Rechtsprechung
VG Koblenz, 06.03.2008 - 6 K 1826/07.KO |
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auszahlung von Mehrarbeitsvergütungen für 112 Stunden Mehrarbeit; Ausgleich von Mehrarbeitsstunden durch Dienstbefreiung; Erkrankung während der im Dienstplan als "dienstfrei" bezeichneten Tage
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erkrankung eines Beamten während Abfeierns von Überstunden
- streifler.de (Kurzinformation)
Beamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Erkrankung eines Beamten während "Abfeierns" von Überstunden begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden bei Erkrankung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Berlin, 24.05.2004 - 5 A 87.04
Auszug aus VG Koblenz, 06.03.2008 - 6 K 1826/07
Nichts anderes kann für eine Erkrankung während der im Dienstplan als ,,dienstfrei" bezeichneten Tage gelten (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. Mai 2004 - 5 A 87.04 - juris). - BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82
Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte …
Auszug aus VG Koblenz, 06.03.2008 - 6 K 1826/07
Es ist sowohl in der verwaltungsgerichtlichen als auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich ist, denn es handelt sich bei der Arbeitsbefreiung und der Verschaffung von Freizeit lediglich um die Entbindung von der ansonsten bestehenden Dienstverpflichtung im Umfang der vorab geleisteten Überstunden, nicht aber darüber hinaus um die Verschaffung einer zu Erholungszwecken nutzbaren Arbeitsfreien Zeit (vgl. statt vieler BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1991 2 B 120/90 NVwZ-RR 1992, 34; BAG, Urteil vom 4. September 1985 7 AZR 531/82 -, BAGE 49, 273). - BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit von Nebentätigkeitsvergütungen Beamter
Auszug aus VG Koblenz, 06.03.2008 - 6 K 1826/07
Soweit anderen Beamten also die vom Kläger begehrte Vergütung entgegen dieser Norm gewährt worden ist, so kann sich der Kläger dies nicht mit einem Hinweis auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zunutze machen, da der allgemeine Gleichheitssatz eine Gleichheit ,,im Unrecht" nicht gewährt (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 390/89 -, NVwZ 1994, 475). - BVerwG, 23.01.1991 - 2 B 120.90
Beamtenrecht - Arbeitszeitverkürzung - Ausgleich durch Minderarbeit
Auszug aus VG Koblenz, 06.03.2008 - 6 K 1826/07
Es ist sowohl in der verwaltungsgerichtlichen als auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich ist, denn es handelt sich bei der Arbeitsbefreiung und der Verschaffung von Freizeit lediglich um die Entbindung von der ansonsten bestehenden Dienstverpflichtung im Umfang der vorab geleisteten Überstunden, nicht aber darüber hinaus um die Verschaffung einer zu Erholungszwecken nutzbaren Arbeitsfreien Zeit (vgl. statt vieler BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1991 2 B 120/90 NVwZ-RR 1992, 34; BAG, Urteil vom 4. September 1985 7 AZR 531/82 -, BAGE 49, 273).
- VG Freiburg, 21.12.2007 - NC 6 K 1769/07
Berechnung der Kapazität von Studienplätzen; Kapazitätsrechtliche Erfassung von …
NC 6 K 1826/07.