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   VG Münster, 07.04.2021 - 6 K 1924/18   

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https://dejure.org/2021,11587
VG Münster, 07.04.2021 - 6 K 1924/18 (https://dejure.org/2021,11587)
VG Münster, Entscheidung vom 07.04.2021 - 6 K 1924/18 (https://dejure.org/2021,11587)
VG Münster, Entscheidung vom 07. April 2021 - 6 K 1924/18 (https://dejure.org/2021,11587)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2016 - 12 A 157/15

    Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ( UVG ); Erfüllung

    Auszug aus VG Münster, 07.04.2021 - 6 K 1924/18
    Das Vorliegen des Merkmals "bei einem seiner Elternteile lebt" ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung des Einzelfalles zu beurteilen, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11 -, BVerwGE 144, 306 = NJW 2013, 405 = juris, Rn. 21; OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2016 - 12 A 157/15 -, www.nrwe.de, Rn. 24.

    Insoweit kommt es entscheidend darauf an, inwieweit eine wechselseitige Unterstützung der Eltern bei der Bewältigung der familiären Alltagssituation erfolgt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2016, a.a.O., Rn. 29ff, mit weiteren Nachweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 461/99

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ; Geltendmachung eines

    Auszug aus VG Münster, 07.04.2021 - 6 K 1924/18
    OVG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, juris, mit weiteren Nachweisen, u.a. mit dem Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/99 -, www.nrwe.de.
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

    Auszug aus VG Münster, 07.04.2021 - 6 K 1924/18
    Das Vorliegen des Merkmals "bei einem seiner Elternteile lebt" ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung des Einzelfalles zu beurteilen, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11 -, BVerwGE 144, 306 = NJW 2013, 405 = juris, Rn. 21; OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2016 - 12 A 157/15 -, www.nrwe.de, Rn. 24.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 6 B 8.18

    Unterhaltsvorschuss bei Schulbesuch im Ausland

    Auszug aus VG Münster, 07.04.2021 - 6 K 1924/18
    Dem entspricht, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Heraufsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von der Vollendung des zwölften Lebensjahres auf die Vollendung des 18. Lebensjahres weniger auf den Ausfall der Betreuungsleistungen des anderen Elternteils als vielmehr auf das Bedürfnis, für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufkommen zu müssen, abgestellt wird, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2019 - OVG 6 B 8.18 -, juris, Rn. 18.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13

    Berechtigung eines alleinerziehenden Elternteils zur Geltendmachung eines

    Auszug aus VG Münster, 07.04.2021 - 6 K 1924/18
    OVG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, juris, mit weiteren Nachweisen, u.a. mit dem Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/99 -, www.nrwe.de.
  • VG Berlin, 05.07.2022 - 21 K 792.21

    Gewährung von Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehung einer Kindesmutter

    Ob sich dabei für die mit dem Wegfall der bisher im Unterhaltsvorschussgesetz vorgesehenen Altersgrenze von 12 Jahren nunmehr in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogenen älteren Kinder die "Gewichtung" der oben dargestellten maßgeblichen Kriterien verändert hat, weil für Kinder zwischen der Vollendung des 12. und des 18. Lebensjahres in erster Linie darauf abzustellen sein könnte, wer die mit der Betreuung des Kindes verbundenen finanziellen Belastungen trägt (so die 6. Kammer des VG Münster mit Urteil vom 7. April 2021 - 6 K 1924/18 - juris Rn. 22 ff.; in diese Richtung bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2019 - 6 B 8.18 - juris Rn. 15 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung, weil hier der Finanzierungsanteil des Kindesvaters nicht anders zu bewerten ist als sein Betreuungsanteil und im Übrigen das Kind erst am 2. Juni 2021 das 12. Lebensjahr vollendet hat.
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