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   VG Karlsruhe, 10.08.2006 - 6 K 1981/05   

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VG Karlsruhe, 10.08.2006 - 6 K 1981/05 (https://dejure.org/2006,19694)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.08.2006 - 6 K 1981/05 (https://dejure.org/2006,19694)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. August 2006 - 6 K 1981/05 (https://dejure.org/2006,19694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Feststellung von Abschiebungshindernissen außerhalb des Asylverfahrens; rechtliches Abschiebungshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis; Eine in Bosnien nicht zu behandelnde Krankheit des Antragstellers als Abschiebungshindernis; Begriff einer bestehenden erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit i.S.d. § 60 Abs. 7 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 23; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 31 Abs. 3; AsylVfG § 13 Abs. 1; AufenthG § 72 Abs. 2; AAZuVO § 7 Nr. 1; AAZuVO § 8; AufenthG § 25 Abs. 5; GG Art. 6 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis, Bleiberechtsregelung, Bosnien-Herzegowina, Krankheit, posttraumatische Belastungsstörung, subsidiärer Schutz, Antrag, Ausländerbehörde, Auslegung, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Bundesamt, Asylantrag, Zustimmung, Regierungspräsident, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.08.2006 - 6 K 1981/05
    Indes gilt dies nur für Ausländer, die im Bundesgebiet einen Asylantrag, d.h. einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG und einen Antrag auf Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 1 AufenthG (vgl. § 13 Abs. 1 u. 2 AsylVfG) gestellt haben bzw. deren Begehren als ein Begehren auf Schutz vor politischer Verfolgung auszulegen und damit an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu leiten ist (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 03.03.2006, NVwZ 2006, 830, wonach gem. § 13 Abs. 1 AsylVfG derjenige Schutzsuchende, der sich materiell auf Asylgründe beruft, zwingend auf das alle Schutzersuchen und Schutzformen erfassende Asylverfahren zu verweisen ist, welches wegen der besonderen Sachkunde ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugewiesen ist, und wonach kein Wahlrecht des Ausländers zwischen asylrechtlichem und ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht).
  • BVerwG, 04.09.2000 - 9 B 436.00

    Einstellung des Verfahrens nach Zurücknahme des Rechtsmittels

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.08.2006 - 6 K 1981/05
    Eine hiergegen gerichtete Klage blieb letztinstanzlich erfolglos (BVerwG, Beschl. v. 04.09.2000 - 9 B 436.00 -).
  • VG Karlsruhe, 07.09.2005 - 4 K 1390/03

    Kein Ausreisehindernis für Ashkali in den Kosovo; kein Verstoß gegen Art 8 MRK

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.08.2006 - 6 K 1981/05
    Dass die Ausreise des Klägers zu 2, d.h. seine Abschiebung oder seine freiwillige Ausreise (vgl. dazu ausführlich VG Karlsruhe, Urt. v. 27.09.2005 - 4 K 1390/03 -), aus tatsächlichen Gründen unmöglich wäre, macht er selbst nicht geltend und solches lässt sich für das Gericht auch nicht erkennen.
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 9 ME 187/06

    Positive Entscheidung des Bundesamts als Voraussetzung für die Erteilung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.08.2006 - 6 K 1981/05
    Der Auffassung des OVG Lüneburg, wonach jede Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wegen im Zielstaat drohender Gefahren eine positive Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge voraussetzt (vgl. den Beschl. v. 14.06.2006 - 9 ME 187/06 -, juris), hält das Gericht für zu weitgehend.
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.08.2006 - 6 K 1981/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist ein derartiges Abschiebungsverbot etwa als gegeben anzusehen, wenn nach einer Abschiebung des Ausländers in sein Heimatland dieser dort alsbald nach der Einreise eine erhebliche und ernstliche Verschlechterung seiner Gesundheit zu erwarten hat, welche dort auch nicht behoben werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, NVwZ 2003, Beilage 1, 53, Urt. v. 09.09.1997, InfAuslR 1998, 125).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.08.2006 - 6 K 1981/05
    Durch § 25 Abs. 3 AufenthG soll die aufenthaltsrechtliche Stellung des von § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 AufenthG geschützten Ausländers verbessert und die bislang verbreitete Praxis, die Duldung - häufig in Form von sog. Kettenduldungen - als "zweitklassiges Aufenthaltsrecht" einzusetzen, eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2005, AuAS 2006, 122).
  • VG Braunschweig, 19.09.2006 - 6 A 474/04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für als Kleinkinder eingereiste

    Eine subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen) in diesem Sinne ist auch gegeben, wenn es dem Ausländer unzumutbar ist, in sein Heimatland zurückzukehren; die Möglichkeit, bei entsprechendem Willen tatsächlich in den Herkunftsstaat zurückkehren zu können (Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise), steht der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen (VG Braunschweig, Urt. vom 29.06.2005 - 6 A 171/05 -, juris; Urt. vom 24.03.2006 - 8 A 415/05 - ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 07.02.2006, NVwZ-RR 2006, 576, 577 und Ls. 1; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 18.01.2006, ZAR 2006, 142, 143; VG Stuttgart, Urt. vom 22.11.2005, NVwZ-RR 2006, 577, 578; VG Darmstadt, Urt. vom 22.11.2005, Asylmagazin 1-2/2006, 40; VG Karlsruhe, Urt. vom 10.08.2006 - 6 K 1981/05 -, juris; VG Hannover, Urt. vom 02.03.2005 - 10 A 1020/04 - Hoppe, ZAR 2006, 125, 126 Fn. 11; Marx, ZAR 2006, 261, 262; Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 278; Heinhold, Asylmagazin 11/2004, 7, 13; Benassi, InfAuslR 2005, 357, 361; entsprechend auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2006, § 25 Rn. 100 und Bundesministerium des Innern, Vorläufige Anwendungshinweise zum AufenthG und zum Freizügigkeitsgesetz/EU, Nr. 25.5.1.2 Satz 2; anderer Ansicht Niedersächsisches OVG, Urt. vom 29.11.2005 - 10 LB 84/05 -, teilweise abgedr.
  • VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus § 25 Abs 3 AufenthG 2004

    Eine Zuständigkeit des Regierungspräsidiums ist ferner zwar im Vorfeld bestimmter Aufenthaltstitel, nicht jedoch für die Entscheidung über diese und auch nicht im Zusammenhang mit der inzidenten Feststellung bzw. Ablehnung eines Abschiebungshindernisses gegeben (arge §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 8 AAZuVO; wie hier: VG Karlsruhe, Urt. v. 10.8.2006 - 6 K 1981/05 - VENSA).
  • VG Freiburg, 23.07.2007 - 1 K 743/07

    Zielstaatbezogenes Abschiebungshindernis bei Rückkehr nach Serbien

    Eine Zuständigkeit des RP Freiburg ist schließlich zwar im Vorfeld der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (vgl. den Zustimmungsvorbehalt in § 8 AAZuVO), nicht jedoch im Zusammenhang mit der inzidenten Feststellung des Abschiebungshindernisses gegeben (arg e §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 8 AAZuVO; wie hier: VG Karlsruhe, Urt. v. 10.8.2006 - 6 K 1981/05 - VENSA).
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