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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10 K, G   

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FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10 K, G (https://dejure.org/2013,45328)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2013 - 6 K 1754/10 K, G (https://dejure.org/2013,45328)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 6 K 1754/10 K, G (https://dejure.org/2013,45328)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertung der Zuführungen zur Pensionsrückstellung aufgrund der Pensionszusage zugunsten eines Geschäftsführers einer Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; GewStG § 7 Abs. 1
    Erdienbarkeit einer Pensionszusage an nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage an nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGA bei nur mittelbarer Erhöhung der Pensionsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gehaltsabhängige Zusagen des GGF nun im Visier des Finanzamtes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Nichteinhaltung der Erdienenskriterien für Pensionszusagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2014, 2913
  • DB 2014, 874
  • EFG 2014, 860
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.09.2008 - I R 62/07

    Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10
    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbHG) anwendet (BFH, Urt. vom 4.9.2002 - I R 48/01, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 347; BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 62/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2013, 39 m.w.N.).

    b) Bei einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers muss die begünstigte Person während der ihr voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit den Versorgungsanspruch noch erdienen können (BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 62/07, BStBl. II 2013, 39 m.w.N.).

    c) Für eine nachträgliche Erhöhung einer erteilten Pensionszusage durch Anhebung des Bemessungssatzes vom ruhegehaltsfähigen Gehalt gelten nach der Rechtsprechung dieselbe Maßstaben wie für Erstzusagen auf eine Versorgungsanwartschaft (BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 62/07, BStBl II 2013, 39 zum beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer; kritisch dazu Weber-Grellet, StuB 2009, 186, 188).

    Eine nachträgliche Zusage ist danach eigenständig auf ihre Erdienbarkeit zu prüfen (BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 62/07, BStBl II 2013, 39; Gosch, KStG, 2. Aufl. 2009, § 8 Rn. 1099).

    Von der bisherigen Rechtsprechung des BFH unterscheidet sich der Streitfall dadurch, dass die Versorgungszusage nicht durch direkte Anhebung des Prozentsatzes des letzten Bruttomonatsgehaltes als Bemessungsgrundlage der Altersrente (vgl. BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 62/07, BStBl II 2013, 39: Erhöhung der Rente von 50 v.H. auf 66 v.H. des letzten Bruttomonatsgehaltes), sondern nur mittelbar durch Erhöhung der bemessungsrelevanten Aktivbezüge verändert wurde.

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist deshalb selbst dann keine vGA anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 62/07, BStBl II 2013, 39 m.w.N.).

    Allerdings bedürfen auch bei einer nachträglichen Zusage Ausnahmen vom typisierenden Grundsatz wie bei einer erstmaligen Zusage der besonderen Begründung (vgl. BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 62/07, BStBl II 2013, 39).

    Denn auch der BFH betont, dass das Finanzgericht als Tatsacheninstanz die Frage, ob eine Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst ist, anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilen muss (BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 62/07, BStBl II 2013, 39).

  • BFH, 28.06.2005 - I R 25/04

    VGA: Pensionszusage, Erdienbarkeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10
    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine derart kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann (BFH, Beschluss vom 28.06.2005 - I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252 m.w.N.).

    Ein Versorgungsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH von einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich nur dann erdienbar, wenn zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegt (BFH, Beschluss vom 28.06.2005 - I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252 m.w.N.).

    Entgegen der Überlegungen der Kl. kann nicht anstelle der Vollendung des 60. Lebensjahres des R auf einen späteren Zeitpunkt abgestellt werden, weil nach der Rechtsprechung zum Erdienungszeitraum der in der Pensionszusage vereinbarte frühestmögliche Zeitpunkt des Pensionsbezuges maßgebend ist (BFH, Beschluss vom 28.06.2005 - I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; FG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2012 - 6 K 1093/10 K,G,F, EFG 2013, 323).

    Der BFH betont zu Recht, dass diese Frist mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne einer allgemein gültigen, zwingenden Voraussetzung verstanden werden darf (BFH, Urteil vom 24.04.2002 - I R 43/01, BStBl. II 2003, 416; BFH, Beschluss vom 28.06.2005 - I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252 m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 06.11.2012 - 6 K 1093/10

    Verzicht auf gesellschaftsrechtlich veranlasste Pensionszusage: Bewertung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10
    2010]) - weiterhin (zuvor FG Düsseldorf, Beschluss vom 3.08.2010 - 6 V 1868/10 A, EFG 2010, 1720; Urteil vom 6.11.2012 - 6 K 1093/10 K,G,F, EFG 2013, 323).

    Entgegen der Überlegungen der Kl. kann nicht anstelle der Vollendung des 60. Lebensjahres des R auf einen späteren Zeitpunkt abgestellt werden, weil nach der Rechtsprechung zum Erdienungszeitraum der in der Pensionszusage vereinbarte frühestmögliche Zeitpunkt des Pensionsbezuges maßgebend ist (BFH, Beschluss vom 28.06.2005 - I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; FG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2012 - 6 K 1093/10 K,G,F, EFG 2013, 323).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BFH auch in diesem Punkt (FG Düsseldorf, Beschluss vom 3.08.2010 - 6 V 1868/10 A, EFG 2010, 1720; Urteil vom 6.11.2012 - 6 K 1093/10 K,G,F, EFG 2013, 323) und erstreckt sie folgerichtig auf mittelbare Erhöhungen der Pensionszusage infolge relevanter Gehaltssteigerungen.

  • FG Düsseldorf, 03.08.2010 - 6 V 1868/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftsteuergesetz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10
    2010]) - weiterhin (zuvor FG Düsseldorf, Beschluss vom 3.08.2010 - 6 V 1868/10 A, EFG 2010, 1720; Urteil vom 6.11.2012 - 6 K 1093/10 K,G,F, EFG 2013, 323).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BFH auch in diesem Punkt (FG Düsseldorf, Beschluss vom 3.08.2010 - 6 V 1868/10 A, EFG 2010, 1720; Urteil vom 6.11.2012 - 6 K 1093/10 K,G,F, EFG 2013, 323) und erstreckt sie folgerichtig auf mittelbare Erhöhungen der Pensionszusage infolge relevanter Gehaltssteigerungen.

  • BFH, 24.04.2002 - I R 43/01

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10
    Der BFH betont zu Recht, dass diese Frist mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne einer allgemein gültigen, zwingenden Voraussetzung verstanden werden darf (BFH, Urteil vom 24.04.2002 - I R 43/01, BStBl. II 2003, 416; BFH, Beschluss vom 28.06.2005 - I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252 m.w.N.).
  • BFH, 04.09.2002 - I R 48/01

    Pensionszusage; vGA

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10
    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbHG) anwendet (BFH, Urt. vom 4.9.2002 - I R 48/01, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 347; BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 62/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2013, 39 m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 14/04

    Pensionszusage Gesellschafter-Geschäftsführer: Erdienbarkeit - Zur Frage der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10
    Bei einem - wie im Streitfall - nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein Versorgungsanspruch grundsätzlich nur dann erdienbar, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (BFH, Urteil vom 14.07.2004 - I R 14/04, BFH/NV 2005, 245 m.w.N.; Lang in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8 Abs. 3 KStG, Teil D Rn. 655 [Aug. 2013]).
  • BFH, 26.06.2013 - I R 39/12

    Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10
    a) Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG, für die Gewerbesteuer i.V.m. § 7 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG), ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (oder verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z.B. BFH, Urt. vom 26.06.2013 - I R 39/12, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2013, 2750 m.w.N.).
  • BFH, 20.05.2015 - I R 17/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2013  6 K 1754/10 K,G wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG Düsseldorf wies sie mit Urteil vom 9. Dezember 2013  6 K 1754/10 K,G als unbegründet ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 860 abgedruckt.

  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 13/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer

    Entsprechendes ergebe sich aus dem Urteil des FG Düsseldorf vom 09.12.2013 (Az. 6 K 1754/10 K,G), bestätigt durch den BFH durch Urteil vom 20.05.2015 (Az. I R 17/14).
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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,924
VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10 (https://dejure.org/2012,924)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2012 - 6 K 1754/10 (https://dejure.org/2012,924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nutzung eines Pfarrsaals zu anderen als zu kirchlichen Zwecken; Voraussetzungen für die Beschränkung der Nutzung des Pfarrsaals auf kirchliche oder kirchenähnliche Zwecke; Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung bei materieller Illegalität einer durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht-kirchliche Nutzung eines Pfarrsaals

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Rastatt-Niederbühl: Klage gegen Nutzung des Gemeindesaals der Pfarrkirche für nicht-kirchliche Zwecke erfolglos

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Würzburg, 17.05.2011 - W 4 K 10.886

    Nachbarklage; Kulturscheune mit Dorfplatz; hinreichende Bestimmtheit der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Dies ist bei der derzeit vorgenommenen Nutzung des Saals der Beigeladenen, der sowohl der Kirche als auch den Gruppen und Vereinen des Ortsteils ... als Versammlungs- und Begegnungsstätte sowie als Probenraum dient (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 28.05.2005 - 1 B 889/04 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.04.2003 - 8 A 11903/03 - VG Würzburg, Urt. v. 17.05.2011 - W 4 K 10.886 - und Urt. v. 13.10.2009 - W 4 K 08.1005 - ), der Fall.
  • VG Würzburg, 13.10.2009 - W 4 K 08.1005

    Baurechtliche Nachbarklage; Dorfgemeinschaftshaus mit Jugendraum, Vereinsraum und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Dies ist bei der derzeit vorgenommenen Nutzung des Saals der Beigeladenen, der sowohl der Kirche als auch den Gruppen und Vereinen des Ortsteils ... als Versammlungs- und Begegnungsstätte sowie als Probenraum dient (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 28.05.2005 - 1 B 889/04 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.04.2003 - 8 A 11903/03 - VG Würzburg, Urt. v. 17.05.2011 - W 4 K 10.886 - und Urt. v. 13.10.2009 - W 4 K 08.1005 - ), der Fall.
  • VG München, 09.08.2011 - M 1 K 11.2518

    Antrag auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten; Schweinestall in 10 Metern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Allein die materielle Illegalität einer durch eine Baugenehmigung gedeckten Nutzung würde nicht zu einer Nutzungsuntersagung berechtigen (vgl. VG München, Urt. v. 09.08.2011 - M 1 K 11.2518 - VG Gelsenkirchen, Urt. v. 15.12.2011 - 5 K 5300/10 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1991 - 3 S 2358/91

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen illegales

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Eine derartige Ermessensreduzierung auf Null kommt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 13.12.1991 - 3 S 2358/91 -, ESVGH 42, 238 und Urt. v. 25.05.1992 - 5 S 2775/91 -, VBlBW 1993, 19) bei hoher Intensität der Störung oder Gefährdung eines wesentlichen Rechtsgutes des Nachbarn in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 2249/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur Vermeidung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Ob den betroffenen Nachbarn Geräuschimmissionen zuzumuten sind, ist grundsätzlich anhand von technischen Regelwerken (TA-Lärm, Freizeitlärmrichtlinie) zu beurteilen, die im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtabwägung als Orientierungshilfe bzw. Entscheidungshilfe herangezogen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.09.2011 - 2 A 2249/09 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2002 - 10 S 1559/01 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01

    Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Nach dieser Vorschrift kann die Benutzung von Anlagen untersagt werden, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt werden, d.h. die Nutzung nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und fortdauernd gegen materielles Recht verstößt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, VBlBW 2010, 111, vom 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, und vom 24.07.2002 - 5 S 149/01 -, GewArch 2003, 496 sowie Beschl. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, DÖV 1996, 750 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2010 - 2 O 116/10

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Bescheidungsklage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Die Klägerin kann auch nicht beanspruchen, dass die Beklagte verpflichtet wird, ihren Antrag auf bauordnungsrechtliches Einschreiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes zu bescheiden (vgl. zur Zulässigkeit einer auf Bescheidung eines Antrags gerichteten Untätigkeitsklage: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.10.2010 - 2 O 116/10 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Nach dieser Vorschrift kann die Benutzung von Anlagen untersagt werden, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt werden, d.h. die Nutzung nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und fortdauernd gegen materielles Recht verstößt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, VBlBW 2010, 111, vom 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, und vom 24.07.2002 - 5 S 149/01 -, GewArch 2003, 496 sowie Beschl. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, DÖV 1996, 750 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1996 - 8 S 2964/95

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit; mehrere an sich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Nach dieser Vorschrift kann die Benutzung von Anlagen untersagt werden, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt werden, d.h. die Nutzung nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und fortdauernd gegen materielles Recht verstößt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, VBlBW 2010, 111, vom 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, und vom 24.07.2002 - 5 S 149/01 -, GewArch 2003, 496 sowie Beschl. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, DÖV 1996, 750 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2009 - 5 S 347/09

    Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung entfällt bei Verzicht oder erkennbaren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
    Nach dieser Vorschrift kann die Benutzung von Anlagen untersagt werden, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt werden, d.h. die Nutzung nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und fortdauernd gegen materielles Recht verstößt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, VBlBW 2010, 111, vom 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, und vom 24.07.2002 - 5 S 149/01 -, GewArch 2003, 496 sowie Beschl. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, DÖV 1996, 750 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2775/91

    Kleines Wohnheim für Aussiedler im reinen Wohngebiet

  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01

    Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunaler Freizeiteinrichtung

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2011 - 5 K 5300/10

    Nachbarklage, Einschreiten, Giebelfenster, Gebäudeabschlusswand, Brandschutz,

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

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