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FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 6 K 194/92 |
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FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 1995 - 6 K 194/92 (https://dejure.org/1995,31893)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§§ 10e, 34f EStG
Einkommensteuer; Schwarzausbau eines Dachgeschosses
Wird zitiert von ...
- VG Meiningen, 16.01.2003 - 1 K 412/02
Schülerbeförderungskosten; Schulfinanzierungsgesetz; Schülerbeförderungskosten; …
sprechung vereinzelt unter Hinweis auf den Grundsatz von der Einheit der Rechtsordnung entschieden, dass die Gewährung einer staatlichen Leistung an das Bestehen eines mit der Rechtsordnung übereinstimmenden Zustandes bzw. an ein rechtlich zulässiges Verhalten anknüpfe, nicht aber an eine "unerlaubte Handlung" (vgl. zur Versagung von Wohngeld bei Nutzung eines Wochenendhauses: BVerwG. U. v. 18.01.1991, 8 C 63/89, NVwZ 1991, 678, 679; Versagung einer Mietbeihilfe nach dem USG: BVerwG B. v. 05.12.1996, 8 B 134/96, zur Unzulässigkeit von Wohneigentumsförderung bei nicht angezeigten Dachausbau: FG Baden-Württemberg, U. v. 07.09.1995, 6 K 194/92; zur Versagung einer Investitionszulage: BFH, U. v. 08.02.1980, III R 104/78), jedoch ist eine durchgängige einheitliche Praxis in der Rechtsprechung im Hinblick auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung nicht feststellbar (vgl. auch FG Münster, U. v. 25.08.1993, 8 K 6232/92 E; BFH, U. v. 19.06.1990, VII R 84/88; BFH, U. v. 17.12.1991, VII R 103/90).