Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 22.12.2005 - 6 K 1996/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 13b UStG weder verfassungs- noch europarechtswidrig
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 13 b UStG weder verfassungs- noch europarechtswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leistungsempfänger aus Umsatzsteuerschuldner
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit von § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) mit dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Steuererhebung und Vorschriften des Europarechts; Werklieferung im Sinne von § 3 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG); Leistungsort bei derartigen Werklieferungen; Steuerschuldner i.S.d. § ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umsatzsteuerpflicht des Auftraggebers für beauftragte ausländische Firma ist rechtmäßig
Papierfundstellen
- EFG 2006, 532
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.12.2005 - 6 K 1996/02
Das BVerfG hat in zwei Urteilen (vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239 und vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94 ) entschieden, dass der Gleichheitssatz eine rechtliche und tatsächliche Gleichbelastung der Steuerpflichtigen durch das Steuergesetz gebietet.Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Ausgestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen - strukturelles Vollzugsdefizit - (vgl. auch BVerfGE 110, 94 , >112<).
Ein solches Vollzugsdefizit ist zu vermuten, wenn nach Feststellung eines Erhebungsdefizits der Vollzug der Steuernorm nur durch verschärfte Prüfungsmaßnahmen sichergestellt werden kann, um eine annähernd gleichmäßige Belastung zu erreichen (vgl. BVerfGE 110, 94 , >116<).
Zumindest muss aber bei (noch) fehlenden Erkenntnissen tatsächlicher Natur auf Grund einer Analyse des Erhebungsverfahrens hinreichend feststehen, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit besteht (BVerfGE 110, 94 f. unter C. II. 2. a) und C. III. 1. der Gründe).
Insbesondere bei ermittlungsbeschränkenden Verfahrensgrundsätzen (§ 30 a AO in den dem BVerfG vorliegenden Fällen) und uneffizienten Erhebungsregeln im Veranlagungsverfahren ist eine gleichheitswidrige Vollzugssituation zu befürchten (BVerfGE 110, 94 f. unter C. II. 3. der Gründe).
Der vorliegende Sachverhalt ist somit nicht vergleichbar mit den Fällen der unzureichend nachgefragten und kaum kontrollierbaren Angaben über Spekulationsgeschäfte (vgl. BVerfGE 110, 94 , f. unter C. III. 3) ee) und dd) der Gründe), weil der Unternehmer im hier zu beurteilenden Fall zu den entsprechenden Angaben eindeutig verpflichtet ist.
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.12.2005 - 6 K 1996/02
Das BVerfG hat in zwei Urteilen (vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239 und vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94 ) entschieden, dass der Gleichheitssatz eine rechtliche und tatsächliche Gleichbelastung der Steuerpflichtigen durch das Steuergesetz gebietet.Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss dies aber auf Grund statistischer Erhebungen feststehen (vgl. BVerfGE 84, 239 >276<, wonach "die Hälfte" der Kapitalerträge nicht erfasst war).
- BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95
Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.12.2005 - 6 K 1996/02
Nur wenn der Gesetzgeber einen Erhebungsmangel erkennt und gleichwohl versäumt, einzuschreiten und den Mangel nachzubessern, ist ihm das Vollzugsdefizit auch vorzuwerfen (BVerfGE 110.94 f. unter C II. 2. d), vgl. ausführlich zu diesem Gesichtspunkt: BFH, Urteile vom 18.02.1997 VIII R 33/95, BStBl. 1997, 499; vom 15.12.1998 VIII R 6/98, BStBl. 1999, 138; vom 07.09.2005 VIII R 90/04, DStR 2005, 1984 ).
- BFH, 22.10.2003 - V B 103/02
Verhältnis USt-Jahresbescheid - USt-Vorauszahlungsbescheid
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.12.2005 - 6 K 1996/02
Im Streitfall kann dahinstehen, welche Auswirkungen die vereinbarten, aber tatsächlich nicht durchgeführten Abschlagszahlungen gehabt haben könnten, vgl. § 13 b Abs. 5 UStG , da zwischenzeitlich ein Umsatzsteuerjahresbescheid ergangen ist, der gem. § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens geworden ist und die Steuern aller Voranmeldungszeiträume umfasst (vgl. BFH-Beschluss vom 22.10.2003 - V B 103/02, BFH/NV 2004, 502 ). - BFH, 07.09.2005 - VIII R 90/04
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.12.2005 - 6 K 1996/02
Nur wenn der Gesetzgeber einen Erhebungsmangel erkennt und gleichwohl versäumt, einzuschreiten und den Mangel nachzubessern, ist ihm das Vollzugsdefizit auch vorzuwerfen (BVerfGE 110.94 f. unter C II. 2. d), vgl. ausführlich zu diesem Gesichtspunkt: BFH, Urteile vom 18.02.1997 VIII R 33/95, BStBl. 1997, 499; vom 15.12.1998 VIII R 6/98, BStBl. 1999, 138; vom 07.09.2005 VIII R 90/04, DStR 2005, 1984 ). - BFH, 15.12.1998 - VIII R 6/98
Besteuerung der Kapitaleinkünfte verfassungsgemäß
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.12.2005 - 6 K 1996/02
Nur wenn der Gesetzgeber einen Erhebungsmangel erkennt und gleichwohl versäumt, einzuschreiten und den Mangel nachzubessern, ist ihm das Vollzugsdefizit auch vorzuwerfen (BVerfGE 110.94 f. unter C II. 2. d), vgl. ausführlich zu diesem Gesichtspunkt: BFH, Urteile vom 18.02.1997 VIII R 33/95, BStBl. 1997, 499; vom 15.12.1998 VIII R 6/98, BStBl. 1999, 138; vom 07.09.2005 VIII R 90/04, DStR 2005, 1984 ).
Rechtsprechung
VG Dresden, 11.10.2004 - 6 K 1996/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)