, Urteil vom 16. Juni 2011 6 K 165/10, EFG 2012, 560; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. Dezember 2011 5 K 370/11, EFG 2012, 882; FG München, Beschluss vom 6. Dezember 2012 14 V 3038/12, juris). - FG Niedersachsen, 19.12.2011 - 5 K 370/11
Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer - Unmittelbare Berufung auf …
Der Begriff "Privatlehrer" setzt nicht voraus, dass der Unternehmer ein Hochschulstudium absolviert und nach deutschem Recht die Befähigung zum Lehramt innehat (FG Hamburg, Urt. v. 16.06.2011 - 6 K 165/10, juris).Gründe, die es rechtfertigen, die Revision nach § 115 Abs. 2 FGO zuzulassen liegen nicht vor (so auch für einen vergleichbaren Fall FG Hamburg, Urt. v. 16.06.2011 - 6 K 165/10, juris).
- FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1768/17
Rechtsstreit um die Umsatzsteuerfreiheit von sog. Supervisionsleistungen; …
Der Unterrichtende muss lediglich bestimmte Mindestqualifikationen vorweisen; hierfür ist es nicht erforderlich, dass er ein Hochschulstudium absolviert oder die Befähigung zum Lehramt erworben hat (FG Hamburg, Urteil vom 16.6.2011 6 K 165/10, EFG 2012, 560; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19.12.2011 5 K 370/11, EFG 2012, 882; FG München, Beschluss vom 6.12.2012 14 V 3038/12, juris). - FG München, 06.12.2012 - 14 V 3038/12
Berufung auf Gemeinschaftsrecht
Dies bestätige das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 16. Juni 2011 (6 K 165/10) und zwei Verfügungen der OFD Frankfurt.Die Frage, ob jemand als "Privatlehrer" i. S. der Vorschrift handelt, kann allerdings nicht von den Qualifikationsanforderungen des jeweiligen Mitgliedstaates abhängen, insbesondere setzt der Begriff "Privatlehrer" nicht voraus, dass der Unternehmer ein Hochschulstudium absolviert und nach deutschem Recht die Befähigung zum Lehramt innehat (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 16. Juni 2011 6 K 165/10, EFG 2012, 560).
- FG Nürnberg, 26.08.2014 - 2 K 110/14
Zur Steuerpflicht von Umsätzen eines Nachhilfeinstituts bei Nichtvorlage einer …
Nach Auffassung des FG Hamburg (Urteil vom 16.06.2011, 6 K 165/10) könne Nachhilfeunterricht auch ohne eine solche Bescheinigung steuerfrei erteilt werden.27 Die von der zuständigen Landesbehörde zu erteilenden Bescheinigung, die ein selbständiger Verwaltungsakt ist, ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung und damit ein Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO (vgl. FG München Beschluss vom 06.12.2012 14 V 3038/12, juris; FG Hamburg Urteil vom 16.06.2011 6 K 165/10, EFG 2012, 560).
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
Didgeridoo; durchgeleitete Kostentragung; Privatlehrer; Sozialpädagoge; …
Damit ist der Kläger nicht als "Privatlehrer" im Sinne der - insoweit enger als die nationale Regelung gefassten - Richtlinienvorschrift anzusehen (vgl. ebenso Finanzgericht, Urteil vom 16. Juni 2011, 6 K 165/10, EFG 2012, 560 ; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016, 5 K 35/15, EFG 2017, 953 ). - VG Aachen, 11.06.2010 - 6 L 204/10 Der - sinngemäß gestellte - Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gleichen Rubrums - 6 K 165/10 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 4. Januar 2010 wiederherzustellen bzw. hinsichtlich der insoweit ergangenen Zwangsgeldandrohung anzuordnen, hat keinen Erfolg.
Die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 4. Januar 2010 verletzt bei summarischer Betrachtung im Ergebnis daher keine Rechte des Antragstellers, weshalb der Rechtsbehelf in der Hauptsache - die Klage 6 K 165/10 - nach derzeitiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage erfolglos bleiben wird.