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FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- openjur.de
Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im geschäftlichen Verkehr kann nichtabziehbare Betriebsausgabe sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im geschäftlichen Verkehr kann nichtabziehbare Betriebsausgabe sein
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im geschäftlichen Verkehr kann nichtabziehbare Betriebsausgabe sein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfallsanordnung in Strafurteil als nichtabziehbare Betriebsausgabe
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11
- BFH, 14.05.2014 - X R 23/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 2093
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 14.05.2014 - X R 23/12
Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und …
Die verbundene Klage blieb ohne Erfolg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2093). - FG Thüringen, 12.02.2014 - 3 K 926/13
Nebenberufliche Erstellung von Lehrbriefen durch eine hauptberufliche Dozentin …
Private Gründe greifen insbesondere dann durch, wenn die strafbaren Handlungen mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen nur insoweit im Zusammenhang stehen, als diese eine Gelegenheit zu einer Straftat verschafft (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BStBl II 2004, 641; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 27. Juni 2008 4 K 1928/07, EFG 2009, 31 ; vom 15. April 2010 4 K 2699/06, EFG 2010, 1491; Finanzgericht Hamburg, Urteile vom 17. Dezember 2010 6 K 126/10, DStRE 2012, 271 ; vom 18. Juni 2012 6 K 181/11, EFG 2012, 2093).
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